Kündigung Aushilfsvertrag

18. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
julieann
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 17x hilfreich)
Kündigung Aushilfsvertrag

Hallo!
Ich habe im Januar einen befristeten Aushilfsarbeitsvertrag (als Studentin) bis zum 30.06.2017 unterschrieben. Geplant war, dass die Firma mich im Mai nach meinem Studienende übernimmt und der Vertrag dann "umgewandelt" wird.
Nun habe ich ein anderes Arbeitsangebot (die voraussichtliche Zusage erhalte ich nächste Woche Mittwoch) erhalten, das einfach besser ist, und möchte dieses gern zum 15.05. antreten. Ich habe bei meiner bisherigen Firma noch nichts davon erwähnt, da ich natürlich erst eine Zusage/Unterschrift haben will, bevor ich meine andere Chance in den Wind schieße.

Im Arbeitsvertrag steht:
"Das Anstellungsverhältnis ist zeitlich begrenzt und endet am 30.06.2017. Die Probezeit beträgt 6 Monate."
Später heißt es noch:
"Das Arbeitsverhältnis endet am 30.06.2017 mit Ablauf dieses Arbeitsvertrages. Einer gesonderten Kündigung bedarf es nicht.
Es gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen, auch während der Probezeit."

Sehe ich das richtig, dass ich somit eine 2-wöchige Kündigungsfrist habe, da es sich noch um Probezeit handelt? Ich müsste also nächste Woche nach der Zusage noch rechtzeitig kündigen können, um zum 15.05. die neue Stelle antreten zu können?

Danke im Voraus!

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Ich denke, Sie liegen mit Ihrer Annahme richtig und können locker bis zum 15.05. nach der gesetzlichen Frist von 14 Tagen kündigen.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
julieann
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 17x hilfreich)

Danke für die Rückmeldung.
Gibt es noch weitere sichere Meinungen?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17378 Beiträge, 6471x hilfreich)

... das ist nicht so sehr eine Frage von Meinung als von Abzählen mit den Fingern oder wie auch immer.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
julieann
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 17x hilfreich)

Entschuldigung, ich habe mich da unglücklich ausgedrückt.

Ich wollte nur auf Nummer sicher gehen, da die erste Antwort mit "ich denke, sie können richtig liegen" begann und mich das dann etwas verunsichert hat.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.001 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen