Hallo!
Ich habe im Januar einen befristeten Aushilfsarbeitsvertrag (als Studentin) bis zum 30.06.2017 unterschrieben. Geplant war, dass die Firma mich im Mai nach meinem Studienende übernimmt und der Vertrag dann "umgewandelt" wird.
Nun habe ich ein anderes Arbeitsangebot (die voraussichtliche Zusage erhalte ich nächste Woche Mittwoch) erhalten, das einfach besser ist, und möchte dieses gern zum 15.05. antreten. Ich habe bei meiner bisherigen Firma noch nichts davon erwähnt, da ich natürlich erst eine Zusage/Unterschrift haben will, bevor ich meine andere Chance in den Wind schieße.
Im Arbeitsvertrag steht:
"Das Anstellungsverhältnis ist zeitlich begrenzt und endet am 30.06.2017. Die Probezeit beträgt 6 Monate."
Später heißt es noch:
"Das Arbeitsverhältnis endet am 30.06.2017 mit Ablauf dieses Arbeitsvertrages. Einer gesonderten Kündigung bedarf es nicht.
Es gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen, auch während der Probezeit."
Sehe ich das richtig, dass ich somit eine 2-wöchige Kündigungsfrist habe, da es sich noch um Probezeit handelt? Ich müsste also nächste Woche nach der Zusage noch rechtzeitig kündigen können, um zum 15.05. die neue Stelle antreten zu können?
Danke im Voraus!
Kündigung Aushilfsvertrag
18. April 2017
Thema abonnieren
Frage vom 18. April 2017 | 18:18
Von
Status: Schüler (150 Beiträge, 17x hilfreich)
Kündigung Aushilfsvertrag
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#1
Antwort vom 18. April 2017 | 18:53
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8070x hilfreich)
Ich denke, Sie liegen mit Ihrer Annahme richtig und können locker bis zum 15.05. nach der gesetzlichen Frist von 14 Tagen kündigen.
#2
Antwort vom 19. April 2017 | 08:31
Von
Status: Schüler (150 Beiträge, 17x hilfreich)
Danke für die Rückmeldung.
Gibt es noch weitere sichere Meinungen?
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#3
Antwort vom 19. April 2017 | 08:50
Von
Status: Student (2271 Beiträge, 713x hilfreich)
#4
Antwort vom 19. April 2017 | 08:51
Von
Status: Weiser (17378 Beiträge, 6471x hilfreich)
... das ist nicht so sehr eine Frage von Meinung als von Abzählen mit den Fingern oder wie auch immer.
#5
Antwort vom 19. April 2017 | 10:16
Von
Status: Schüler (150 Beiträge, 17x hilfreich)
Entschuldigung, ich habe mich da unglücklich ausgedrückt.
Ich wollte nur auf Nummer sicher gehen, da die erste Antwort mit "ich denke, sie können richtig liegen" begann und mich das dann etwas verunsichert hat.
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