Mieterhöhung - was ist machbar

13. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
terrax34
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 1x hilfreich)
Mieterhöhung - was ist machbar

Liebe User,

danke schon mal vorab für eure Hilfe!!! :)

Hier die Fakten:


1. Mietvertrag besteht seit dem 21.09.2009 (zum 01.10.2009)
2. Es handelt sich um eine Einliegerwohnung in einem Zweifamilienreiheneckhaus.
3. Dauer des Mietverhältnisses ist auf unbestimmte Zeit
4. Im Mietvertrag sind ca.45qm als Wohnfläche angegeben, gestern hat ein Gutachter (Wertermittlung) festgestellt das der ausgebaute Dachboden zählt nun sind es sogar 65qm!
5. Da keine separaten Zähler vorhanden sind, werden die Nebenkosten per Pauschale abgerechnet
6. Die Kündigung wegen Eigenbedarf wurde ausgeschlossen
7. Wohnort Bochum - bevorzugtes Wohnviertel

Mieterhöhungen in der Vergangenheit:


Die Erstmiete in 2009 war wie folgt gegliedert:
230,00 EUR Kaltmiete
85,00 EUR Heizung und Warmwasser
80,00 EUR Betriebskostenpauschale (u.a. Grundsteuer, Schmutzwasser etc.)
Gesamtmiete: 395,00 EUR

Zum 01.12.2012 wurde dann eine Mietanpassung vorgenommen:
Die Grundmiete (Kaltmiete) wurde von 230,00 EUR auf 270,00 EUR angepasst (+17,39%)
Alle anderen Summen blieben unverändert

Zum 01.02.2016 wurde dann eine erneute Anpassung vorgenommen:
Die Grundmiete (Kaltmiete) wurde von den 270,00 EUR auf 277,00 EUR angepasst (+2,59%)
Die Betriebskostenpauschale wurde von 80,00 EUR auf 85,00 EUR angepasst
Heizung und Wasser von 85,00 EUR auf 98,00 EUR

Die alleinige Mieterin beherbergt seit mehr als zwei Jahren, trotz mündlichen Verbot Ihren 30 jährigen Sohn mit eigenem Meldesitz, auf dem Sofa. Dieser hat einen Waschzwang und verbraucht mehr als normale Personen..... Gestern erfolgte die schriftliche Abmahnung. Der Sohn der Mieterin randaliert auf unserem Grundtück. Strafanzeige wegen mehrfacher Sachbeschädigung wurde veranlasst sowie ein mündliches und paraell schriftliches Hausverbot wurde erteilt....

FRAGE:


a) Was für Möglichkeiten bestehen in der Erhöhung der Miete? Kann man die Miete aufgrund der Mehrqm und/oder generell anpassen? Quasi den pro-qm-Kaltmietpreis einfach mal 20 nehmen (da ja offiiell nun 20qm mehr vorhanden sind) und einfach drauf addieren?

b) Sind gesetzlich, ohne Modernisierung, abzgl. der in 2016 erfolgten 2,59% noch weitere 17,47% drin? (von 277,00 EUR Kaltmiete auf 325,30 EUR)

Wenn ich den Mietspiegel der Stadt Bochum (gültig bis 12/18) nehme ist der Vergleichwert der Miete pro qm 6,65 EUR (bei sagen wir 64qm sind es an Kaltmiete 425,60 EUR!). Gehobene Ausstattung (Mamorboden, Zentrale Lage, Balkon, Moderne Heizung etc.)

DANKE DANKE DANKE !!!

-- Editiert von terrax34 am 13.10.2017 06:25

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Zitat (von terrax34):
4. Im Mietvertrag sind ca.45qm als Wohnfläche angegeben, gestern hat ein Gutachter (Wertermittlung) festgestellt das der ausgebaute Dachboden zählt nun sind es sogar 65qm!


Für den Mieter sind und bleiben es 45 m².

Aus § 2 der Wohnflächenverordnung
(3) Zur Wohnfläche gehören nicht die Grundflächen folgender Räume:

1.
Zubehörräume, insbesondere:

a)
Kellerräume,
b)
Abstellräume und Kellerersatzräume außerhalb der Wohnung,
c)
Waschküchen,
d)
Bodenräume,
e)
Trockenräume,
f)
Heizungsräume und
g)
Garagen,

Zitat (von terrax34):
Was für Möglichkeiten bestehen in der Erhöhung der Miete?


https://dejure.org/gesetze/BGB/558.html

Zitat (von terrax34):
Die alleinige Mieterin beherbergt seit mehr als zwei Jahren, trotz mündlichen Verbot Ihren 30 jährigen Sohn mit eigenem Meldesitz, auf dem Sofa.


Den Zuzug naher Familienartiger, z. B. Kinder, kann man als Vermieter nicht untersagen.

Zitat (von terrax34):
Die Kündigung wegen Eigenbedarf wurde ausgeschlossen


Wohnt der Vermieter selbst mit in dem Haus?

