Kündigung Azubi (Suchtkrankheit)

20. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
Prutus
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung Azubi (Suchtkrankheit)

Hallo Leute, bräuchte mal ein Einschätzung zu folgender Sachlage:

Azubi (AZ), 25 Jahre, ist fast am Ende des zweiten Lehrjahres und durchaus motiviert, die Ausbidlung auch zu beenden, kam jedoch schon mehrfach zu spät und wurde deswegen auch schon abgemahnt.

Nach erneutem zu-spät-Kommens sucht der AZ von sich selbst aus das Gespräch mit dem seinem Chef und Arbeitgeber (AG) und "beichtet" diesem, dass er alkoholkrank ist und dies der Grund für die Pflichtverletzung sei. Nach beidseitigem Einverständnis wird die Ausbildung fortgeführt, es wurden jedoch keine Fachleute zurate gezogen.

Ein paar Wochen später verspätet sich der AZ aufgrund seiner Alkoholsucht erneut und meldet sich krank, um eine Therapie zu beginnen. Bevor er jedoch einen Bescheid darüber hat, dass er sich beraten ließ und Anträge für die Therapiemaßnahme einholen konnte, wird ihm die Kündigung zugeschickt. Diese erhielt er am selben Tag, als er seinen erstes Beratungsgespräch hatte.

Wie ist hier die Rechtslage? Ist die Kündigung gerechtfertigt, obwohl der AG von der Suchterkrankung seines AZ wusste, ihm jedoch keine Fachleute konsultiert hat, also indirekt gegen die Fürsorgepflicht gegenüber Azubis verstoßen hat? Oder ist der AZ im Nachteil, weil er erst "zu spät" auf seinen AG zugegangen ist und ihm von besagter Erkrankung erzählt hat?

Danke im Vorraus für die Antworten!

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Ich habe Zweifel, dass die Kündigung wirksam ist. Bitte die Beratungsstelle bei IHK/Handwerkskammer aufsuchen und die Frist zur Kündigungsschutzklage beachten.

Allerdings ist der Arbeitgeber keine Betreuungsperson. Seine Fürsorgepflicht beschränkt sich auf den Arbeitsplatz. Das Restleben muss der Azubi schon selbst organisieren. Und ist er dann ohne AUB zu Hause geblieben, wenn ja, wie lange, um seine Therapie zu organisieren? Diese Info mit genauen Zeitangaben wäre schon wichtig.

wirdwerden

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#2
 Von 
Prutus
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vom Zeitpunkt seiner Krankmeldung bis zum ersten Beratungsgespräch und dem Erhalt einer Bescheinigung sind 9 Tage vergangen, es wurden alle paar Tage Telefongespräche zwischen AZ und AG geführt, wie der Stand mit Therapie usw. ist.

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Hat er eine AUB eingereicht?

wirdwerden

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#4
 Von 
Prutus
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hat er nicht, da er nicht wusste, wo er sich diese in seinem speziellen Fall beschaffen kann. Er hat jedoch die Bescheinigung zu besagtem Beratungsgespräch eingereicht.

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Okay. Die Beschedinigung hilft ihm gar nicht. Das nennt man unentschuldigtes Fehlen. Und dann noch so lange. Es gibt genug Alkoholkranke, die durchaus ihrer Arbeit nachgehen. Das ist keine Entschuldigung für irgendwas.

Jetzt muss man schauen, ob der Arbeitgeber formelle Fehler gemacht hat. Daher meinen ersten Rat aufnehmen. Beratungsstelle bei IHK/Handwerkskammer aufsuchen, die Frist für die Kündigungsschutzklage (3 Wochen) beachten.

wirdwerden

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#6
 Von 
guest-12328.06.2022 18:42:04
Status:
Praktikant
(770 Beiträge, 247x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):

Jetzt muss man schauen, ob der Arbeitgeber formelle Fehler gemacht hat. Daher meinen ersten Rat aufnehmen. Beratungsstelle bei IHK/Handwerkskammer aufsuchen, die Frist für die Kündigungsschutzklage (3 Wochen) beachten.


Kann ein Ausbildungsverhältnis regulär überhaupt gekündigt werden nach Ablauf der Probezeit? Das geht m.W. nur fristlos.

Ich hatte vor Jahren einem Azubi fristlos gekündigt (mit vorhergehender Abmahnung). Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht ist nicht möglich, da ein Ausbildungsvertrag kein Arbeitsvertrag ist.

