Mieterhöhung ohne Begründung nach BGB

14. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
MiisterX
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Mieterhöhung ohne Begründung nach BGB

Hallo,

Im BGB sind ja die Voraussetzungen für eine Mieterhöhung geregelt. Jetzt schreibt der VM, er möchte die Miete erhöhen. Begründung: Miete ist seit 3 Jahren nicht erhöht worden. Die neue Miete liegt gute 20% über dem gültigen Mietspiegel der Stadt.
Ist so ein Erhöhungsschreiben von Anfang an ungültig. Oder wie verhält sich die Rechtslage?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Zitat (von MiisterX):
Hallo,

Im BGB sind ja die Voraussetzungen für eine Mieterhöhung geregelt. Jetzt schreibt der VM, er möchte die Miete erhöhen. Begründung: Miete ist seit 3 Jahren nicht erhöht worden. Die neue Miete liegt gute 20% über dem gültigen Mietspiegel der Stadt.
Ist so ein Erhöhungsschreiben von Anfang an ungültig. Oder wie verhält sich die Rechtslage?


Steht tatsächlich nichts weiter in dem Schreiben ist das Ding nicht das Papier wert.

Wenn möglich stell das Schreiben als Bild ein. Persönliche Daten unkenntlich machen.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#2
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Zitat (von MiisterX):
Hallo,

Im BGB sind ja die Voraussetzungen für eine Mieterhöhung geregelt. Jetzt schreibt der VM, er möchte die Miete erhöhen. Begründung: Miete ist seit 3 Jahren nicht erhöht worden. Die neue Miete liegt gute 20% über dem gültigen Mietspiegel der Stadt.
Ist so ein Erhöhungsschreiben von Anfang an ungültig. Oder wie verhält sich die Rechtslage?


Hallo MisterX,

Wenn du dem VM antwortest, dass du einverstanden bist, wird die gültig.

Ohne dein Einverständnis passiert gar nichts, da der VM deine Zustimmung nur einklagen kann , wenn er die Erhöhung anhand der ortsübliche Vergleichsmiete korrekt begründet.

Gruß
AK

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von MiisterX):
Ist so ein Erhöhungsschreiben von Anfang an ungültig.

Das ist kein Mieterhöhungsverlangen. Das ist ein Bettelbrief. Und Bettelbriefe kann man schlicht ignorieren.

Könnte nur sein, das man es dann dem Vermieter in 3-4 Monaten erklären muss.
Wobei ich mich bezüglich der Erklärung erst mal darauf beschränken würde, mitzuteilen, das man kein Mieterhöhungsverlangen erhalten habe.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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