Mieterhöhung und unstimmige Angaben

28. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
laluna80
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 3x hilfreich)
Mieterhöhung und unstimmige Angaben

Guten Abend,

gestern erhielten wir die schriftliche Ankündigung einer Mietanpassung. Der Quadratmeterpreis soll an den ortsüblichen Mietspiegel angeglichen werden. Der Vermieter bittet um Zustimmung. Soweit so gut. Wir leben in einem Mehrfamilienhaus. Identische Wohnungsgröße, Ausstattung und Mieteranzahl.

Nach Schreiben des Vermieters beträgt die ortsubliche Vergleichsmiete für 77,46qm 5,15 € pro qm. Die neue Grundmiete entspricht einem monatl. Quadratmeterpreis von 5,06€. Die gemäß §558 Abs.3 BGB aktuell geltende reduzierte Kappungsgrenze in Höhe von 15.00% findet Berücksichtigung.

Bei meiner Nachbarin, exakt die gleichen Wohnungsdaten, wird eine ortsübliche Vergleichsmiete für 77,46qm angegeben. Ihre neue Grundmiete liegt nun bei 4,84€. Auch hier der Satz mit der Kappungsgrenze von 15,00%.

Müssen die Grundmieten denn nicht gleich sein, bei exakt gleichen Wohnungsdaten? Sie wohnt jediglich zwei Etagen unter mir.

Ist das so denn Rechtens?

Danke.
Luna

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120256 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von laluna80):
Ist das so denn Rechtens?

Klar, warum nicht.
Er könnte von der Nachbarin sogar 0 EUR verlangen. Er könnte die Nachbarin von der Mieterhöhung ausnehmen. Ganz nach belieben.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von laluna80):
Müssen die Grundmieten denn nicht gleich sein, bei exakt gleichen Wohnungsdaten? Sie wohnt jediglich zwei Etagen unter mir.

Ist das so denn Rechtens?


Ja, klar. Warum denn nicht? Weil die Nachbarin ein paar Cent weniger bezahlt? Das tut sie doch jetzt auch schon. Es kommt durch die Kappungsgrenze (15%) zustande, die Miete darf nur um 15% angehoben werden, von der bisherigen Grundmiete.

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#3
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Zitat (von laluna80):
Müssen die Grundmieten denn nicht gleich sein, bei exakt gleichen Wohnungsdaten?


Nö. Die Grundmiete ist so wie sie die Mietvertragsparteien aushandeln und vereinbaren. Das nennt sich Vertragsfreiheit.

Der Vermieter hätte die Grundmiete der Nachbarin auch nur um z. B. 10 oder 7,5 % erhöhen können.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#4
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9912 Beiträge, 4488x hilfreich)

Zitat (von laluna80):
Sie wohnt jediglich zwei Etagen unter mir.
Zwei Etagen können bei enger Bebauung extrem viel ausmachen. Je höher desto mehr Sonne.

Es ist aber fast irrelevant, was die anderen im Haus zahlen. Es kommt nur darauf an, wie hoch die ortsübliche Vergleichsmiete ist. Wenn du daran Zweifel hast, dann musst du die vom Vermieter gemachten Angaben überprüfen.

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