Ist der Kaufvertrag gültig oder anfechtbar?

18. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
ernal
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)
Ist der Kaufvertrag gültig oder anfechtbar?

Käufer A bestellt im Internet ein Handy. Nach erhalt des Handys erkennt der Käufer das das Yhandy ein
sogenanntes Branding der Firma "Telekom" hat. Dies war in der Beschreibung des Gerätes aber
nicht ersichtlich. Der Käufer möchte das Handy gerne zurückschicken, der Händler verweigert dies aber
da die Widerrufsfrist bereits abgelaufen ist.
Kann der Käufer den Kaufvertrag aufgrund des beschriebenen Umstandes anfechten?

Probleme nach Kauf?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1596 Beiträge, 405x hilfreich)

Ich würde da zuerst mal schauen, was genau vereinbart wurde und ob es sich nicht vielmehr um einen Sachmangel handelt. Diesbezüglich bin ich auch nicht im Bilde.

Im Übrigen wäre noch fraglich, inwieweit es sich um eine verkehrswesentliche Eigenschaft handelt und ob die Anfechtungsfrist eingehalten wurde.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119668 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von ernal):
Nach erhalt des Handys erkennt der Käufer das das Yhandy ein sogenanntes Branding der Firma "Telekom" hat. Dies war in der Beschreibung des Gerätes aber nicht ersichtlich.

Und warum genau stellt dieses Branding ein Problem dar?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Zitat (von ernal):
Der Käufer möchte das Handy gerne zurückschicken, der Händler verweigert dies aber
da die Widerrufsfrist bereits abgelaufen ist.


Da fragt man sich natürlich, wie lange das Handy nach Erhalt rumgelegen hat, weil das erkennt man ja beim ersten Einschalten.

Spielt aber auch keine Rolle, so lange die Gewährleistung noch nicht abgelaufen ist.
Also den Verkäufer zur Nachbesserung auffordern.

Zitat (von Harry van Sell):
Und warum genau stellt dieses Branding ein Problem dar?


Weil das Branding auch jede Menge zwangsinstallierte Software mit sich bringt, die nicht deinstallierbar ist, und daher den Speicherplatz auf dem Handy reduziert. Daher stellt es ein Mangel am Gerät dar.

-- Editiert von hiphappy am 23.03.2017 12:07

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119668 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Weil das Branding auch jede Menge zwangsinstallierte Software mit sich bringt, die nicht deinstallierbar ist, und daher den Speicherplatz auf dem Handy reduziert.

Nö, das kann ein Branding mit sich bringen, muss es aber nicht.Was hier der Fall ist, wissen wir ja nicht.

Dashalb ja die Frage warum genau dieses Branding ein Problem darstellt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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