Jahresurlaub, Krankheit, Rentenantritt

17. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
Looser68
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 44x hilfreich)
Jahresurlaub, Krankheit, Rentenantritt

Ich hätt da mal ne Frage, gilt der Urlaubsanspruch für ein ganzes Jahr, in dem ich fortlaufend Krank geschrieben war, dann im letzten Quartal von der Krankenversicherung ausgesteuert und dann schließlich verrentet wurde?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17470 Beiträge, 6501x hilfreich)

15 Monate, wenn ich mich nicht irre.
Wenn du ausgesteuert und verrentet bist, bist du aber offenbar schon länger krank, oder?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Looser68
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 44x hilfreich)

Also müsste seit September 2016 Krank geschrieben sein Hätte um die 15 Monate am Stück AU noch ne Menge Zeit. Wie kann mein Urlaub noch abgegolten werden? Kann ich mir den noch auszahlen lassen?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Looser68
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 44x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
15 Monate, wenn ich mich nicht irre.
Wenn du ausgesteuert und verrentet bist, bist du aber offenbar schon länger krank, oder?

krieg ich nach meiner Aussteuerung von der Krankenkasse noch Weihnachtsgeld? Bin jetzt die 78`Woche AU. Haber Antrag auf ALG gestellt. Mein Arbeitgeber bot 256 MA vermutlich auch, um Abfindungen nach einer Werksschließung zu sparen, einen Wechsel in ein anderes Werk an und hat mir eine Stelle trotz bekannter Multipler Sklerose angeboten. Effektiv arbeitete ich noch ca. ein Jahr. Kann ich Regressansprüche geltend machen?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Warum stellen Sie Ihre Fragen in zwei verschiedenen Threads?

Für Ihre letzte Frage sehen Sie sich den anderen Thread an.

Für Ihre letzte unbeantwortete Frage aus Juni noch folgender Hinweis: Sie scheinen allenfalls eine Erwerbsunfähigkeitsrente zu erhalten. Auf jeden Fall ist Ihr Arbeitsverhältnis nach eigenen Angaben noch nicht beendet sondern besteht noch. Da gibt es keine Urlaubsabgeltung.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.355 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.