Mietminderung - Heizung - Hilfe

7. Dezember 2016 Thema abonnieren
 Von 
LarissaC
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietminderung - Heizung - Hilfe

Hallo,

Ich bin gerade 18 Jahre alt und am 01.09.16 in meine erste eigene Wohnung gezogen. Daher habe ich noch keine Erfahrungen in diesem Bereich.
Also das Problem bei der besagten Wohnung ist, dass seit der Wohnungsübergabe die der Gasofen(Heizung), eine Herdplatte nicht funktioniert. Außerdem liegt ein Defekt am Türschloss vor. An dem Tag der Wohnungübergabe wurde mir gesagt, dass sich von Seiten des vermieters darum gekümmert wird und jemand diesbezüglich auf mich zukommen wird.
Da das nicht passiert ist habe ich per Einschrieben eine Mietminderung (oder die Behebung der Schäden) gefordet und mein Anliegen geschildert. Darauf kam keine Reaktion. Daher habe ich die Miete für dezember wie angekündigt um die Hälfte gekürzt ( nur die Hälfte überwiesen ).
Nun kam heute eine Antwort (per Mail) von der Verwaltung. Darin sagen sie, dass sie die Mietminderung "entschieden zurückweisen". Argumentiert wird das damit, dass ´der heizofen nicht zum heizen vorgesehen war und mir am Tag der Wohnungsübergabe ja zwei kleine elektro Heizgeräte dagelassen wurden (die vom Vormieter sind). Im Mietvertrag steht allerdings, dass die Wohnung über einen funktionierenden Heizofen verfügt. Bezüglich der Herdplatte wurde mir gesgat, dass mir die mini Küchenzeile ja überlassen wurde und ich für die Reparaturen sorgen muss. Allerdings wurde mir am Tag der <ohnungübergabe auch gesagt, dass ich die Küchenzeile stehen lassen muss (ich wollte sie ersetzen, da sie ziemlich heruntergekommen ist), da sie Eigentum des Vermieters ist. Die Schlosssache, solle ich doch mit der Hausmeisterin klären.

jetzt stellt sich mir die Frage, wie ich in diesem fall weiter vorgehen soll. Und vorallem was ich bezüglich des Heizofens machen soll, das es echt kalt ist. Und ob ich die Miete jetzt nachzahlen muss, denn darüber stand nichts in der Mail.

Über Antworten würde ich mich sehr freuen und schonmal Danke im vorraus.

Liebe Grüße,
Larissa :)


-- Editier von LarissaC am 07.12.2016 16:37

-- Editier von LarissaC am 07.12.2016 16:38

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22 Antworten
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#1
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von LarissaC):
am Tag der Wohnungsübergabe ja zwei kleine elektro Heizgeräte dagelassen wurden


und die funktionieren nicht?

Zitat (von LarissaC):
Außerdem liegt ein Defekt am Türschloss vor.


Was für einen Defekt? Kann man noch auf- und abschließen?

Zitat (von LarissaC):
eine Herdplatte nicht funktioniert


Eine von wievielen?

Zitat (von LarissaC):
Und ob ich die Miete jetzt nachzahlen muss, denn darüber stand nichts in der Mail.


Klar, die haben die Mietminderung doch zurückgewiesen. Ob die Höhe berechtigt ist, ist schwer zu sagen, erscheint mir zu hoch. Denn es gibt Möglichkeiten zu heizen, wenn auch sauteure.

Eine Herdplatte ist nicht so teuer (2 PlattenHerd 20 Euro) und ein neues Schloß 10 Euro. Mit den kleinen Elektroheizgeräten hat doch wohl schon der Vormieter geheizt und deshalb war das schon bei der Anmietung so. Ich fürchte, die halbe Miete ist etwas hoch.

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#2
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

@ Ver

was sollen deine Antwort? 2 Elektroheizgeräte sind keine Alternative für eine normale Heizung. Ich gehe mal davon aus, dass der VN auch nicht die Stromkosten dafür zahlt. Zumindest gehört eine Heizung zum Wohnstandard.

Mir scheint die Minderung (wenn die Heizung jetzt nicht geht) nicht allzu hoch gegriffen. Abhängig wie warm es tatsächlich in TS Gegend ist.

