Kirchliches Arbeitsrecht

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Besonderheiten im individuellen und kirchlichen Arbeitsrecht

Auf der Grundlage des verfassungsrechtlich verankerten Selbstbestimmungsrechtes der Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften können insbesondere die großen Kirchen ein eigenständiges Arbeitsrecht erlassen.

Für Mitarbeiter der Kirchen und kirchennaher Organisationen und Einrichtungen wie Krankenhäuser, Pflegeheime, Kindertagesstätten, Schulen und karikativen Hilfsorganisationen unterscheiden sich die arbeitsrechtlichen Regelungen und Normen daher teilweise erheblich von den für die sonstigen Arbeitnehmer und Arbeitgeber geltenden Bestimmungen.

Im kirchlichen Arbeitsrecht gelten aufgrund der Glaubens- und Moralvorstellungen besondere Loyalitätspflichten zwischen Dienstgeber (Arbeitgeber) und Dienstnehmer (Arbeitnehmer).

Ein Verstoß gegen diese Loyalitätspflichten kann daher arbeitsrechtliche Konsequenzen – bis hin zur Kündigung – nach sich ziehen. In den kirchlichen Einrichtungen werden die Arbeitnehmer an statt durch einen Betriebs- bzw. Personalrat durch eine Mitarbeitervertretung an den betrieblichen Entscheidungen beteiligt und vertreten. Die grundlegenden Arbeitsbedingungen wie auch Vereinbarungen zu Löhnen und Gehältern werden auf dem sogenannten "Dritten Weg" durch Gremien, die paritätisch von Arbeitnehmern und Arbeitgebern besetzt werden, konsensual festgelegt.

Die kirchlichen Arbeitgeber können Arbeitnehmer jedoch auch im Wege privatrechtlicher Arbeitsverhältnisse beschäftigen. Für diese Arbeitsverhältnisse findet nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes das staatliche Arbeitsrecht Anwendung. In vielen Fällen wird das weltliche Arbeitsrecht auch vom kirchlichen Arbeitsrecht überlagert und umgekehrt. Dies macht es Arbeitnehmern in kirchlichen Einrichtungen nicht immer leicht eine sachgerechte Entscheidung für ihr arbeitsrechtliches Problem und die daraus resultierenden Herausforderungen zu finden. In diesen Fällen ist es ratsam einen Rechtsanwalt mit vertieften Kenntnissen im kirchlichen Arbeitsrecht zu konsultieren.

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