Mieterhöhung wann Zugang beim Mieter

1. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12302.07.2017 11:59:47
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Mieterhöhung wann Zugang beim Mieter

Hallo wir haben vor kurzem eine vermietete Wohnung gekauft.
Der Mietvertrag läuft seit dem 15.10.2016, unsere Frage wann muss dem Mieter das Schreiben zugehen, wenn er ab dem 15.01.2018 eine Erhöhung der Miete (weit unter ortsüblicher vergleichsmiete) zahlen soll. Natürlich sein Einverständnis vorausgesetzt. Wir sind uns nicht sicher ob als Absendedatum der 15.110.2017 stehen soll oder der 16.10.2016.
Danke für hilfreiche Antworten.

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Normalerweise erhöht man die Miete zum 1. eines Monats. Also entweder zum 1.1. oder 1.2.2018.

Die Miete muß nach Mietbeginn mindestens 12 Monate unverändert bleiben. Aus meiner Sicht könnt Ihr dem Mieter frühestens ab November 2017 das Mieterhöhungsverlangen zukommen lassen. Bei Zugang im November 2017 wäre die erhöhte Miete, Zustimmung des Mieters vorausgesetzt, ab Februar 2018 zu zahlen.

Nach welchen Zeitraum sind denn die monatlichen Mieten bemessen? Vom 15. - 15. des Folgemonats oder für den laufenden Kalendermonat? Üblich ist eigentlich letzteres.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#2
 Von 
guest-12302.07.2017 11:59:47
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja der Mieter hat einfach mitgeteilt das er nur am 15. des Monats zahlt, da er am Anfang des Monats kein Geld hat. jeweils am 15. des Monats wird die Miete für den laufenden Monat entrichtet noch

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#3
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Zitat (von Ulmer123):
Ja der Mieter hat einfach mitgeteilt das er nur am 15. des Monats zahlt, da er am Anfang des Monats kein Geld hat. jeweils am 15. des Monats wird die Miete für den laufenden Monat entrichtet noch


Oha, dann zahlt er also regelmäßig deutlich zu spät.

Laut deiner anderen Frage bezieht er angeblich Leistungen vom Jobcenter. Diese Leistungen werden am letzten Werktag das Monats in voraus für den kommenden Monat gezahlt.

Lass dir also kein X für ein U vormachen.

Aber egal, wenn vertraglich nicht anders vereinbart ist die Miete im Voraus, spätestens aber am 3. Werktag des Monats zu entrichten.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#4
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9885 Beiträge, 4480x hilfreich)

§ 558 BGB fängt so an:

Zitat:
Der Vermieter kann die Zustimmung zu einer Erhöhung der Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen, wenn die Miete in dem Zeitpunkt, zu dem die Erhöhung eintreten soll, seit 15 Monaten unverändert ist. Das Mieterhöhungsverlangen kann frühestens ein Jahr nach der letzten Mieterhöhung geltend gemacht werden. ...


Du schreibst, der Mietvertrag läuft ab 15.10. . Was steht denn nun genau im Mietvertrag. § 556b (1) BGB lautet nämlich
Zitat:
Die Miete ist zu Beginn, spätestens bis zum dritten Werktag der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten, nach denen sie bemessen ist.
Frage 1 ist also, welcher Zeitabschnitt hier gewählt wurde. Frage 2, ob diese Regelung irgendwann mietvertraglich geändert wurde.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat (von Ulmer123):
Hallo wir haben vor kurzem eine vermietete Wohnung gekauft.

Dann sollte man erstmal sicher stellen, das man überhaupt schon den Status "Vermieter" hat und das dem Mieter auch nachgewiesen hat.

Sonst sind solche Schreiben nur Altpapier ...



Zitat (von Ulmer123):
Wir sind uns nicht sicher ob als Absendedatum der 15.110.2017 stehen soll oder der 16.10.2016.

Ihr könntet auch den 01.01.1900 oder den 27.12.3292 schreiben. Es ist nämlich schlicht egal was man dort hin schreibt, da dieses Datum keinerlei rechtliche Relevanz hat.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Ulmer123):
Ja der Mieter hat einfach mitgeteilt das er nur am 15. des Monats zahlt, da er am Anfang des Monats kein Geld hat. jeweils am 15. des Monats wird die Miete für den laufenden Monat entrichtet noch

Was der Mieter mitteilt ist egal, er hat am 3 Werktag des Monats zu zahlen.
Als erstes Abmahnen zur pünktlichen Zahlung der Miete, danach Kündigung, wenn man die andren Treads liest, sollte man auch konsequent sein. Über eine Erhöhung sollte man doch nicht mehr nachdenken, es gibt genug andere Bewerber um eine Wohnung.

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#7
 Von 
Banane123
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 200x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Über eine Erhöhung sollte man doch nicht mehr nachdenken, es gibt genug andere Bewerber um eine Wohnung.


Ist leider nicht in jeder Gegend so, und sollte die Miete pünktlich jeden Monat am 15. auf dem Koto sein könnte man diesen Kompromiss evtl. eingehen, wenn es sonst keine Unregelmässigkeiten gibt.
Wer hat schon Garantie, dass der nächste Mieter angenehmer wäre?
Nur meine persönliche Überlegung.

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#8
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9885 Beiträge, 4480x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Was der Mieter mitteilt ist egal, er hat am 3 Werktag des Monats zu zahlen.
Nein. Wurde aber in #4 bereits erklärt.