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#3
 Von 
LarissaC
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Also die elektro Dinger funktionieren, sind wie gesagt keine Alternative. Und im Mietvertrag steht, dass die Heizung mit einem Gasofen beheizt wird und mir auch bei der Wohnungsübergabe gesgat wurde, dass der ofen noch repariert wird.

Und es ist eine von 2 Herdplatten. Ja klar kann ich die selber kaufen, aber ich will ja auch nicht leben wie aub dem campingplatz mit einer kleinen Platte, vorallem, da ich nachgefragt habe, ob ich die Küche rausnehmen kann und die mit nein beantwortet wurde. Und im Mietvertrag steht auch mit Küche (zudem meine Küche nur in der Diele ist).

Das Türschloss geht manchmal einfach raus, also wenn ich den Schlüssel rausziehen möchte habe ich das komplette Schloss in der Hand.

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#4
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9915 Beiträge, 4489x hilfreich)

Zitat (von LarissaC):
jetzt stellt sich mir die Frage, wie ich in diesem fall weiter vorgehen soll.

Sollte die Mietminderung unberechtigt bzw. zu hoch sein, dann hast du aktuell einfach einen Mietrückstand. Ich gebe dabei zu bedenken, dass § 536b BGB Mietminderung für Mängel ausschließt, die bei der Übergabe bereits vorhanden waren und bei denen der Mieter sich nicht explizit eine Minderung vorbehalten hat. Die Wahrscheinlichkeit ist also nicht allzu gering, dass eine Mietminderung nicht vorgenommen werden darf.

Ich würde auf jeden Fall empfehlen, die nächsten Mieten vollständig zu zahlen. Ansonsten riskierst du im Extremfall eine Kündigung wegen Zahlungsverzug. Ob du Minderung nachzahlen solltest, musst du selber entscheiden. Aktuell besteht zumindest die Möglichkeit, dass der Vermieter dich verklagt und dann Anwalts- und Gerichtskosten entstehen. Und mir ist halt nicht klar, ob die nicht am Ende bei dir landen.

Auf einem anderen Blatt steht, ob du das alles so akzeptieren musst. Denn selbst wenn eine Mietminderung nicht geht, so steht dir immernoch die Wohnung so zu, wie sie mietvertraglich vereinbart wurde. Gasofen, Herdplatte und Co müssen also funktionieren. Wurde denn schon nachweislich die Behebung der Mängel in einer bestimmten Frist gefordert? Wenn ja, dann kann man noch ein letztes mal mit dem Vermieter reden und ihm mitteilen, dass nun ein Anwalt mit der Einreichung der Klage beauftragt wird, wenn er nicht sofort die Wohnung in den mietvertraglich vereinbarten Zustand versetzt. Wenn das nicht fruchtet, dann wäre der Gang zum Anwalt für Mietrecht dann auch tatsächlich angeraten.

Du selber solltest die Schloßsache nicht mit dem Hausmeister klären. Den bezahlst du dann nämlich im Extremfall selber. Der Vermieter muss den Hausmeister beauftragen. Der kann sich dann ja bei dir melden.

Wenn die Küche dem Vermieter gehört, dann ist der Vermieter auch dafür zuständig. Sollte der Mietvertrag irgendwas der Form "Küche nur geliehen" enthalten, dann wird dies meiner Meinung nach ungültig sein. Wenn es gültig wäre, dann könnte man diese "Leihe" aber auch mieterseits jederzeit kündigen und den Vermieter auffordern, die Küche unverzüglich aus der Wohnung zu entfernen. Da du eh selber einer Küche stellen willst, wäre das ja kein Problem. Der Vermieter ist meiner Meinung nach nicht berechtigt, einerseits die Küche nur zu verleihen und anderseits das Verbleiben der Küche in der Wohnung zu verlangen. Entweder ist die Küche mitvermietet (dann muss der Vermieter sie reparieren), oder sie ist verliehen (dann kann der Mieter die Entfernung verlangen.

Zum Heizofen muss man eigentlich nicht viel sagen. Wenn im Mietvertrag ein funktionierenden Heizofen steht, dann muss es auch einen geben. Zwei kleine Elektroheizgeräte sind kein Heizofen.

