Hallo! Folgender Fall: Der Sohn verstirbt Es lebt noch seine Mutter. Der Vater ist in der Geburtsurkunde nicht verzeichnet. Der Zugriff auf die Konten des Sohnes wird verweigert. Es soll ein Erbschein beantragt werden. Nun soll nach dem Vater geforscht werden, da es evtl. Erbberechtigte Halbgeschwister gibt. Ist das so richtig?
Kein Vater in Geburtsurkunde Erben die Halbgeschwister
8. September 2017
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Frage vom 8. September 2017 | 14:23
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kein Vater in Geburtsurkunde Erben die Halbgeschwister
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#1
Antwort vom 8. September 2017 | 15:15
Von
Status: Unbeschreiblich (47654 Beiträge, 16842x hilfreich)
Ist der Vater denn auch der rechtliche Vater? Bis vor einigen Jahren gab es neben der Geburtsurkunde auch noch eine Abstammungsurkunde. Steht der Vater darin?
#2
Antwort vom 8. September 2017 | 16:18
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Das wissen wir nicht. Der Sohn ist 1952 geboren. Wo können wir das erfahren?
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#3
Antwort vom 8. September 2017 | 16:31
Von
Status: Unbeschreiblich (47654 Beiträge, 16842x hilfreich)
Zitat:Wo können wir das erfahren?
Beim Standesamt.
Wenn der Vater nicht der rechtliche Vater ist, dann muss weder nach dem Vater noch nach weiteren Kindern des Vaters gesucht werden.
#4
Antwort vom 8. September 2017 | 17:28
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
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