Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich habe vor cca 1 Woche einen Brief von meinem Vermieter bekommen, in dem steht dass ich aufgrund des gestiegenen Mietspiegels meine Miete ab 1.06. erhöht. Sie schickten mir eine Einverständniserklärung, die ich unterschrieben soll und an sie zurückschicken soll (ohne Kopie für mich).
Meine Frage ist folgende: Ich bin seit 1.10.2012 in dieser Wohnung als Mieter und habe einen unbefristeten Vertrag. Die Wohnung war bis zum letzten Jahr zusammen mit anderen Wohnungen in dem Gebäude im Besitz von einem Eigentümer. Der Eigentümer hat vor cca. 3 Jahren beschlossen das ganze Gebäude zu verkaufen. Da dies nicht gelungen ist, musste er die Wohnungen individuell verkaufen und deswegen jede individuelle Wohnung in ins Immobilienkataster einschreiben (zuvor war nur das Gebäude drin auf ihm geschrieben).
Weil also meine Wohnung erst nach 1.10.2012 in das Immobilienkataster eingeschrieben worden ist, sollte (so wurde es mir erklärt) mein Mietvertrag
noch 10 Jahre nach dem einschreiben der Wohnung in das Kataster, unverändert bleiben. Mit den neuen Vermieter hat sich also nichts geändert – zu meinem Vertrag bekam ich nur einen Zusatz wo drin steht wie die neuen Vermieter heißen.
Da sich mein Vertrag also nicht ändern darf bis zu einem bestimmten Zeitpunkt, ist es dann legal, dass meine Vermieter die Mieterhöhung verlangen? Geht das einfach so, durch eine Einverständniserklärung (ohne eine Kopie an mich?)? Wo kann ich genau überprüfen wie sich der Mietspiegel geändert hat um zu checken ob sie eine richtige Abschätzung gemacht haben?
Danke und liebe Grüße
Mieterhöhung obwohl keine Vertragsänderung erlaubt?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Die Kopie selber machen ist ja nicht das Problem.
Würde den örtlichen Mieterschutzverein befragen.
Die Wohnungen wurden also in ETWs (Eigentumswohnungen) umgewandelt. Das mit den 10 Jahren hat vermutlich was mit der Eigenbedarfskündigung zu tun. Denn in manchen Regionen/Städten gibt es dazu eine sog. Kündigungssperrfrist.
Das hat aber mit einer Mieterhöhung nicht das geringste zu tun.
Ist eine solche per Vertrag nicht explizit ausgeschlossen ist der Vermieter dazu berechtigt. Sofern sie denn den gesetzlichen Bestimmungen entspricht.
Zitat(ohne Kopie für mich). :
Zitat(ohne eine Kopie an mich?) :
Dann mach dir verdammt noch mal selbst eine. Kostet vielleicht 30 Cent wenn Du sie irgendwo machen läßt.
Hast Du einen Scanner, ein Digitalkamera oder ein Fotohandy 0 Cent.
ZitatWo kann ich genau überprüfen wie sich der Mietspiegel geändert hat um zu checken ob sie eine richtige Abschätzung gemacht haben? :
Mietspiegel gibt es im netten Netz für den jeweiligen Ort oder die Region.
Ob das Mieterhöhungsverlangen korrekt ist kannst Du prüfen lassen. Bei einem Fachanwalt oder dem so viel gelobten Mieterbund.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Hallo!
Vielen Dank für die Antworten.
Ich wollte nur klarstellen - ich bin nicht Deutsch und habe leider keine Ahnung über die Gesetzgebung hier. Meine Frage bezüglich über die Kopie und der Natur der Mitteilung der Mietserhöhung bzw. die Angaben des Vermieters ich soll einfach eine Einverständnisserklärung unterschreiben.
- Erstens, war mir nicht klar ob eine Mieterhöhung rechtlich möglich ist
- Zweitens ist eine Einverständniserklärung für so was überhaupt rechtlich ok für so was
- Drittens - eine Kopie davon für mich - ist das legal/genug?
Es ging nicht um - ich bin zu faul oder zu geizig mir eine Kopie machen zu lassen.
Wie gesagt, danke noch mal!
Das deutsche Mietrecht sieht die Möglichkeit vor, die Miete zu erhöhen wenn besondere Voraussetzungen vorliegen.
Eine solche Forderung muss detailliert begründet werden, z. Beispiel mit der Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete.
Diese Begründung kann man prüfen oder juristisch prüfen lassen.
Leider ist hier von der Begründung wenig zu lesen.
ZitatZweitens ist eine Einverständniserklärung für so was überhaupt rechtlich ok für so was :
Sogar rechtlich verpflichtend.
ZitatDrittens - eine Kopie davon für mich - ist das legal/genug? :
Als Nachweis das Du die Zustimmung erteilt hast allemal. Ist ja nur für deine Unterlegen.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
6 Antworten
-
15 Antworten
-
54 Antworten
-
39 Antworten