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#5
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von LarissaC):
Also die elektro Dinger funktionieren, sind wie gesagt keine Alternative.


Seh ich schon als vorübergehende Alternative an, wenn sie funktionieren. Du willst es nur nicht - Dein Problem.

Zitat (von LarissaC):
Und im Mietvertrag (123recht.net Tipp: Mietvertrag Vorlage Wohnung ) steht, dass die Heizung mit einem Gasofen beheizt wird und mir auch bei der Wohnungsübergabe gesgat wurde, dass der ofen noch repariert wird.
Also hast Du die Wohnung mit Kenntnis eines Mangels übernommen?

Zitat (von LarissaC):
Und es ist eine von 2 Herdplatten. Ja klar kann ich die selber kaufen, aber ich will ja auch nicht leben wie aub dem campingplatz mit einer kleinen Platte


Der richtige Weg ist den Vermieter unter angemessener Fristsetzung schriftlich und nachweisbar zur Mangelbeseitigung auffordern und für den Fall, dass er der Aufforderung nicht nachkommt, die Eigenvornahme anzukündigen. Mir ist nicht klar, ob Deine bisherigen Aktionen dies erfüllen.

Zitat (von LarissaC):
da ich nachgefragt habe, ob ich die Küche rausnehmen kann und die mit nein beantwortet wurde.
Quatsch. Kannst Du natürlich und Dir für die Mietzeit Deine eigene Küche einbauen.

Zitat (von LarissaC):
Das Türschloss geht manchmal einfach raus, also wenn ich den Schlüssel rausziehen möchte habe ich das komplette Schloss in der Hand.
Das ist auch ein Mangel, aber Dein Verhalten ist kleinlich. Da fehlt lediglich eine Schraube, die von vorne durch das Winkelblech in den Schließzylinder geschraubt wird. Audf diesem Bild http://www.ebay.de/itm/HP-Turschloss-Hausturschloss-Schliesszylinder-30-35-mit-4-Schlussel-/322348508953?hash=item4b0d77e719:g:XqoAAOSw-0xYOMqU sehr gut zu erkennen.

Du bist zwar mit Deinem Mängelbeseitigungsanspruch im Recht, ich würde mir die Schraube jedoch für einige Cent im Baumarkt kaufen und deswegen kein Fass aufmachen.

SG

Berry

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#6
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von asd1971):
Zumindest gehört eine Heizung zum Wohnstandard.


Da gibt es keine Heizung, sondern ein Gasofen! Und der Vormieter hat auch schon mit den Elektro-Heizdingern geheizt. Das war schon so bei der Wohnungsübergabe.

Zitat (von LarissaC):
zudem meine Küche nur in der Diele ist).


Eine Miniküche mit einem 2 Plattenherd ist doch schon Camping. Und die Küche war doch schon bei der Besichtigung in der Küche oder kam die da erst rein?

Zitat (von LarissaC):
Das Türschloss geht manchmal einfach raus, also wenn ich den Schlüssel rausziehen möchte habe ich das komplette Schloss in der Hand.


Da fehlt vermutlich eine Schraube (dieses Teil in der Mitte.) Das ist kein defektes Schloß. Ein Schloß soll eine Tür verschließen. Und das geht ja nun.

Zitat (von cauchy):
Du selber solltest die Schloßsache nicht mit dem Hausmeister klären. Den bezahlst du dann nämlich im Extremfall selber. Der Vermieter muss den Hausmeister beauftragen. Der kann sich dann ja bei dir melden.


Cauchy, da fehlt vermutlich nur die Schraube, die das Ganze fixiert. Was soll das denn kosten? Schraube 50 ct und Arbeitszeit 2 Minuten.

Zitat (von cauchy):
Aktuell besteht zumindest die Möglichkeit, dass der Vermieter dich verklagt und dann Anwalts- und Gerichtskosten entstehen. Und mir ist halt nicht klar, ob die nicht am Ende bei dir landen.


Zumindest für den Teil der Mietminderung, der unberechtig ist, ginge dann auf die Kappe der TE.

Meine Meinung: So eine Bude (ob mit Gasofen oder elektroofen) geht gar nicht, eine Zentralheizung gehört einfach zum Standard. Weder um die zu mieten, noch zu vermieten. Doch wenn man so eine Bruchbude mietet, muss man sich nicht wundern und kann auch den Standard nicht mit Mietminderungen steigern.

