Mieterhöhung nach 13 Jahren um wie viel EUR/Prozent möglich?

3. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
Tessa68
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mieterhöhung nach 13 Jahren um wie viel EUR/Prozent möglich?

Hallo zusammen und guten Tag,
ich habe eine Wohnung von meinem Vater geerbt, deren Miete seit dem Jahr 2004 (zweitausendundvier, kein Schreibfehler) nicht erhöht worden ist. Die Mieter zahlen für eine 4 Zimmer-Wohnung mit 102 qm seit 13 Jahren eine Kaltmiete von 6,08 EUR/qm.
Laut dem zur Zeit aktuellen Mietspiegel liegt der Nettomietpreis bei 9,50 EUR/qm.
Ich möchte nun die Miete erhöhen.
Meine Frage ist jetzt, ob ich die Miete auf die ortsübliche Vergleichsmiete von 9,50 EUR/qm kalt anheben darf oder die Miete um 20% (Kappungsgrenze) erhöhen darf?
Danke und noch einen schönen Sonntag.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4481x hilfreich)

Die Frage lässt vermuten, dass du bisher kein Vermieter warst. Mein Rat wäre daher zu überlegen, ob du nicht einer Vermietervereinigung wie Haus&Grund beitreten willst. Die berät ihre Mitglieder und du wirst möglicherweise noch deutlich mehr Rat brauchen. Betriebskostenabrechnungen müssen erstellt werden, mit möglichen Mängelmeldungen muss umgegangen werden u.v.m. . Wenn du nicht selber ein wenig Zeit in deine Weiterbildung als Vermieter investieren möchtest, wäre professioneller Rat anzuraten.

Hier in diesem Fall wären die Paragraphen ab § 558 BGB durchzuarbeiten. Dazu dann natürlich noch der Mietspiegel, falls es einen gibt. Was ist das eigentlich bei dir für ein Mietspiegel?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Lesestoff zum Thema

http://www.mietrecht.org/mieterhoehung/

Auch mein Rat, die Mitgliedschaft in einer Vermietervereinigung oder ein guter Anwalt für Mietrecht.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

1x Hilfreiche Antwort

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