Kann aufgrund Krankheit meinen Arbeitsplatz nicht mehr ausüben! Wie vorgehen?

15. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
Leon1975
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 37x hilfreich)
Kann aufgrund Krankheit meinen Arbeitsplatz nicht mehr ausüben! Wie vorgehen?

Hallo liebe Mitleser! Bin zur Zeit in einer sehr hilflosen Ausgangssituation. Ich bin seit 17 Jahren in einer Firma als Lokführer beschäftigt . leider bin ich in den letzten Jahren an mehreren Krankheit erkrankt, die seit Anfang diesen Jahres so massiv ist, dass ich seit Anfang des Jahres im Krankenstand bin , und nach ärztlicher Empfehlung diese Tätigkeit auch nicht mehr ausführen kann und darf.

Ebenfalls läuft zurzeit ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente , sowie ein GdB Verschlechterungsantrag.

Aktuell habe ich bereits 40% Schwerbehinderung sowie die Gleichstellung beim Arbeitsamt.

Ich habe meinem Arbeitgeber die letzten Tage eine Bescheinigung meines betreuenden Arztes zugesandt, in der klar verdeutlicht wurde , dass ich meine aktuelle Arbeit aus medizinischer Sicht nicht mehr ausführen sollte.
Bis zum heutigen Tag ist keinerlei Antwort vom Arbeitgeber eingegangen. Ebenso habe ich im Januar aufgrund krankheitsbedingter Umstände mein Amt als Betriebsratsvorsitzender niedergelegt.

Da das aktuelle Unternehmen sehr klein ist, gibt es aus meiner Sicht keine andere Position für mich.

Ich bräuchte hier mal dringend fachliche Meinungen hierzu, wie ich diese Sache angehen soll.


Und wie ich aus dieser misslichen Ausgangssituation positiv heraus komme.

Vielen Dank vorab für eure Bemühungen

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von Leon1975):
Bis zum heutigen Tag ist keinerlei Antwort vom Arbeitgeber eingegangen.

Warum auch?
Der Arbeitnehmer muss seine Krankmeldungen hinsenden, aber es besteht kein Anspruch auf Rückantwort.



Wenn man wieder arbeitsfähig ist bzw. wenn absehbar ist, wann man arbeitsfähig sein könnte, dann kann man sich Gedanken über eine Wiedereingliederung bzw. eine neue Position machen.
Und wenn es keine gibt, dann bleibt halt nur die Kündigung und Suche nach einer passenden Arbeitsstelle.

Natürlich kann man die Suche nach einer passenden Arbeitsstelle bereits jetzt beginnen. Ob das sinvoll ist, kann der Arzt beantworten.





-- Editiert von Harry van Sell am 15.05.2017 22:51

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Leon1975
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 37x hilfreich)

Vielen Dank für Ihre Antwort! Wenn der Arbeitgeber solch eine mitteilung bekommt, könnte man auch meinen er könnte den Kontakt zum Mitarbeiter suchen, um hier eine Lösung zu finden. Selbstverständlich suche ich bereits schon selbst nach einer geeigneten Stelle, dass sich aber aufgrund meiner Erkrankung sehr schwierig gestaltet.

Hilft hier ein Besuch bei einem Rechtsbeistand?

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von Leon1975):
Wenn der Arbeitgeber solch eine mitteilung bekommt, könnte man auch meinen er könnte den Kontakt zum Mitarbeiter suchen, um hier eine Lösung zu finden.

Klar.
Nur signalisiert man hir wohl kalr, das man eine solche Notwendigkeit nicht sieht.



Zitat (von Leon1975):
Hilft hier ein Besuch bei einem Rechtsbeistand?

Ich wüsste jetzt nicht wie.

