Kein Urlaub bei Weiterbildung?

8. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
Mappe
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Kein Urlaub bei Weiterbildung?

Ein Bildungsanbieter bietet eine modulare Weiterbildung (Bildungsgutschein) an. Es wird durch den Bildungsanbieter behauptet, man hätte angeblich keinen Anspruch auf Urlaub (bzw. freie Tage). Einzige Ausnahme: das Jobcenter genehmigt dies. Deswegen haben einige Teilnehmer Urlaub (von unterschiedlicher länge) – andere wiederum nicht.

Das Jobcenter hat mit dem Weiterbildungsanbieter einen Vertrag. Der Teilnehmer hat mit dem Weiterbildungsanbieter einen Vertrag. In dem Vertrag steht „Ferien nach Ferienplan" - allerdings existiert kein Ferienplan. Mich würde vor allen Dingen erst einmal interessieren – wer ist verantwortlich – der Bildungsanbieter oder das Jobcenter?

An Gesetzen habe ich das Bundesurlaubsgesetz gefunden:
„§ 5 Teilurlaub (1) Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer a)   für Zeiten eines Kalenderjahrs, für die er wegen Nichterfüllung der Wartezeit in diesem Kalenderjahr keinen vollen Urlaubsanspruch erwirbt".

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Wie lang dauert die Weiterbildung insgesamt?

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Da von Weiterbildung die Rede ist, gehe ich davon aus, dass es schlicht um Unterricht handelt. Das ist kein Arbeitsverhältnis und das BUrlG nicht anwendbar. Wenn derlei Weiterbildungen sehr lange dauern, kenne ich das eigentlich auch nur so, dass zwischendurch nicht unterrichtet wird. Das wären dann soetwas wie Schulferien. Ein Muss ist dies aber nicht.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38490 Beiträge, 14014x hilfreich)

"Urlaubsplan" bedeutet in diesem Zusammenhang nicht, dass das Weiterbildungsinstitut zwingend denselben erstellen muss. Es bedeutet lediglich, dass - sofern ein solcher existiert - dieser auch für die Kursteilnehmer verbindlich ist.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Bezieher von AlgII müssen einen Antrag auf Ortsabwesenheit beim JC stellen. Je nachdem, wer einen finanziert, den muss man nach dem Urlaub fragen.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.360 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen