Kaution / Schönheitsreparaturen

11. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
judth
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Kaution / Schönheitsreparaturen

Hallo ich bin neu und brauche dringen ein rat und zwar in meinem alten Wohnung war die pantry küche und Eingangstür nebeneinder. Die Küchen wand war Irgendwann feucht und das boden immer nass, wir haben die Vermiterin kontaktiert und sie sagte das wir uns an den Hausmeister wenden sollen er wäre dafür da, eine stunde später kamm er hat sich angeguckt meinte er kümmert sich darum aber es Passierte nichts 1 monat lang. Drauf hin habe ich ihm noch mal angsprochen er sagte wenn da wieder wasser kommt oder wenn wir genau sehen wo es tropft sollen wir ihn rufen so kann er nichts machen. Durch die feuchte ist die Tür irgendwann kaputt gegangen die untere halterung war kaputt und wir haben neue gekauft und von hausmeister einsetzen lassen ohne die Vermiterin zu verständingen am 1.11.2015 sind wir ausgezogen. Bei der Übergabe war die Vermieterin verärgert meinte wir hätten Sie nochhmal anrufen müssen, das es so schlimm ist wusste Sie nicht und das wir Falsche tür gekauft hätten und Sie eine neue Kaufen wird und das Geld von der Kauton abziehen. Wir einigten uns drauf das Sie neue neue Tür kauft was 150€ kostet und der mann würde es einbauen ohne arbeits kosten.
Vor 10 Tagen haben wir Sie angerufen und Ihr gesagt das wir das Kaution immer noch nicht erhalten haben. Das die Tür nicht gewechselt wurde obwohl jemand anderes da wohnt. Sie sagte nein die Wohnung ist frei da hat jemand kurz gewohnt und jetzt nicht mehr (die Wohnung ist seit eine woche im Internet insseriert von dem jetzigen Mieter, sie lügt aber keine ahnung warum) sie wird mit ihrem mann reden und sich zurück melden. Gestern abend habe ich ein sms geschickt wiie es aussieht und heute kam die antwort das sie 350€ überweist und rest wegen Schönheitsreparaturen behält.
Ist das überhaupt rechtlich ok was Sie macht?

Seit. 1.11.2015 bin ausgezogen die Schönhetsreparatur wurde bis heute ncht gemacht worden und kriege nicht mal die hälfte von Kaution

Hoffe ihr könnt mr ene Tipp geben danke im Vorraus und sorry wegen Grammatikfehler

-- Editier von judth am 11.04.2017 12:41

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
judth
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

hat keiner ratschlag für mich?

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#2
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Helfen wuerden Satzzeichen und Absaetze.

Habt ihr eigentlich irgendwas Schriftlich gemacht und habt ihr die VM nachweislich aufgefordert die Kaution auszubezahlen?

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119643 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von judth):
hat keiner ratschlag für mich?

1.) Absätze machen nicht nur an Schuhen Sinn...

2.) Seit dem 01.11.2015 sind mehr als 6 Monate vergangen. Damit sind alle Ansprüche des Vermieters verjährt.
Einschreiben mit Fristsetzung nach Datum zur Auszahlung der restlichen Kaution. Falls nichts kommt, vor Gericht verklagen (notafalls mit Anwalt)



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
judth
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Akkarin):
Helfen wuerden Satzzeichen und Absaetze.

Habt ihr eigentlich irgendwas Schriftlich gemacht und habt ihr die VM nachweislich aufgefordert die Kaution auszubezahlen?


Sorry werde es mir Merken :)

jain in dem Übergabeprotokoll wurde alles Notiert , danach nur noch telefonisch.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
judth
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von judth):
hat keiner ratschlag für mich?

1.) Absätze machen nicht nur an Schuhen Sinn...

2.) Seit dem 01.11.2015 sind mehr als 6 Monate vergangen. Damit sind alle Ansprüche des Vermieters verjährt.
Einschreiben mit Fristsetzung nach Datum zur Auszahlung der restlichen Kaution. Falls nichts kommt, vor Gericht verklagen (notafalls mit Anwalt)




1.haha :) das muss ich mir wirklich angewöhnen,

2. Habe ich wirklich ein Chance ? Hat der Vermieter nur 6 Monate Zeit für die Schönheitsrepaturen oder gibt es eine sonder regelung?

3. Was genau soll ich Schreiben, gibt es eventuell Muster im Inet.

4. Muss ich den Anwalt selbst bezahlen?

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#6
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von judth):
Muss ich den Anwalt selbst bezahlen?

Wenn man den Brief nicht selbst schreibt.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
judth
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Zitat (von judth):
Muss ich den Anwalt selbst bezahlen?

Wenn man den Brief nicht selbst schreibt.


sorry meinte fals es vor dem Gericht landet wer trägt die Kosten?

-- Editiert von judth am 11.04.2017 21:51

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#8
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Die Chance hängen davon ab, was genau in dem Protokoll steht, und wer es unterschrieben hat.

Wenn du unterschrieben hast, dass du die konkret beschriebenen Schaeden anerkennst und die Kosten uebernimmst, waere das wohl bloed.

Wenn du hingegen nix unterschrieben hast, der VM bis heute nichts gefordert hat und in dem Protokoll nichts konkretes steht, vor allem keine konkrete Forderung sieht es gut aus.

Die Anwaltskosten gehen im ErfolgStall zu Lasten des VM. Im MisserfolgStall zu deinen lasten.

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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#9
 Von 
judth
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

das Problem ist ich war so dumm und hab es Unterschrieben, in dem Protokol ist die defekte Tür vermerkt,
aber wie gesagt bis heute wurde es nicht gewechselt und Verlangen das doppelte Geld als vereinbart.
Gilt diese 6 monatige frist Trotzdem?

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#10
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Das kommt halt drauf an, was wörtlich in dem Protokoll steht

Signatur:

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#11
 Von 
judth
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Morgen

hab den Protokol vor mir, da steht nur

Küche: Dampfabzugshaube knopf Defekt

Zimmer : Eingangstür wurde vom Miter gewechselt, falsche Tür eingebaut.

sonst meine neue anschrift sowie bank verbindung



-- Editiert von judth am 12.04.2017 09:41

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#12
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Dann fordere die VM erstmal nachweislich auf, dass sie dir die Abrechnung schickt, aus der hervorgeht wie man auf 350€ kommt.

Ums bezahlen der Tür wirst du vermutlich aber nicht drum rumkommen, mehr sollte es dann aber auch nicht sein.

Signatur:

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#13
 Von 
judth
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank werde es Heute noch machen:)

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