Hallo,
Im BGB sind ja die Voraussetzungen für eine Mieterhöhung geregelt. Jetzt schreibt der VM, er möchte die Miete erhöhen. Begründung: Miete ist seit 3 Jahren nicht erhöht worden. Die neue Miete liegt gute 20% über dem gültigen Mietspiegel der Stadt.
Ist so ein Erhöhungsschreiben von Anfang an ungültig. Oder wie verhält sich die Rechtslage?
Mieterhöhung ohne Begründung nach BGB
14. Januar 2017
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Frage vom 14. Januar 2017 | 12:22
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Mieterhöhung ohne Begründung nach BGB
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#1
Antwort vom 14. Januar 2017 | 12:28
Von
Status: Bachelor (3201 Beiträge, 1444x hilfreich)
ZitatHallo, :
Im BGB sind ja die Voraussetzungen für eine Mieterhöhung geregelt. Jetzt schreibt der VM, er möchte die Miete erhöhen. Begründung: Miete ist seit 3 Jahren nicht erhöht worden. Die neue Miete liegt gute 20% über dem gültigen Mietspiegel der Stadt.
Ist so ein Erhöhungsschreiben von Anfang an ungültig. Oder wie verhält sich die Rechtslage?
Steht tatsächlich nichts weiter in dem Schreiben ist das Ding nicht das Papier wert.
Wenn möglich stell das Schreiben als Bild ein. Persönliche Daten unkenntlich machen.
#2
Antwort vom 14. Januar 2017 | 16:28
Von
Status: Student (2464 Beiträge, 639x hilfreich)
ZitatHallo, :
Im BGB sind ja die Voraussetzungen für eine Mieterhöhung geregelt. Jetzt schreibt der VM, er möchte die Miete erhöhen. Begründung: Miete ist seit 3 Jahren nicht erhöht worden. Die neue Miete liegt gute 20% über dem gültigen Mietspiegel der Stadt.
Ist so ein Erhöhungsschreiben von Anfang an ungültig. Oder wie verhält sich die Rechtslage?
Hallo MisterX,
Wenn du dem VM antwortest, dass du einverstanden bist, wird die gültig.
Ohne dein Einverständnis passiert gar nichts, da der VM deine Zustimmung nur einklagen kann , wenn er die Erhöhung anhand der ortsübliche Vergleichsmiete korrekt begründet.
Gruß
AK
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#3
Antwort vom 14. Januar 2017 | 16:52
Von
Status: Unbeschreiblich (119644 Beiträge, 39758x hilfreich)
ZitatIst so ein Erhöhungsschreiben von Anfang an ungültig. :
Das ist kein Mieterhöhungsverlangen. Das ist ein Bettelbrief. Und Bettelbriefe kann man schlicht ignorieren.
Könnte nur sein, das man es dann dem Vermieter in 3-4 Monaten erklären muss.
Wobei ich mich bezüglich der Erklärung erst mal darauf beschränken würde, mitzuteilen, das man kein Mieterhöhungsverlangen erhalten habe.
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