Maxdome beauftragt infoscore trotz unaufgeforderter Fristverlängerung

5. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb461190-64
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Maxdome beauftragt infoscore trotz unaufgeforderter Fristverlängerung

Liebe Foristen,

Ich bin vor einiger Zeit in die maxdome-Abofalle getappt und habe einmal zu spät gezahlt.

Nach mehrmaliger Aufforderung kam ein Brief von infoscore mit den üblichen Gebühren. Jedoch wurde mir kurz vorher von maxdome selbst eine weitere Frist gesetzt zur letztmaligen Zahlung. Die Frist endete nach dem Datum des Briefes der infoscore.

Ich habe dem widersprochen jedoch dennoch erst nach Fristablauf den offenen Betrag gezahlt.

Infoscore fordert weiterhin ihre Kosten ein.

Ist die Forderung gerechtfertigt oder hätte eine erneute Beauftragung von infoscore erfolgen müssen?

Vielen Dank für euren Rat!

Liebe Grüße,

Marc

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7 Antworten
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#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
maxdome-Abofalle

Maxdome betreibt eine Abofalle? Das ist mir neu.

Zitat:
Ich habe dem widersprochen jedoch dennoch erst nach Fristablauf den offenen Betrag gezahlt.

Nach Ablauf welcher Frist? Der von Infoscore oder der von Maxdome?

Wenn Maxdome dir eine Frist setzt und du diese einhältst ist das vorzeitige Einschalten eines Inkassos eigentlich Unfug. Wenn du aber andererseits überdeutlich sagst, dass du keine Zahlugn tätigst, braucht Maxdome auch die gestellten Fristen nicht abwarten.

Der Zeitablauf ist noch nicht wirklich klar.

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Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
fb461190-64
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Zitat:
maxdome-Abofalle

Maxdome betreibt eine Abofalle? Das ist mir neu.

Zitat:
Ich habe dem widersprochen jedoch dennoch erst nach Fristablauf den offenen Betrag gezahlt.

Nach Ablauf welcher Frist? Der von Infoscore oder der von Maxdome?

Wenn Maxdome dir eine Frist setzt und du diese einhältst ist das vorzeitige Einschalten eines Inkassos eigentlich Unfug. Wenn du aber andererseits überdeutlich sagst, dass du keine Zahlugn tätigst, braucht Maxdome auch die gestellten Fristen nicht abwarten.

Der Zeitablauf ist noch nicht wirklich klar.


Danke für die Antwort!

Für mich stellt es eine Abofalle dar, wenn ich nicht auf dem selben Weg kündigen kann, wie ich bestellt habe - online.

Kurz nochmal der zeitliche Ablauf:
- Anspruch maxdome vom 12.12.2016
- letzte Fristverlängerung von 7 Tagen maxdome-seitig am 19.01.2017
- Anspruch infoscore vom 23.01.2017, in der Post am 24.01.2017
- Widerspruch meinerseits am 25.01.2017
- Zahlung meinerseits ursprüngliche Forderung 01.02.2017
- Zahlungseingang maxdome laut infoscore 06.02.2017

Wird es jetzt klarer?

Beste Grüße,

Marc

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Für mich stellt es eine Abofalle dar, wenn ich nicht auf dem selben Weg kündigen kann, wie ich bestellt habe - online.

Wieso soll das denn nicht gehen? Man kann problemlos beispielsweise online ein Support-Ticket öffnen kann und dort reinschreiben kann "Ich kündige schnellstmöglich". Man bekommt doch meist sogar eine eMail-Bestätigung über das eingereichte Support-Ticket bzw. kann Screenshots machen.

Zitat:
Wird es jetzt klarer?

War denn dein Widerspruch berechtigt?

Ansonsten warst du halt in Verzug und hast außerhalb jeglicher Frist gezahlt. Das muss zwar nicht zwangsläufig etwas bedeuten hinsichtlich Inkassokosten aber der Weg war frei, ein Inkasso dazu zu ziehen.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#4
 Von 
fb461190-64
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, natürlich war der Widerspruch berechtigt. Das bestätigte mir infoscore auch quasi mit der Antwort auf den Widerspruch.

Die war doch aber: War die erste Beauftragung von infoscore seitens maxdome nichtig, da sie innerhalb der von maxdome gesetzten Frist stattfand, sodass eine zweite Beauftragung hätte stattfinden müssen (neues Aktenzeichen o.ä.)?

Danke!

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Ja, natürlich war der Widerspruch berechtigt

Wieso hast du dann überhaupt bezahlt? Das verstehe ich noch nicht.
Der Hintergrund meiner Frage ist einfach: Wenn eine Hauptforderung unberechtigt ist, dann ist es egal, ob Anwälte oder Inkassos beauftragt werden. Diese Folgekosten sind dann ebenfalls Unfug.

Zitat:
Die war doch aber: War die erste Beauftragung von infoscore seitens maxdome nichtig, da sie innerhalb der von maxdome gesetzten Frist stattfand, sodass eine zweite Beauftragung hätte stattfinden müssen (neues Aktenzeichen o.ä.)?

Nein, das wäre albern. So rum funktioniert das auch nicht. Beauftragt ist beauftragt. Du musst die Frage, wann wer wen beauftragt, mal gedanklich von der Frage, ob du Inkassokosten zu ersetzen hast, trennen.

Man darf auch ohne Verzug bzw. Mahnung sofort einen Anwalt oder ein Inkasso beauftragen. Das ist nicht verboten. Zwar hat man dann ggf. keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten durch den Schuldner aber verboten ist das nicht.

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#6
 Von 
fb461190-64
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ah, ok, danke.

Zitat:
Wieso hast du dann überhaupt bezahlt? Das verstehe ich noch nicht.


Die Hauptforderung war berechtigt, die Rechnungsstellung von infoscore mit ihren Inkassokosten zu dem Zeitpunkt aber noch nicht.

Zitat:
Nein, das wäre albern. So rum funktioniert das auch nicht. Beauftragt ist beauftragt. Du musst die Frage, wann wer wen beauftragt, mal gedanklich von der Frage, ob du Inkassokosten zu ersetzen hast, trennen.
Man darf auch ohne Verzug bzw. Mahnung sofort einen Anwalt oder ein Inkasso beauftragen. Das ist nicht verboten. Zwar hat man dann ggf. keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten durch den Schuldner aber verboten ist das nicht.


Damit bleibt deren Anspruch geltend, da ich ja wiederum in Verzug gekommen bin und muss wohl die Inkassokosten zahlen, richtig?

Beste Grüße!

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#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Damit bleibt deren Anspruch geltend, da ich ja wiederum in Verzug gekommen bin und muss wohl die Inkassokosten zahlen, richtig?

Das habe ich nicht geschrieben. Ich habe nur geschrieben, dass deine Argumentation "Die hätten neu beauftragt werden müssen" nicht funktioniert.

Wenn man die Inkassokosten nicht bezahlen will, braucht man andere Argumentationen. Beispielsweise fordert man die zwischen Arvato und Maxdome geschlossenen Vertragswerke in Kopie an oder verlangt einen Kontoauszug, auf dem bewiesen wird, dass Maxdome jemals die Inkassokosten bezahlt hat.

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