Für den Herd hätte ich nach erfolgloser Fristsetzung eine Ersatzvorwegnahme gemacht, das Schloß kann man für 10 Euro (oder mehr) einfach auswechseln. Nicht vergessen, das alte aufzuheben und beim Auszug wieder einbauen.

Zitat (von asd1971):
Ich gehe mal davon aus, dass der VN auch nicht die Stromkosten dafür zahlt.


Warum sollte er, die TE spart ja auch das Gas.

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#7
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Quatsch. Kannst Du natürlich und Dir für die Mietzeit Deine eigene Küche einbauen.


Klar. Die Küche muss nur so aufbewahrt werden, das sie keinen Schaden nimmt. Beim Auszug einfach wieder einbauen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9915 Beiträge, 4489x hilfreich)

Zitat (von Ver):
Klar. Die Küche muss nur so aufbewahrt werden, das sie keinen Schaden nimmt. Beim Auszug einfach wieder einbauen.
Meiner Meinung nach gibt es nur zwei Alternativen und die habe ich oben genannt. Entweder die Küche ist mitvermietet. Dann muss der Vermieter sie instandsetzen. Oder sie ist nur verliehen. Dann kann der Mieter die Leihe aufkündigen und den Vermieter zur Entfernung der Küche auffordern. Dann muss der Mieter die auch nicht irgendwo aufbewahren.

Zitat (von Ver):
Cauchy, da fehlt vermutlich nur die Schraube, die das Ganze fixiert. Was soll das denn kosten? Schraube 50 ct und Arbeitszeit 2 Minuten.
Mag sein. Für 2Euro 50 kommt aber kein Handwerker. Und das ist das Problem des Vermieters. UNd bevor dem Mieter Kleinlichkeit unterstellt wird: Bei Übergabe der Wohnung gab es die Mängel und deren Beseitigung wurde anscheinend zugesagt. Warum hält sich der Vermieter nicht dran? Warum steht da seit 3 Monaten ein offensichtlich defekter Ofen in der Bude? Das sagt schon ein bischen was über den Vermieter aus.

PS: Eine Kleinreparaturenklausel dürfte bei einem Mangel, der bei Übergabe bereits vorhanden war, kein Thema sein.

-- Editiert von cauchy am 07.12.2016 19:09

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#9
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Mag sein. Für 2Euro 50 kommt aber kein Handwerker. Und das ist das Problem des Vermieters.


Deshalb soll das auch der Hausmeister erledigen. Nur Du bestehst auf einen Handwerker.
Ganz ehrlich, in so einem Saustall würde ich sofort ein neues Schloß einbauen (da ist diese Schraube dabei!). Das Schloß gibt es für 10 Euro. Wer weiß, wer dort noch einen Schlüssel hat.

Zitat (von cauchy):
Bei Übergabe der Wohnung gab es die Mängel und deren Beseitigung wurde anscheinend zugesagt.


"Anscheinend" ist das richtige Wort. Bei der jetzigen Darstellung sieht es die Hausverwaltung ja wohl anders und die Beweislast liegt im Feld der TE.

Zitat (von cauchy):
Warum steht da seit 3 Monaten ein offensichtlich defekter Ofen in der Bude?


Dafür gibt es doch die beiden Elektro-Öfen? Bei diesen Elektro-Öfen gibt es große Unterschiede, die reichen vom billigen Heizlüfter bis zum tollen Wärmestrahler.
Außerdem gibt es so optimal gedämmte Häuser (+ Energiehäuser), da braucht es praktisch keine Heizung. Da reichen 3 Besucher und 2 Haustiere. Für so ein Haus reicht ein kleiner Heizlüfter aus.
Da wir nicht wissen, wie die Dämmung aussieht, ist die Empörung über den kaputten Ofen und die Mietminderung vielleicht auch nicht berechtigt.

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#10
 Von 
LarissaC
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Erstmal Danke für die ganzen Antworten !!

