Ein Bildungsanbieter bietet eine modulare Weiterbildung (Bildungsgutschein) an. Es wird durch den Bildungsanbieter behauptet, man hätte angeblich keinen Anspruch auf Urlaub (bzw. freie Tage). Einzige Ausnahme: das Jobcenter genehmigt dies. Deswegen haben einige Teilnehmer Urlaub (von unterschiedlicher länge) – andere wiederum nicht.
Das Jobcenter hat mit dem Weiterbildungsanbieter einen Vertrag. Der Teilnehmer hat mit dem Weiterbildungsanbieter einen Vertrag. In dem Vertrag steht „Ferien nach Ferienplan" - allerdings existiert kein Ferienplan. Mich würde vor allen Dingen erst einmal interessieren – wer ist verantwortlich – der Bildungsanbieter oder das Jobcenter?
An Gesetzen habe ich das Bundesurlaubsgesetz gefunden:
„§ 5 Teilurlaub (1) Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer a) für Zeiten eines Kalenderjahrs, für die er wegen Nichterfüllung der Wartezeit in diesem Kalenderjahr keinen vollen Urlaubsanspruch erwirbt".
Kein Urlaub bei Weiterbildung?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Wie lang dauert die Weiterbildung insgesamt?
Da von Weiterbildung die Rede ist, gehe ich davon aus, dass es schlicht um Unterricht handelt. Das ist kein Arbeitsverhältnis und das BUrlG nicht anwendbar. Wenn derlei Weiterbildungen sehr lange dauern, kenne ich das eigentlich auch nur so, dass zwischendurch nicht unterrichtet wird. Das wären dann soetwas wie Schulferien. Ein Muss ist dies aber nicht.
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"Urlaubsplan" bedeutet in diesem Zusammenhang nicht, dass das Weiterbildungsinstitut zwingend denselben erstellen muss. Es bedeutet lediglich, dass - sofern ein solcher existiert - dieser auch für die Kursteilnehmer verbindlich ist.
wirdwerden
Bezieher von AlgII müssen einen Antrag auf Ortsabwesenheit beim JC stellen. Je nachdem, wer einen finanziert, den muss man nach dem Urlaub fragen.
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