Kaufvertrag: Gewährleistung, Artikel kann nicht repariert und erst in etwa 6 Monaten neu geliefert w

27. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12329.01.2021 18:04:01
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
Kaufvertrag: Gewährleistung, Artikel kann nicht repariert und erst in etwa 6 Monaten neu geliefert w

Hallo liebe Community,

ich bin mit folgendem Fall konfrontiert:

Ich habe ein Sportgerät gekauft im Oktober 2016, Anfang Januar ist dieser kaputt gegangen und nicht reparabel (gebrochen). Der Händler wollte den Artikel zum Hersteller einsenden, damit dieser ihn begutachten kann. Dies war in Ordnung für mich.

Nun bekomme ich die Aussage, dass eine Nachlieferung erst im Herbst (da ab diesem Zeitpunkt nachproduziert wird) möglich ist. Sie würden mir einen Gutschein ausstellen, den ich im Herbst gegen diesen Artikel eintauschen kann oder mir für den Gutschein ab sofort einen anderen Artikel aussuchen.

Ich möchte allerdings vom Kaufvertrag zurücktreten, da mir der Zeitpunkt der Nacherfüllung zu lange dauert und ich keinen anderen etwa vergleichbaren Artikel (z.B. von einem anderen Hersteller) möchte.

Kann ich in diesem Falle vom Kaufvertrag zurücktreten?

Wäre für jeden Rat und Tipp dankbar.

In diesem Sinne beste Grüße

-- Editier von Vepar am 27.01.2017 22:20

Probleme nach Kauf?

Probleme nach Kauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Hier dürfte man wegen der nicht zumutbaren Wartezeit dann auf Rückabwicklung bestehen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12329.01.2021 18:04:01
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielleicht ist noch der Hinweis relevant, dass der Verkäufer bereits eine Gutschrift vom Hersteller für den defekten Artikel erhalten hat.

LG

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1596 Beiträge, 405x hilfreich)

Das Verhältnis zwischen Verkäufer und Hersteller ist nicht entscheidend. Für was soll aber der Hinweis relevant sein? Antwort #1 gibt doch schon das Ergebnis, das von der Nachfrage her auch intendiert wird, oder nicht? Oder bist du nur unsicher, weil nicht noch mehr Antworten kommen? Das liegt wohl daran, dass es keine entgegenstehenden Ansichten hier gibt.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12329.01.2021 18:04:01
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Droitteur):
Oder bist du nur unsicher, weil nicht noch mehr Antworten kommen?


Tatsächlich hatte ich die Hoffnung, dass das Antwort 1 nochmal bestätigt wird oder etwaig andere Meinungen unter den Usern bestehen.

Da dem nicht der Fall ist, bedanke ich mich bei euch für die Antworten und schließe das Thema an dieser Stelle.

Beste Grüße

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.054 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.