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#2
 Von 
terrax34
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 1x hilfreich)

Ja, wir wohnen in der Wohnung darunter.

Ich habe im Internet mal etwas nach gegoogelt und dort ist was von 6 Wochen die rede, was auch bei Verwandten gelten sollte... Dann ist da keine Zustimmung erforderlich aber man könnte doch zumindestens schonmal Nebenkosten dementsprechend anpassen oder?

Wonach muss ich denn jetzt bei der ortsüblichen Miete und deren Berechnung gehen?

Weiter verstößt der Sohn durchgehend gegen die Hausordnung, vandaliert und randaliert. Irgendwie muss man diesen doch Einhalt gebieten können...

-- Editiert von terrax34 am 13.10.2017 08:32

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Zitat (von terrax34):
Ja, wir wohnen in der Wohnung darunter.


Ist vertraglich auch die Kündigung gem. [link=https://dejure.org/gesetze/BGB/573a.html]BGB § 573a [/link] ausgeschlossen? Wenn nicht wäre das eine Option.

Zitat (von terrax34):
aber man könnte doch zumindestens schonmal Nebenkosten dementsprechend anpassen oder?


Wenn diese Option vertraglich vereinbart ist, ja.

Zitat (von terrax34):
Wonach muss ich denn jetzt bei der ortsüblichen Miete und deren Berechnung gehen?


Nach der aktuellen Kaltmiete und dem Mietspiegel. Gibt es für den Ort keinen qualifizierten dann nach Vergleichsmiete. Das könnte u. U. schwierig werden 3 vergleichbare Wohnungen zu finden.

Zitat (von terrax34):
Weiter verstößt der Sohn durchgehend gegen die Hausordnung, vandaliert und randaliert. Irgendwie muss man diesen doch Einhalt gebieten können...


Wurde die Mieterin schon mal deswegen abgemahnt?

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
terrax34
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 1x hilfreich)

Die Kündigung gem. BGB § 573a wurde nicht ausgeschlossen. Die erste Abmahnung ist gestern erfolgt. Vorher alles nur mündlich.....

Bezüglich der Nebenkosten ist nichts aktiv vermerkt worden nur in welcher Höhe diese sind.

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#5
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9915 Beiträge, 4489x hilfreich)

Zitat (von terrax34):
Die erste Abmahnung ist gestern erfolgt. Vorher alles nur mündlich.....
Abmahnung wegen was?

Sorry, habs jetzt erst gelesen. Der Sohn darf in der Wohnung der Mutter wohnen. Das ist nicht abmahnfähig. Er darf natürlich nicht randalieren. Das könnte man abmahnen. Hausverbot wird nur in sehr seltenen Fällen durchkommen.

Mein Rat: Nehmt professionelle Hilfe in Anspruch (Anwalt für Mietrecht).

-- Editiert von cauchy am 13.10.2017 10:04

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
terrax34
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 1x hilfreich)

Eine Abmahnung wegen Beherbergung dauerhaft dritter Personen sowie Diebstahl und Sachbeschädigung durch dritte Personen die Ihre Gäste /Untermieter sind. Außerdem war ein Termin mit einem Gutachter zur Wertermittlung vereinbart diesen sie nicht durch die komplette Wohnung hat dokumentieren lassen....

Fallen euch spontan noch andere Abmahnungsgründe ein?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9915 Beiträge, 4489x hilfreich)

Zitat (von terrax34):
Eine Abmahnung wegen Beherbergung dauerhaft dritter Personen
Sohn ist kein Dritter im Sinne von § 553 BGB (siehe z.B. http://www.rae-heckert.de/mietrecht/angeh%C3%B6rige/besuch). Diebstahl und Sachbeschädigung muss bewiesen werden. Ob der Gutachter zur Wertermittlung die ganze Wohnung besichtigen darf, hängt von den Gründen zur Wertermittlung und dem Verhalten des Gutachters bzw. der anderen Anwesenden ab.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von terrax34):
Eine Abmahnung wegen Beherbergung dauerhaft dritter Personen sowie Diebstahl und Sachbeschädigung durch dritte Personen die Ihre Gäste /Untermieter sind. Außerdem war ein Termin mit einem Gutachter zur Wertermittlung vereinbart diesen sie nicht durch die komplette Wohnung hat dokumentieren lassen....

Fallen euch spontan noch andere Abmahnungsgründe ein?


Dann ist ein Teil der Abmahnung für die Toilette. Der Sohn darf dort wohnen.

Ehrliche Meinung: wenn ihr keine Ahnung über die Pflichten und Rechte als Vermieter habt, dass sucht entweder einen Anwalt, oder lasst es bleiben.

Ansonsten bin ich erschüttert. Was genau wurde denn mit dem Mieter vereinbart in Bezug des Gutachters? Sollte nämlich nicht mitgeteilt worden sein, dass dieser alle Räume anschaut, dann habt ihr auch da Pech gehabt...

Btw.: Mieterhöhungen sind nicht immer durchsetzbar.

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