Ladung zum Strafantritt wegen Unterhaltsschulden

29. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
HerrBert123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Ladung zum Strafantritt wegen Unterhaltsschulden

Hallo erstmal,
ich versuche mal hier einen Tip zu bekommen um meinem Leben nicht den absoluten Knacks zu verpassen.
Kurz zur Historie, ich bin Vater von 3 Kindern (1x Zwillinge aus Beziehung und 1x Sohn aus geschiedener Ehe) der Sohn aus der Ehe hat bis ca. zu seinem 12 Lebensjahr (Scheidung als er knapp 1 Jahr war) alle 2 wochen bei mir gelebt. Ich habe mich quasi mit seiner Mutter wochenweise abgewechselt. Damals haben wir uns durch diese Regelung auf Unterhaltsverzicht geeinigt. Da ich zu dem Zeitpunkt selbstständig war konnte ich mir die Zeit einigermaßen einteilen. Leider hat sich das immer auf meine Einkünfte ausgewirkt und mein Schuldenberg sich mehr und mehr angehäuft und Unterhaltszahlungen für die Zwillinge immerwieder gefährdet. Meine Unterhaltschulden beim Jugendamt sind mittlerweile immens. Vor ca. 2 Jahren wurde ich dann vom Gericht verklagt auf Bewährung mit monatlich 50 euro pro Kind woran ich mich sogar während einer kurzen Hartz 4 Zeit gehalten habe.
Vor 1 Monat kam es zu einer erneuten Verhandlung da das Gericht der Ansicht ist das Eingänge auf meinem Konto auch Einkünfte sind, was natürlich bei einem Selbstständigen nicht so ist. KV/Steuern/ verpflichtungen bei Händlern/Sprit/Versicherungen usw. Da es mir trotz mehrfacher Bemühungen damals nicht gelungen ist in ein angestellten Verhältnis mit geregeltem Einkommen zu rutschen (46 und lange Selbstständig) blieb mir nichts anderes über als immer weiter zu kämpfen.

Nun habe ich mittlerweile seit etwas über einem Jahr endlich einen vernünftigen Job und bekomme regelmäßiges einkommen, Auch mit dem Jugendamt habe ich eine Einigung getroffen mit der alle gut leben können.

Nun zu meiner Frage:
1. Mega Fehler nicht direkt einen Anwalt hinzuzuziehen... Was kann ich an der Ladung noch reißen? Ich befürchte, da ich im Außendienst arbeite das durch einen 6 Monatigen Aufenthalt im Gefängnis mein Job und meine neue Karriere im Ar... sind. Zumindest mein Ansehen in der Fa. hätte sich dann erledigt. 6 Monate kann man nicht mit Urlaub oder sonstigem abwenden.
Was kann ich tun???
Der Richter wirft mir vor das ich das Leben der Kinder gefährdet hätte, aber mal ganz ehrlich... er hindert mich so daran meine endlich geschaffte Lebensveränderung fortzuführen und nimmt für mindestens 6 Monate 3 Kindern den Unterhalt. Was danach passiert kann ich nicht beurteilen.
Für hilfestellungen wäre ich sehr dankbar.

Ich war gestern beim Anwalt aber der sagte mir es hätte unmittelbar nach aussprache des Urteils einspruch erhoben werden müssen. Ich habe dummerweise, da ich es aus vergangenen Schreiben so kenn bis zum Erhalt des Urteils gewartet. Das war am 25.09. gleichzeitig mit der Ladung. Einen Hinweis über eine wochenfrist nach aussprache habe ich nicht bekommen. Vielleicht aber auch nicht mehr aufgenommen da ich nach sprechung des Urteils mein ganzes Leben zerbrechen gesehen habe.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38391 Beiträge, 13990x hilfreich)

Du vermischt Zivilrecht mit Strafrecht. Ehe in Deutschland jemand strafrechtlich wegen Verletzung der Unterhaltspflicht verurteilt wird, da muss schon ganz viel passieren, und das auch noch ohne Bewehrung, da ist ganz viel über Jahre passiert, was Du uns hier nicht mitgeteilt hast. Das heisst, Du hast beharrlich alles, was vorher war, ignoriert. Und nicht nur das. Du hast sogar die Belehrung des Richters hinsichtlich der Fristen ignoriert.

Ich sehe da keine Möglichkeiten mehr. Das, was Du da anführst, das sind die üblichen Folgen einer Inhaftierung.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
HerrBert123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Es gab hinsichtlich Fristen keinerlei Belehrung. Ich bin aus dem Raum gegangen mit der klaren Entscheidung einen Anwalt hinzuzuziehen. Aber bin davon ausgegangen das ich umgehend das Urteil bekomme. Eine ordentliche Belehrung in einem solchen Fall sieht für mich auch so aus das ich Unterschreibe das ich belehrt wurde. Ich bin kein Anwalt und da ich wie gesagt weit vorher mich mit dem Jugendamt geeinigt habe und die Zahlungen seit meiner Anstellung regelmäßig laufen bin ich mit guten gefühlen zu der Verhandlung gegangen. Das hat sich als extrem Blauäugig herausgestellt. Und ja... Ich habe in der Vergangenheit fehler gemacht aber den Kindern ging es immer gut und soll es auch weiterhin. Den Absprung aus der Selbstständigkeit hätte ich viel Früher schaffen müssen anstatt immer nur zu rudern rudern rudern...

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38391 Beiträge, 13990x hilfreich)

Nochmals, es geht hier nicht um die zivilrechtliche Seite. Du bist als Straftäter verurteilt worden. Du bist in der Urteilsverkündung belehrt worden. Dass das nicht bei dir ankam, das ist nicht das Problem des Gerichts. Es kam ja auch vorher schon sehr viel nicht bei Dir an, denn 6 Monate Strafhaft fallen ja nicht vom Himmel. Da gibt es eine endlose Vorgeschichte.

Und nochmals, Du wirst nicht wegen Unterhaltsschulden zum Strafantritt geladen, sondern weil Du als Straftäter rechtskräftig verurteilt bist.

wirdwerden

-- Editiert von wirdwerden am 29.09.2017 11:13

1x Hilfreiche Antwort

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