Da gab es dann eine "Verhandlung" vor dem Schlichtungsausschuß der IHK.

Natürlich ist Alkoholabhängigkeit ein Kündigungsgrund. Der AG hat eine Fürsorgepflicht, und zwar seinen übrigen Angestellten/Lehrlingen gegenüber. Wer unter Alk steht, gefährdet sich und andere.

Wer ohne Alkohol Probleme hat, schreibt auch keine ordentlichen Berichtshefte und hat oftmals auch schlechte Leistungen in der Berufsschule. Alles vortreffliche Gründe, einen Lehrling an die Luft zu setzen.




-- Editiert von BudWiser am 21.04.2017 08:15

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#7
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von BudWiser):
Kann ein Ausbildungsverhältnis regulär überhaupt gekündigt werden nach Ablauf der Probezeit? Das geht m.W. nur fristlos.


Nirgendwo steht, dass es sich nicht um eine fristlose Kündigung handelt.

Zitat (von Prutus):
Vom Zeitpunkt seiner Krankmeldung bis zum ersten Beratungsgespräch und dem Erhalt einer Bescheinigung sind 9 Tage vergangen,
Einem 25jährigen sollte klar sein, dass er sich nur mit einer ärztlichen Bescheinigung wirksam arbeitsunfähig (daruf kommt es an) melden kann.

Nicht jede Erkrankung bedeutet gleichzeitig Arbeitsunfähigkeit.

Zitat (von wirdwerden):
Jetzt muss man schauen, ob der Arbeitgeber formelle Fehler gemacht hat.
Auch meiner Meinung nach die einzige allerdings minimale Chance noch etwas zu retten.

Berry

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#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

@ BudWiser: bei einer fristlosen Kündigung bedarf es keiner Abmahnung. Eigentlich schliessen sich Abmahnung und fristlose Kündigung von der Logik her aus. Fristgerecht kann einem Azubi nach der Probezeit nicht mehr gekündigt werden. Fristlos schon. Die Frage ist, was das hier war. Keine Ahnung. Materiell rechtlich wäre eine fristlose Kündigung gerechtfertigt. Ob die Formalien eingehalten sind, keine Ahnung.

wirdwerden

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#9
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8408 Beiträge, 3771x hilfreich)

Zitat:
Kann ein Ausbildungsverhältnis regulär überhaupt gekündigt werden nach Ablauf der Probezeit? Das geht m.W. nur fristlos.


Stimmt. Und i. d. R. gehen der fristlosen Kündigungen ein oder mehrere Abmahnungen voraus, z. B. wg. unentschuldigter Fehlzeiten. Die fristlose Kündigung ergeht grundsätzlich, auch ohne Vorgeschichte dann, wenn eine Fortsetzung des Ausbildungsverhältnisses für den Kündigenden unter Abwägung aller Umstände unzumutbar ist, z. B. schwere Vertrauensbrüche, Diebstahl, körperliche Angriffe.....

Zitat:

Ich hatte vor Jahren einem Azubi fristlos gekündigt (mit vorhergehender Abmahnung). Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht ist nicht möglich, da ein Ausbildungsvertrag kein Arbeitsvertrag ist.


Stimt nicht ganz: Dem Verfahren vor dem Arbeitsgericht ist der Schlichtungsausschuss der zuständigen Kammer vorgeschaltet (sofern eingerichtet)

Zitat:
Da gab es dann eine "Verhandlung" vor dem Schlichtungsausschuß der IHK.


Genau!

Der richtige Weg für den Azubi: beim Schlichtungsausschuss der Kammer einen Schlichtungsantrag stellen. Frist hierfür:
3 Wochen ab Zugang der Kündigung!!!

Hier zu diskutieren, ob die Kündigung rechtmäßig und durchzusetzen ist, ist unnötig, da man die Vorgeschichte nicht im Detail kennt. Das versucht man in der Schlichtung zu regeln oder -bei Nichterfolg der Schlichtung- vorm Arbeitsgericht.



-- Editiert von HeHe am 21.04.2017 10:59

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#10
 Von 
jonasch0815
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 2x hilfreich)

Aus meiner Sicht ist die Kündigung absolut unwirksam.
Eine Suchterkrankung ist mit anderen Krankheiten gleichgesetzt. Der Azubi ist dienstunfähig und hat dies dem AG mitgeteilt.

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