Mieterhöhung - Begründung so zulässig?

15. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
WerKannHelfen123
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)
Mieterhöhung - Begründung so zulässig?

Guten Tag zusammen,

wir haben Anfang Februar ein Schreiben des Vermieters erhalten. Die Miete soll nach 4 Jahren um 10% erhöht werden.

Begründung:
1. Durchschnittlicher Quadratmeterpreis einer Wohnung in unserer Stadt beträgt 12 €/qm. Wir zahlen 8,25 €.
- Einen offiziellen Mietspiegel gibt es nicht, als Beleg für die 12 € wird auf immowelt.de verwiesen. Reicht hier der Durchschnitt, müßten nicht Vergleichswerte bzgl. Lage, Größe, Zustand, Alter der Immobilie mit herangezogen werden?
Auf immowelt.de haben wir ene Aufschlüsselung nach Stadtteilen gefunden. Unser Stadtteil liegt im Durchschnitt bei 8,60 €, also weit von 12 € entfernt.
2. Überdurchschnittlich gute Lage
3. Der Anteil der nicht umlagefähigen Nebenkosten des Vermieters hat sich erhöht.
Nebenbei wird noch erwähnt, dass die Fläche des Balkons nicht in der Quadratmeterzahl berücksichtigt ist (es handelt sich um ca. 4 qm Balkonfläche). Nachgemessen haben wir das nicht.

Man räumt uns eine Frist bis 28.02. zur Zustimmung ein. Ich habe bereits recherchiert, dass die Frist zu kurz ist.

Meine Frage: Ist die Mieterhöhung hinreichend begründet?

ich freue mich auf Antworten.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4482x hilfreich)

Zitat (von WerKannHelfen123):
Meine Frage: Ist die Mieterhöhung hinreichend begründet?

Ich habe sie nicht vorliegen. Aber ein Verweis auf ein Immobilienportal reicht normalerweise nicht aus. Die Voraussetzungen zu einer Mieterhöhung nach § 558 BGB stehen u.a. in § 558a BGB . Ein Immobilienportal ist kein Mietspiegel und auch keine Mieterdatenbank. Das alleine reicht also nicht.

Wenn ihr in einem Mieterverein seid, so solltet ihr dort natürlich um Rat fragen. Wenn nicht, dann solltet ihr zunächst mal versuchen, die Vergleichsmiete selber grob festzustellen. Wenn das unterhalb der Miete liegt, die aktuell der Vermieter fordert, so würde ich persönlich dem Mieterhöhungsverlangen nicht zustimmen. Wenn das oberhalb der geforderten Miete liegt, dann wäre es wahrscheinlich schlauer, dem Mieterhöhungsverlangen mit den richtigen Fristen zuzustimmen. Denn sonst wird der Vermieter sich aller Wahrscheinlichkeit nach kompetente Hilfe holen und eben auf die maximal mögliche Miete erhöhen.

PS: Wenn ihr nicht zustimmen wollt, so müsst ihr theoretisch gar nichts machen. Also auch nicht antworten. Im Sinne eines vernünftigen Umgangs miteinander, würde ich es dennoch machen. Einfach weil ihr da noch länger wohnen wollt und man daher einfach fair miteinander umgehen sollte.

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#2
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von WerKannHelfen123):
Die Miete soll nach 4 Jahren um 10% erhöht werden.

Begründung:


Er könnte - mit der richtigen Begründung - 15% - 20 % erhöhen.

Zitat (von WerKannHelfen123):
1. Durchschnittlicher Quadratmeterpreis einer Wohnung in unserer Stadt beträgt 12 €/qm. Wir zahlen 8,25 €.- Einen offiziellen Mietspiegel gibt es nicht, als Beleg für die 12 € wird auf immowelt.de verwiesen. Reicht hier der Durchschnitt, müßten nicht Vergleichswerte bzgl. Lage, Größe, Zustand, Alter der Immobilie mit herangezogen werden?


Wenn es keinen Mietspiegel gibt, muss er entweder einen Gutachter beauftragen oder muss 3 Vergleichswohnungen finden und die hinreichend genau bezeichnen, damit der Mieter die auch finden kann. Diese Wohnungen müssen bezüglich Ausstattung und Lage vergleichbar sein und es wird der niedrigste Preis als Vergleich genommen.

Zitat (von WerKannHelfen123):
2. Überdurchschnittlich gute Lage


Daran gibt es Vorlagen, an denen man sich orientieren kann. Das sind solche Dinge, wie Einkaufsmöglichkeiten, Verkehrsanbindung, Parks etc.

Zitat (von WerKannHelfen123):
3. Der Anteil der nicht umlagefähigen Nebenkosten des Vermieters hat sich erhöht.
Nebenbei wird noch erwähnt, dass die Fläche des Balkons nicht in der Quadratmeterzahl berücksichtigt ist (es handelt sich um ca. 4 qm Balkonfläche). Nachgemessen haben wir das nicht.


Die nichtumlagefähigen Nebenkosten sind kein Kriterium, außer, es handelt sich um Moderisierungskosten. Die kann der Vermieter zu 11% auf den Mieter umlegen.

Das alles solltet Ihr einfach ausrechnen und schauen, wie Ihr besser weg kommt. Es macht ja keinen Sinn, auf sein Recht zu pochen und am Ende wird die Miete dann mehr erhöht, als die 10%, die der Vermieter jetzt haben will.
Und der Vermieter kann ab jetzt einige Zeit nicht mehr erhöhen. Vielleicht kommt er bei einer Gegenwehr auf den Gedanken, mal seine Möglichkeiten zu checken und auch voll auszuschöpfen.

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