Kauf einer Ferienimmobilie mit Inventar

15. Juni 2016 Thema abonnieren
 Von 
diabetes
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 2x hilfreich)
Kauf einer Ferienimmobilie mit Inventar

Wir haben uns entschieden eine Ferienimmobilie zu erwerben. Bei den Besichtigungen mit dem Makler hieß, dass bis auf persönliche Gegenstände des Veräusserers, alles im Haus bleibt.
Für uns geht es um Einbauschränke, Waschmaschine, Fernseher, EBK, Geschirr, Betten, Sofas, Tische, Gartenmöbel, Eckbank etc.
Nun soll im Kaufvertrag folgendes stehen:
Der Veräußerer ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, Gegenstände, die sich derzeit in dem Vertragsobjekt befinden, zum Übergabestichtag in dem Vertragsobjekt zu belassen, welche der Käufer sodann unentgeltlich übernimmt. Eine etwaige Entsorgung übernimmt der Käufer auf seine Kosten. Der Notar empfahl die Gegenstände, welche in dem Vertragsobjekt verbleiben und vom Käufer übernommen werden, konkret zu benennen. Dies ist allerdings nach Auskunft des Verkäufers zurzeit nicht möglich.
Warum das nicht möglich ist, weiß ich nicht. Der Makler sagt jetzt, er hätte uns bei den Besichtigungen gesagt und anschließend geschrieben: Es wird verkauft einschließlich Inventar "wie bei Übergabe vorhanden", d.h. die Verkäufer entnehmen das Inventar, wofür sie Verwendung haben, das restliche Inventar verbleibt zur Übergabe.

Hat Jemand eine Idee, wie man so etwas im Kaufvertrag besser formuliert?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119655 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat:
Hat Jemand eine Idee, wie man so etwas im Kaufvertrag besser formuliert?

Besser formulieren in welche Richtung?


Wenn der Verkäufer sich alles offen halten will, dann wird er sich vermutlich nicht auf eine andere Formulierung einlassen.




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
diabetes
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 2x hilfreich)

Na ja, er will ja verkaufen. Ich würde gerne einen vernünftigen Vorschlag machen. Natürlich habe ich keine Lust, dass alles, was ich bei der Besichtigung an Einbauten, Tischen, Stühlen, Gartenmöbeln, Waschmaschine, Trockner etc. gesehen habe doch plötzlich entfernt wird und der "Müll" im Keller/Speicher von mir auf meine Kosten entsorgt werden muss.

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#3
 Von 
guest-12321.10.2020 15:11:31
Status:
Lehrling
(1531 Beiträge, 917x hilfreich)

Zitat (von diabetes):
Ich würde gerne einen vernünftigen Vorschlag machen.

den einzig vernünftigen Vorschlag hat der Notar doch schon gemacht. Jeden Artikel der verbleiben soll, den ihr also mitkaufen wollt, einzeln aufführen. Dann kann der Verkäufer dem zustimmen - oder nicht.
Alles andere führt unweigerlich hinterher zu Stress.


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#4
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Hi,

die Motivation des Verkäufers ist doch offensichtlich. Er will noch möglichst viel verticken. Gelingt es ihm nicht, bleibt es halt drin.

Würd ich mich nicht drauf einlassen.

machs so, wie der Notar vorschlägt.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Auf diesen Vertrag würde ich mich so ebenfalls nicht einlassen wenn der Preis nicht zumindest sehr günstig wäre. Denn selbstverständlich kannst du davon ausgehen, dass die guten Sachen weg sein werden und der Müll bleibt.

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