Hallo, ich habe im April 2017 mArbeitsstelle gewechselt und eine Tätigkeit in Teilzeit (15h/Woche) angetreten (es hat sich die Möglichkeit ergeben, im Wohnort zu arbeiten). Die Probezeit beläuft sich auf 3 Monate und endet Ende Juni. Da ich bis 15.06.17 in Elternzeit war, hat meine Arbeitgeberin in "§1 Beginn des Arbeitsverhältnisses" hineingeschrieben, dass das Arbeitsverhältnis am 01.04.2017 beginnt und am 30.06.2017 endet. Unter "§11 Zusätzliche Vereinbarungen" steht: ab 01.07.2017 neuer Arbeitsvertrag á 30h/Woche.
Nun meine Frage, es hat sich bei mir ergeben, dass ich ab dem 01.08.2017 eine Umschulung machen kann, für die ich mich bereits beworben habe, bevor ich den AG gewechselt hatte. Muss ich den aktuellen Arbeitsvertrag kündigen, oder endet das Arbeitsverhältnis gemäß §1 am 30.06.2017 und ich sollte mich für den einen Monat arbeitslos melden? Meine AG möchte gern eine Aufhebung des Arbeitspapieres rückdatiert auf den 16.06.17 um die 2 Wochen Kündigungsfrist einzuhalten. Was ist nun richtig?
Kündigung, Aufhebung, oder Ende des Vertrags
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
so, wie Du es schreibst, klingt es nach einem unbefristetn Arbeitsvertrag, der sich am 01.07. von 15 auf 30 Stunden ändert. Dieser müsste natürlich fristgerecht gekündigt werden.
Wenn die Umschulung am 01.08.17 beginnt, warum dann nicht zum 31.07,17 kündigen?? Oder einen Aufhebungsvertrag mit Endtermin 31.07.17 vereinbaren.
LG
Ally
Unter §11 steht geschrieben "neuer Arbeitsvertrag á 30h". Da ich bisher weder einen neuen Arbeitsvertrag bekommen habe, noch weiß was ich für 30h verdienen würde, bin ich eben unsicher wie es weitergeht. Zudem hat mein Kind erst ab dem 01.08. einen Kitaplatz und ich könnte im Juli die Eingewöhnung machen. Das ich definitiv im Juli nicht mehr arbeiten werde, steht für mich bereits fest und auch meine AG ist bereits in Kenntnis gesetzt. Die Frage ist nur, endet der Arbeitsvertrag automatisch nach Ablauf 30.06. wenn kein neuer Arbeitsvertrag mit 30h unterschrieben wird, oder sollte ein Aufhebungsvertrag bzw eine Kündigung (rückwirkend datiert) gemacht werden. Das Steuerbüro hat meiner AG gesagt, dass für Sie ein Aufhebungsvertrag besser wäre. Was aber passiert bei einem Aufhebungsvertrag z.b. mit meinen über 40 Überstunden die bereits zusammen gekommen sind? Oder ist eine Kündigung Ihrerseits besser für mich?
Irgendwo habe ich mal gelesen, dass bei einem Aufhebungsvertrag die Überstunden nicht bezahlt werden müssen, und das das Arbeitsamt das Arbeitslosengeld verweigern kann! Bei einer Kündigung aber, stehen mir Arbeitslosengeld und die Auszahlung der angehäuften ÜS zu?!
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