Es scheint ja weder klar zu sein wann man denn wieder zur Verfügung steht noch scheint es klar zu sein wie leistungsfähig man dann überhaupt konkret sein könnte.
Worüber soll dann der Arbeitgeber dann reden, so ganz ohne Fakten?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14013x hilfreich)

Bei uns gibt es bei der Arbeitsagentur für so Fälle spezielle Beratungsstellen. Für den Arbeitgeber ist doch alles klar. Er muss Dich nicht mehr bezahlen, ansonsten weiss man nix genaues. Warum sollte er also wie aktiv werden?

wirdwerden

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#5
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 618x hilfreich)

Korrekt, der Arbeitgeber wird vermutlich bis zum Ende der Krankschreibung warten und dann über die nächsten Schritte entscheiden. Regel Nummer Eins bei Entscheidungen: Man trifft sie dann wenn es notwendig ist sie zu treffen, nicht zu früh und nie zu spät.

Der Rat von wirdwerden ist der Richtige: Versuche mit einer Beratungsstelle die Optionen zu eruieren. Dank Deiner Mitgliedschaft im Betriebsrat kann Dich Dein Arbeitgeber nicht so ohne weiteres los werden, und eventuell will er das auch gar nicht. Hast Du denn schon das Gespräch (telefonisch !) mit Deinem Chef oder eurem Personaler gesucht? Das ist erstmal unverbindlich und Du bekommst ein gewisses Gefühl wie die Aktien stehen. Auch ein kleines Unternehmen hat Bürojobs in der Dispo usw. Irgendeine ärztliche Bescheinigung in der Post würde bei mir als Arbeitgeber erstmal keinen großen Aktionismus hervorrufen, und bei Betriebsräten schon gar nicht weil die Optionen eh recht limitiert sind.

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14013x hilfreich)

Nun ja, sein Schutz als Ex-Betriebsratsmitglied, der läuft ja in absehbarer Zeit aus. Aber bis dahin wird sich der Arbeitgeber sinnvollerweise keinen Kopf machen. Wofür denn? Man weiss nichts. Auch nicht, ob die EM-Rente bewilligt wird. Im Augenblick ist es doch gar nicht möglich, für den Arbeitgeber, irgendwas zu veranlassen, was weiterbringt. Er kann ihm nicht kündigen, wegen Betriebsrat, er kann ihn nicht einsetzen, da eine AUB existiert, weder im alten Job noch in einem anderen, er weiss nicht, was mit der EM-Rente ist. Da bleibt doch nur zuwarten.

wirdwerden

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#7
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 618x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
sein Schutz als Ex-Betriebsratsmitglied, der läuft ja in absehbarer Zeit aus


Woraus schließt Du das? Der TE hat geschrieben:
Zitat (von Leon1975):
mein Amt als Betriebsratsvorsitzender niedergelegt

Da der BR seinen Vorsitzenden intern wählt, bedeutet ein Verzicht auf das Amt des Vorsitzenden nicht den Rücktritt vom Amt des Betriebsrats, der zusätzlich zu erklären wäre. Was man - gerade bei Krankheit - lassen sollte, da während der Fortdauer der Krankheit einfach kontinuierlich ein Ersatzmitglied geladen wird und die Amtshandlungen des BR dadurch in keiner Weise beeinträchtigt sind, und man als Erkrankter nach wie vor den vollen Kündigungsschutz behält.

Ansonsten: Zustimmung. :)

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#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14013x hilfreich)

Hast recht, ich bin davon ausgegangen, dass er kein BV-Mitglied mehr ist. Dann ist ja noch weniger Grund da, irgend was zu veranlassen, für den AG.

wirdwerden

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#9
 Von 
Leon1975
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 37x hilfreich)

Zur Erläuterung, ich war alleiniger Betriebsrat da wir ein Betriebsteil unter 20 Mitarbeiter sind. Daher auch Vorsitzender da alleine

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#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14013x hilfreich)

Letztlich ist ja der Kündigungsschutz für ein (Ex)Betriebsratsmitglied hier ein nebensächliches Problem. Hier geht es doch darum, schon jetzt die Möglichkeiten auszuloten, die Du im Fall einer Genesung hast. Und da sollte die Arbeitsagentur, eventuell auch die Sozialträger weiterhelfen.

wirdwerden

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