Natürlich ist das Ding mit dem Schloss keine große Sache nur weiß ich erstens nicht wie man das macht und zweitens liegt dieser Defekt auch schon seit dem Einzug vor und mir wurde zugesichert, dass sich um alle Probleme jemand kümmern wird und sich bei mir melden wird, Hinzukommend muss ich auch sagen, dass ich von allen Mängeln erst am Tag der Wohnungsübergabe erfahren habe. Im Mietvertrag steht eben, dass die Wohnung über den Gasofen beheizt wird. Ich wurde sozusagen vor vollendete Tatsachen gestellt.

Und meine Wohnung ist nicht gut isoliert, ist auch eine Altbauwohnung und im Dachgeschoss. Die Heizgeräte sind nicht wirklich hochwertig, machen grauenvolle Geräusche und es stinkt, so als wäre irgendwas verbrannt (wenn ich sie anschalte).
Und ich verstehe auch nicht weshalb es im Mietvertrag steht und mir dann gesagt wird, dass der Ofen nicht dafür vorgesehen ist... Und weshalb ich Gas zahlen muss. Die Kosten habe ich zwar runtergesetzt, aber für den Anschluss muss ich trotzdem bezahlen.


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#11
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von LarissaC):
Natürlich ist das Ding mit dem Schloss keine große Sache nur weiß ich erstens nicht wie man das macht


Googlen? Bestimmt gibt es Youtube-Filme.

Zitat (von LarissaC):
zweitens liegt dieser Defekt auch schon seit dem Einzug vor und mir wurde zugesichert, dass sich um alle Probleme jemand kümmern wird und sich bei mir melden wird,


Und das kann man wie beweisen? Gab es einen Zeugen oder wurde das im Übergabeprotokoll festgehalten?

Zitat (von LarissaC):
Hinzukommend muss ich auch sagen, dass ich von allen Mängeln erst am Tag der Wohnungsübergabe erfahren habe.


Dann sind Mietminderungen ausgeschlossen.

Zitat (von LarissaC):
Und ich verstehe auch nicht weshalb es im Mietvertrag steht und mir dann gesagt wird, dass der Ofen nicht dafür vorgesehen ist... Und weshalb ich Gas zahlen muss. Die Kosten habe ich zwar runtergesetzt, aber für den Anschluss muss ich trotzdem bezahlen.


Dann muss man auf die Reparatur bestehen. Mietminderung ist nicht der geeignete Weg. Das ist eine Hausverwaltung, die sind mit Mietminderungen nicht zu beeindrucken. Nachzahlen und die Miete ab jetzt vollständig und unter Vorbehalt zahlen.

Dann das Problem mit dem Ofen angehen. Der sollte natürlich repariert werden oder eben beim Gaswerk abmelden.

Vielleicht gibt es Infos darüber, was mit dem Teil los ist. Haben die anderen Mieter auch Gasöfen? Wer kümmert sich um die Reparatur? Wie geschickt ist die Hausmeisterin? Vielleicht läßt die was raus? Oder den Vormieter fragen (manchmal haben die Nachbarn die Telefonnr.)

Zitat (von LarissaC):
es stinkt, so als wäre irgendwas verbrannt (wenn ich sie anschalte).


Mal reinigen?

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#12
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

50 % Mietkürzung? ... das sollten Sie sich nochmal durch den Kopf gehen lassen, es wird doch immer Google zu Rate gezogen, ich habe das jetzt spaßeshalber auch mal getan, konnte nirgendwo finden, dass man wegen eriner defekten Herdplatte und eines klemmenden Schlosses die Miete kürzen darf, und dann noch um 50 %.

Ich rate Ihnen, das Geld nicht auszugeben, eher noch würde ich dazu raten, die rückständige Miete auszugleichen. Dann lesen Sie sich hier alles in Ruhe durch und wenn Sie dann noch Fragen haben, fragen Sie einfach.

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#13
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
eriner defekten Herdplatte und eines klemmenden Schlosses die Miete kürzen darf, und dann noch um 50 %.


Die 50% sind für das Gesamtpaket. Ich finde es auch zu viel, zumal die "Mängel" seit dem Einzug bekannt sind. Ich würde auch zur sofortigen Nachzahlung der 50% raten.