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#9
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Zitat (von 0815Frager):
Was der Mieter mitteilt ist egal, er hat am 3 Werktag des Monats zu zahlen.
Nein. Wurde aber in #4 bereits erklärt.


Nö, grundsätzlich hat 0815Frager Recht, es sei denn ... hierzu #4

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#10
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von Banane123):
Zitat (von 0815Frager):
Über eine Erhöhung sollte man doch nicht mehr nachdenken, es gibt genug andere Bewerber um eine Wohnung.


Ist leider nicht in jeder Gegend so, und sollte die Miete pünktlich jeden Monat am 15. auf dem Koto sein könnte man diesen Kompromiss evtl. eingehen, wenn es sonst keine Unregelmässigkeiten gibt.
Wer hat schon Garantie, dass der nächste Mieter angenehmer wäre?
Nur meine persönliche Überlegung.


Richtiger Gedankenansatz, da jedoch hier die Miete über Transfergelder mitfinanziert wird, kann man auf pünktliche Zahlung bestehen.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Banane123):
Ist leider nicht in jeder Gegend so, und sollte die Miete pünktlich jeden Monat am 15. auf dem Koto sein könnte man diesen Kompromiss evtl. eingehen, wenn es sonst keine Unregelmässigkeiten gibt.

Wenn man die anderen Beiträge liest, dann gibt es mit dem Mieter noch andere Probleme. Es wird immer strukturelle Unterschiede geben, dort wo man vielleicht im Mieter bettelt, jedoch bringt es nichts auf Teufel komm raus alles zu akzeptieren.
Wie schon altes Haus angemerkt hat, der Mieter bekommt das Geld pünktlich von der Arge, somit gibt es gar keinen Grund zur verspäteten Zahlung.
Wenn der Mieter sagt er hätte erst immer am 15 des Monats sein Geld, dann sollte man trotzdem von solchen Mietern Abstand nehmen, denn mit solche geringen finanziellem Spielraum wird man kurz oder lang das Nachsehen haben, wenn dann mal der Fernseher oder das Auto kaputt ist, kann man der Miete nachlaufen.
Zitat (von Banane123):
Wer hat schon Garantie, dass der nächste Mieter angenehmer wäre?

Es gibt keine Garantie, jedoch soll es auch Vermieter geben, welche bisher fast keine Problemmieter hatten.

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#12
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9885 Beiträge, 4480x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Wenn man die anderen Beiträge liest, dann gibt es mit dem Mieter noch andere Probleme.
Offenbar gibt es mit dem Vermieter auch andere Probleme. Diesem Vermieter würde ich eh raten, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Sollte er weiter vermieten wollen, wäre auch ein Beitritt zu einer Vermietervereinigung zu empfehlen.

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#13
 Von 
Banane123
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 200x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Es gibt keine Garantie, jedoch soll es auch Vermieter geben, welche bisher fast keine Problemmieter hatten


Die gibt es sicher, würde aber sagen: "Glück gehabt".

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Banane123):
Die gibt es sicher, würde aber sagen: "Glück gehabt".

Nö, in geschätzt 95% aller Mietsverhältnissen klappt das Verhältnis Mieter / Vermieter sehr gut, wenn der Vermieter zu Anfang auch sich den Mieter aussucht, welcher nicht beim ersten Gespräch den besten Eindruck macht, sondern sich bodenständig zeigt.
Zitat (von cauchy):
Sollte er weiter vermieten wollen, wäre auch ein Beitritt zu einer Vermietervereinigung zu empfehlen.

Besser nicht, wer dort schon mal dabei war, sieht warum es dann das Verhältnis Mieter / Vermieter nicht klappt, besonders wenn man auf deren Ratschläge hört, und der Mieter noch im Mieterbund ist. Dann kommen zwei Perspektiven zusammen, welche mit Maximalforderungen sich überschlagen.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Ich würde jedem Vermieter - und insbesondere denen mit lediglich einer kleinen Anzahl von Objekten - den Abschluss einer RSV empfehlen. Da lohnt sich jeder investierte Euro.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Banane123
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 200x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Ich würde jedem Vermieter - und insbesondere denen mit lediglich einer kleinen Anzahl von Objekten - den Abschluss einer RSV empfehlen. Da lohnt sich jeder investierte Euro.


Ich halte das wiederum als nur rentabel wenn einer viel prozessiert. RSV für Mietangelegenheiten sind sehr teuer.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Banane123):
RSV für Mietangelegenheiten sind sehr teuer.

Ja/nein, es kommt auf die gesamte Gestaltung seiner Versicherungen an. Gerade die Kombi Gebäude / Hausrat / Hafpflicht und RS bei den beiden seit her bekannten Versicherungen ermöglichen den Vertretern einen netten Rabatt mit ein zu fügen. Und da für die Zusatzleistung Vermieter RS sind gute 100€ im Jahr keine Summe. Wohlgemerkt das die RS dann nicht nur für das selbst bewohnte Haus gilt, sondern für jeder Vermietung. Solche Angebote werden wohl in der Regel allerdings nur gemacht, wenn man mehr Versicherungen bei der gleichen Versicherung laufen hat, und da ist der PKW Anhänger wohl einzeln betrachtet 40€ zu teuer im Vergleich zu den Internetversicherungen.

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