Hallo,
Ich plane einen "guten" Übergang vom Angestelltenverhältnis in die Selbstständigkeit.
Ich habe einen Freelance Job für 12 - 16 Stunden pro Woche in Aussicht mit einem relativ hohen Tagessatz, sodass ich von diesem Einkommen und Erspartem sehr gut leben kann, um meine Selbstständigkeit weiter auszubauen.
Jede Selbstständigkeit geht mit gewissen Risiken einher. Was passiert wenn ich innerhalb des Jahres nach der Kündigung fest stelle, nicht von meiner Selbständigkeit leben zu können, und mich arbeitslos melden muss. Habe ich dann noch Anspruch auf das Arbeitslosengeld 1 aus meiner vorherigen Angestellten-Anstellung ? bzw. könnte eine von mir ausgehende Kündigung als "nicht notwendig" erachten werden und ich erhalte nachwirkend eine Sperrfrist?
Ich freue mich über eure Antworten und Hilfestellungen,
Soho
-- Editiert von Moderator am 06.04.2017 08:51
-- Thema wurde verschoben am 06.04.2017 08:51
Kündigung für Freelance: Arbeitslosengeldanspruch
6. April 2017
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Frage vom 6. April 2017 | 00:07
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung für Freelance: Arbeitslosengeldanspruch
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#1
Antwort vom 6. April 2017 | 00:19
Von
Status: Unbeschreiblich (119644 Beiträge, 39758x hilfreich)
Selbständige und Arbeitslose unterliegen nicht dem Arbeitsrecht ...
Arbeitslosengeld wird im Forum "Sozialrecht" diskutiert
Und jetzt?
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