Und dann das Problem mit dem Ofen angehen.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

@Ver

Da sind wir uns einig ;) ... es kommt halt auch drauf an, wie das im MV tatsächlich geregelt ist. Steht die Pantry nicht drin, ist die Herdplatte Mietersache (dann kann sie allerdings auch ausgetauscht werden), sollte im MV wirklich der Ofen erwähnt sein, dann kann man hier eine Mängelbeseitigung einfordern, aber wie gesagt, bei dieser Konstellation wüde ich ohne genaue Kenntnis zum MV noch nicht einmal was vermuten wollen.

Gibt es ein Übergbeprotokoll? Was steht dort drin?

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
LarissaC
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Es geht aber auch um den Gasofen, da mir laut Mietvertrag etwas anderes zugesagt wurde und nun gesagt wird, dass dieser Gasofen nicht zum Heizen vorgsehen ist, stattdessen zwei billige Ersatzdinger, die die Luft stickig machen. Mit reinigen hat das nichts zu tun, diese Dinger sind einfach so.

und ja es gibt Zeugen, und wurde auch alles auf dem Übergabeprotokoll vermerkt, was ich allerdings auch nie erhalten habe. (mir wurde auch dort gesagt, dass es mir zugesendet wird).

Ich habe ja eine Mängelbeseitigung gefordert, und dann darufhin die Miete gemindert. Aber es wurde "zurück gewiesen", mit der Aussage, dass es nicht zum heizen vorgesehen wäre. Meine Angst liegt jetzt auch darin (da ich das Übergabeprotokoll nicht habe), dass dort etwas geändert wurde.

-- Editiert von LarissaC am 08.12.2016 10:05

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#16
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9915 Beiträge, 4489x hilfreich)

@Ver: Wir haben offenbar unterschiedliche Vorstellungen von diesem Vermieter. Ich gehe jetzt erstmal von der Schilderung des Teilnehmers aus. Wenn diese nicht stimmt, dann sind die Antworten hier im Thread eh mehr oder weniger nutzlos.

Basierend auf diesen Aussagen, hat der Vermieter eine Wohnung mit defektem Heizofen, defekter Kochplatte und mit einem Defekt am Schloss übergeben. Und er hat zugesagt, die Mängel zu beheben und dieses nach 3 Monaten immernoch nicht geschafft. Obwohl der Mieter bereits die Mängelbeseitigung per Einschreiben angemaht hat. Ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass dies bei einer ordentliche Verwaltung bzw. einem ehrlichen Vermieter so abläuft.

Daher eben auch mein Rat, dem Vermieter letztmalig die Möglichkeit zu geben, die Reparaturen endlich durchzuführen und danach einen Anwalt aufzusuchen. Eine andere Alternative wäre übrigens ausziehen. Das wäre bei dem Vermieter/ der Verwaltung möglicherweise das stressfreieste.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von LarissaC):
und ja es gibt Zeugen


Welche? Die Hausverwaltung?

Zitat (von LarissaC):
und wurde auch alles auf dem Übergabeprotokoll vermerkt, was ich allerdings auch nie erhalten habe.


Also gibt es keins. Auf den Gedanken ein kurzes Foto mit dem Smartphone zu machen, ist keiner gekommen.

Es geht hier nicht um fair oder unfair. Die rechtliche Sache ist entscheidend und was sich vor Gericht beweisen läßt. Das ist eine Hausverwaltung und die kennt sich mit solchen Dingen aus. Auf der anderen Seite eine Mieterin, die einfach Fehler macht und im Zweifelsfalle nichts beweisen kann.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat (von LarissaC):
Es geht aber auch um den Gasofen, da mir laut Mietvertrag etwas anderes zugesagt wurde und nun gesagt wird, dass dieser Gasofen nicht zum Heizen vorgsehen ist, stattdessen zwei billige Ersatzdinger, die die Luft stickig machen. Mit reinigen hat das nichts zu tun, diese Dinger sind einfach so.


Hier würde es uns helfen, was WÖRTLICH hierzu im MV steht. Es ist klar, dass kleine Heizöfen weder für den Dauergebrauch, noch für große Räume gedacht sind. Eher zum kurzfristigen Anheizen zB des Bades.

