Hallo,
hatte einen Lastschriftrückläufer bei PayPal (Gewerbliches Konto einer UG haftungsbeschränkt). PayPal hat per E-Mail 2,98€ Rücklastschriftgebüht und den eigentlichen Zahlbetrag gefordert. Es kamen mehrere "Bitte zahlen Sie doch zügig den Betrag"-Mails, einer davon habe ich Folge geleistet. Da war aber offenbar wohl schon infoscore eingeschaltet. Habe deren Forderungen hinsichtlich Inkassogebühren von ca. 37,50€ zurückgewiesen.
Man möchte nun einen Mahnbescheid erwirken, dem ich gerne widersprechen würde.
Weiß jemand aus Erfahrung, ob wegen der in Rede stehenden Inkassokosten von 37,50€ nach Widerspruch geklagt wird?
Es handelt sich wie gesagt um eine (quasi mittellose) UG haftungsbeschränkt als "Schuldner".
Beste Grüße und ein schönes Wochenende
Klagt Infoscore Forderungsmanagement wegen Inkassogebühren, und wenn ja, ab welchem Betrag?
18. März 2017
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Frage vom 18. März 2017 | 12:08
Von
Status: Beginner (73 Beiträge, 37x hilfreich)
Klagt Infoscore Forderungsmanagement wegen Inkassogebühren, und wenn ja, ab welchem Betrag?
Post vom Inkassobüro?
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#1
Antwort vom 18. März 2017 | 12:48
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 20x hilfreich)
Meiner Erfahrung nach kommen noch ein paar Briefe, evtl bekommst noch Post von deren Anwaltskanzlei, aber bisher habe ich an diese Halsabschneider noch nie Inkassogebühren bezahlt und diese wurden auch nie eingeklagt.
#2
Antwort vom 18. März 2017 | 12:49
Von
Status: Philosoph (13873 Beiträge, 6410x hilfreich)
Klingt kurios ist aber so PayPal/infoscore bzw ksp haben m.w. noch nie Expl. wg inkassogebühren geklagt.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 20. März 2017 | 11:38
Von
Status: Lehrling (1744 Beiträge, 831x hilfreich)
PayPal führt bereits das Inkasso für den Empfänger der Zahlung aus und bekommt von diesem eine Vergütung. Deswegen besteht kein Anspruch auf eine weitere Inkassovergütung durch einen Dienstleister der letztlich auch nicht mehr machen kann als PayPal selbst: Mahnungen versenden.
#4
Antwort vom 20. März 2017 | 12:46
Von
Status: Beginner (73 Beiträge, 37x hilfreich)
ZitatPayPal führt bereits das Inkasso für den Empfänger der Zahlung aus und bekommt von diesem eine Vergütung. Deswegen besteht kein Anspruch auf eine weitere Inkassovergütung durch einen Dienstleister der letztlich auch nicht mehr machen kann als PayPal selbst: Mahnungen versenden. :
Interessanter Gedanke, ist mir so noch nie in den Sinn gekommen.
#5
Antwort vom 20. März 2017 | 23:06
Von
Status: Lehrling (1744 Beiträge, 831x hilfreich)
ZitatInteressanter Gedanke, ist mir so noch nie in den Sinn gekommen. :
IFF (Infobrief 18 und 19/2012): https://www.iff-hamburg.de/index.php?id=1976&viewid=48119
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