Kaufvertrag per Mail?

4. Mai 2016 Thema abonnieren
 Von 
os-sacrum
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)
Kaufvertrag per Mail?

Hallo,

ich habe folgendes Problem.

Ich habe per (sehr knappem) Mailverkehr jemandem einen Artikel angeboten. Dieser hat ihn auch per PayPal bezahlt. Nun wurde genau dieser Artikel bei einer Online-Auktion von mir quasi gleichzeitig verkauft. Deshalb habe ich dem "Käufer per Mail" den Betrag über PayPal zurück erstattet und per Mail mitgeteilt, dass der Artikel bei dem Auktionshaus versteigert wurde und er ihn nun nicht bekommen kann.

Ist durch den Mailverkehr ein rechtsgültiger Kaufvertrag zustande gekommen? Kann der "Käufer per Mail" mir irgendwie habhaft werden und Ersatz verlangen? Immerhin hat er nur meine Mailadresse und keine Postanschrift.

Danke!

Probleme nach Kauf?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16993 Beiträge, 5896x hilfreich)

Selbstverständlich ist ein Kaufvertrag zustande gekommen. Herzlichen Glückwunsch, du hast 2 identische Artikel verkauft. Und ja, wenn der K eine zivilrechtliche Klage einreichen sollte, dann wird in diesem Verfahren deine reale Adresse ermittelt werden können. Paypal ist ja schliesslich mit deiner realen Identität verknüpft. Die Kosten die dadurch entstehen würden wären von dir zu übernehmen. Die Vogel-Strauss Politik ist hier unangebracht!

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

wie schon gesagt, du hast zwei Verträge die du erfüllen musst. Einige dich mit einem der Käufer irgendwie (du solltest auch mit einem geiwssen Verlust deinerseits rechnen), dass einer von dem KV loslässt.

Beide Verträge sind in dem Fall nachweisbar und auch glaubhaft...

4x Hilfreiche Antwort

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