Jedermann Verhinderung von Fahrerflucht durch Luftgewehr

28. Oktober 2016 Thema abonnieren
 Von 
klagundi88
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
Jedermann Verhinderung von Fahrerflucht durch Luftgewehr

Ich möchte folgenden hypothetischen Fall betrachten:

Zwei Jäger sind auf dem Nachhauseweg und befinden sich auf einem kleinen Weg, der an einer relativ schwach befahrenen
Landstrasse entlang führt. Sie werden beide Zeugen eines Unfalls auf der Landstrasse: Ein LKW touchiert bei einem missglückten Ueberholmanoever einen Mopedfahrer, der schwer verletzt auf der Strasse liegen bleibt. Der LKW-Fahrer steigt kurz aus, startet dann aber durch und versucht, sich vom Unglücksort zu entfernen. Er würde sich also wegen Fahrerflucht strafbar machen. Die beiden Jäger beobachten das Geschehen und entscheiden sich schliesslich die sich anbahnende Flucht des LKW-Fahrers zu verhindern. Mit den rechtsmässig mitgeführten Luftgewehren schiessen sie auf die Reifen und auf die Motorhaube des LKWs und können den LKW erfolgreich stoppen. Einer der Jäger nimmt den LKW-Fahrer fest und fesselt ihn, sodass er der Polizei übergeben werden kann. Der andere Jäger leistet erste Hilfe und ruft sofort einen Krankenwagen. Nehmen wir an, dass dieses Geschehen von einem 4. unbeteiligten Spaziergänger bezeugt werden kann.

Es entsteht ein erheblicher Sachschaden am Fahrzeug, da zwei Reifen komplett zerstört sind. Zudem sind diverse Einschusslöcher in der Motorhaube des LKWs zu beklagen. Der LKW-Fahrer erstattet Anzeige wegen Sachbeschädigung. Mit welchem Strafmass können die beiden Jäger bzw. der LKW-Fahrer rechnen? Handelten die Jäger rechtswidrig? Welche Strafnormen würden zur Anwendung kommen?

Kann man im allgemeinen Fall davon ausgehen, dass Fahrerflucht mit allen Mitteln gestoppt werden darf, die nicht eine Gefährdung von anderen Personen begründen? Denkbar wäre hier ein beherztes Aufschlitzen von Reifen mit einem mitgeführten Messer, zu dem Zeitpunkt wenn die Flucht sich anbahnt.

Ich hoffe auf eine interessante Diskussion.



-- Editier von klagundi88 am 28.10.2016 16:07

THEMA GESCHLOSSEN, DA BESSER IM FORUM STRAFRECHT

-- Editier von klagundi88 am 28.10.2016 16:28

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