Zitat:
und ja es gibt Zeugen, und wurde auch alles auf dem Übergabeprotokoll vermerkt, was ich allerdings auch nie erhalten habe. (mir wurde auch dort gesagt, dass es mir zugesendet wird).


Sie haben das Protokoll nicht fotografiert?

Zitat:
Ich habe ja eine Mängelbeseitigung gefordert, und dann darufhin die Miete gemindert. Aber es wurde "zurück gewiesen", mit der Aussage, dass es nicht zum heizen vorgesehen wäre. Meine Angst liegt jetzt auch darin (da ich das Übergabeprotokoll nicht habe), dass dort etwas geändert wurde.


Ich kann nicht beurteilen, was Sie in dem Brief geschrieben haben, hierzu wäre der exakte Wortlaut wichtig zu wissen. Eine Minderung um 50 % ist einfach zu hoch.

Sie haben bei Einzug gewusst, dass der Gasofen nicht funktioniert und die beiden Lüfter übernommen und erst jetzt reagiert, als es kalt wurde?

Es sind leider zu wenig Informationen um sich hier ein klares Bild zu machen.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9915 Beiträge, 4489x hilfreich)

Zitat (von Ver):
Also gibt es keins. Auf den Gedanken ein kurzes Foto mit dem Smartphone zu machen, ist keiner gekommen.

Blödsinn. Natürlich gibt es eins. Der Vermieter bzw. die Verwaltung hat es ja. Und es macht für die Verwaltung auch wenig Sinn, das abzustreiten bzw. das Protokoll absichtlich zu verlieren. Dann haben sie bei Auszug des Mieters nämlich nichts mehr in der Hand. Mal abgesehen von den Zeugen, die sowohl den Zustand als vermutlich auch das Ausfüllen des Protokolls bezeugen können.

Zitat (von Ver):
Es geht hier nicht um fair oder unfair. Die rechtliche Sache ist entscheidend und was sich vor Gericht beweisen läßt.
Heizofen steht im Mietvertrag und ist kaputt. Lässt sich prima beweisen. Wo siehst du die Problematik?

Zitat (von Ver):
Das ist eine Hausverwaltung und die kennt sich mit solchen Dingen aus.
Wie bereits geschrieben: Eine ordentlich arbeitende Hausverwaltung wird es in 3 Monaten schaffen, die Defekte zu beheben. Ich würde bisher also nur bestätigen wollen, dass sich die Hausverwaltung damit auskennt, wie man den Mieter hinhält. Auf die rechtliche Einschätz einer Hausverwaltung, die ja die eigenen und die Interessen des Vermieters vertritt, sollte der Mieter so gut wie nie vertrauen.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

#19

Zitat:
Blödsinn. Natürlich gibt es eins. Der Vermieter bzw. die Verwaltung hat es ja. Und es macht für die Verwaltung auch wenig Sinn, das abzustreiten bzw. das Protokoll absichtlich zu verlieren. Dann haben sie bei Auszug des Mieters nämlich nichts mehr in der Hand. Mal abgesehen von den Zeugen, die sowohl den Zustand als vermutlich auch das Ausfüllen des Protokolls bezeugen können.


Es ist immer dasselbe, mit allem und jeden wird ein Selfie gemacht, aber auf den Gedanken, ein Protokoll zu fotografieren kommt keiner.

Zitat:
Heizofen steht im Mietvertrag und ist kaputt. Lässt sich prima beweisen. Wo siehst du die Problematik?


Was genau steht denn im MV? Ich konnte bisher dazu nichts lesen. Die Erfahrung mit diesem Forum zeigt, dass was man hier als TE zu lesen bekommt hat oft nichts mit dem zu tun, was tatsächlich im MV geschrieben wurde. Hinzu kommt, dass selbst die TE schreibt

Zitat:
dass seit der Wohnungsübergabe die der Gasofen(Heizung), eine Herdplatte nicht funktioniert. Außerdem liegt ein Defekt am Türschloss vor. An dem Tag der Wohnungübergabe wurde mir gesagt, dass sich von Seiten des vermieters darum gekümmert wird und jemand diesbezüglich auf mich zukommen wird.


Welcher Art dieses "Kümmern" sein wird, ist nicht bekannt. Gut möglich, dass der Ofen lediglich entfernt wird, weil man sich mit der Lüfterheizung einverstanden erklärt hat. Nicht missvestehen, ich sag nicht, dass es so war, ich meine nur, es könnte sein, dass ...

