Hallo zusammen,
ich habe vor ein paar Tagen ein Motorrad verkauft. Dieses habe ich schon ca. ein Jahr lang nicht mehr gefahren, es stand in der Zwischenzeit in einer Garage. Es hatte einige kleine Schäden (Rutschschaden, Tachobeleuchtung), welche vertraglich festgehalten wurden.
Der Käufer hat keine Probefahrt gemacht und auf seine Nachfrage habe ich bestätigt, dass das Motorrad gut läuft. Er fuhr nach Abschluss des Kaufvertrages mit der Maschine ca. 100 km nach Hause.
Nun berichtete mir der Käufer, dass das Motorrad nicht gut laufen würde (Gas würde schlecht angenommen) und einen Fehler in der Elektronik hätte. Er möchte nun das Motorrad zurückgeben und den Kaufvertrag annullieren. In diesem wurde allerdings ein vollständiger Gewährleistungsausschluss vereinbart.
Welche Möglichkeiten habe ich als Verkäufer?
Das Motorrad muss ja mindestens so gut laufen, dass er es bis nach Hause geschafft hat.
Stellt dies schon eine arglistige Täuschung meinerseits dar, wenn ich von einem solchen Mangel nichts gewusst habe? Immerhin stand das Krad fast ein Jahr in der Garage und wurde nur zum Putzen in den Garten bewegt (dies habe ich dem Käufer auch so gesagt).
Vielen Dank für eure Antworten.
Kaufvertrag Motorrad, Käufer hat Mangel festgestellt, der Verkäufer nicht bekannt war.
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
ZitatWelche Möglichkeiten habe ich als Verkäufer? :
A) Motorrad zürcknehmen, Geld erstatten und noch was fürs verfahrene Benzin drauflegen
B) Käufer erstmal ignorieren, sein Motorrad = sein Problem
C) irgendwas zwischen A) und B)
ZitatStellt dies schon eine arglistige Täuschung meinerseits dar, wenn ich von einem solchen Mangel nichts gewusst habe? :
Nö, gerade das stellt ja keine arglistige Täuschung dar.
Kommunikation mit dem Käufer unterlassen. Sein Motorrad, sein Problem.
Nicht unter Druck setzen lassen, sondern einfach nicht reagieren.
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Abgesehen von Beweisfragen: Wenn du doch dem Käufer zusicherst, das Motorrad laufe "gut", meinst du nicht, dass ein Gewährleistungsausschluss insoweit gegenstandslos sein sollte, und, dass, wenn das Motorrad entgegen der Zusicherung nicht "gut" läuft, gewisse Pflichten nicht von vornherein völlig ausgeschlossen erscheinen? Wenn der Wert sich nun objektiv als geringer herausstellt, findest du es nicht fair, das anzupassen? Warum soll der Umstand, dass du davon nichts wissen konntest, weil das Motorrad ein Jahr in der Garage herumstand, dich deiner Verantwortung entledigen? Oder habt ihr das Risiko, dass das Motorrad möglicherweise doch nicht mehr so gut läuft, in den Preis einfließen lassen?
Zitatauf seine Nachfrage habe ich bestätigt, dass das Motorrad gut läuft. :
Solche eine Aussage ist fahrlässig:
ZitatImmerhin stand das Krad fast ein Jahr in der Garage und wurde nur zum Putzen in den Garten bewegt :
Ein Hobel wo 1 Jahr herum gestanden ist, und dann eine Zusicherung das er gut läuft?
ZitatWelche Möglichkeiten habe ich als Verkäufer? :
ZitatKommunikation mit dem Käufer unterlassen. Sein Motorrad, sein Problem. :
Nicht unter Druck setzen lassen, sondern einfach nicht reagieren.
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