Zitat:
Wie bereits geschrieben: Eine ordentlich arbeitende Hausverwaltung wird es in 3 Monaten schaffen, die Defekte zu beheben. Ich würde bisher also nur bestätigen wollen, dass sich die Hausverwaltung damit auskennt, wie man den Mieter hinhält. Auf die rechtliche Einschätz einer Hausverwaltung, die ja die eigenen und die Interessen des Vermieters vertritt, sollte der Mieter so gut wie nie vertrauen.


Ich habe leider zu wenig Hintergrundinformation um überhaupt etwas beurteilen zu können.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Es sehe es auch so: es macht doch keinerlei Sinn immer mehr hineinzuinterpretieren und zu vermuten.

Wenn die Beseitigung der 3 Mängelpunkte anlässlich der Wohnungsübergabe zugesichert worden war, dann halte ich einen Annahmevorbehalt nach BGB § 536b nicht für erforderlich.
Es bleibt die Frage wie LarissaC diese Zusicherung beweisen kann.

LarissaC: Im Mietvertrag steht allerdings, dass die Wohnung über einen funktionierenden Heizofen verfügt.
Wo überlese ich das Wörtchen "Gas"? Außerdem gibt es durchaus Elektroheizgeräte, mit denen eine Wohnung ganz prima beheizen werden kann. Auf Basis der derzeit bekannten Fakten, sehe ich da keinen Anspruch auf "Gasofen" und auch keinen Grund für eine Mietminderung.
Das wäre anders, wenn die Wohnung mit den vorhandenen Heizgeräten (egal ob Gas oder Elektro) eben nicht angemessen beheizt werden kann.

Derzeit sehe ich eine sehr großes Risiko, dass die Mietminderung von 50% völlig überhöht ist und daher ein entsprechender Mietzahlungsrückstand besteht.
Wer eine Mietminderung beansprucht der sollte sich immer genau mit den [link=http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__536.html]§§ 536 - 536d BGB [/link] auseinandersetzen, weil da eben auch gewisse Spielregeln gelten.

Für weitere Einschätzungen muss man eben wissen, was nun tatsächlich wortwörtlich im Mietvertrag steht - insbesondere zum "Heizofen" und zur "Küche/Kochplatten" (einscannen+hier einstellen), welcher Art diese Elektroöfen sind (Foto?) und ob die Wohnung nun damit nun angemessen beheizt werden kann oder eben nicht.

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Blödsinn. Natürlich gibt es eins. Der Vermieter bzw. die Verwaltung hat es ja. Und es macht für die Verwaltung auch wenig Sinn, das abzustreiten bzw. das Protokoll absichtlich zu verlieren. Dann haben sie bei Auszug des Mieters nämlich nichts mehr in der Hand. Mal abgesehen von den Zeugen, die sowohl den Zustand als vermutlich auch das Ausfüllen des Protokolls bezeugen können.


Und wie beweist Du den genauen Inhalt? Vielleicht wird das entscheidend beim Auszug, doch für eine Klage muss die TE den Inhalt des Übernahmeprotokoll beweisen. Und wie macht sie das genau?

Zitat (von cauchy):
Heizofen steht im Mietvertrag und ist kaputt. Lässt sich prima beweisen. Wo siehst du die Problematik?


Die TE hat sogar zwei (Elektro-) Heizöfen bekommen. Und der dritte steht eben kaputt herum. Doch die TE kann heizen (auch wenn ich persönlich Strom für eine ungünstige Form halte).

Zitat (von cauchy):
Ich würde bisher also nur bestätigen wollen, dass sich die Hausverwaltung damit auskennt, wie man den Mieter hinhält.


Nichts anderes habe ich geschrieben. Oder wie man die Mietminderung in einen Mietrückstand verwandelt. Oder wie man eine so Klage vorbereitet, damit der Hausanwalt der TE eine hübsche Rechnung schicken kann.

Die TE muß den Mangel voll umfänglich beweisen und mit den Unterlagen und Aussagen, sehe ich das nicht. Und einfach 50% abziehen finde ich gefährlich.

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