Hallo liebe 123recht-Community,
ich habe eine Frage bezüglich Domaingrabbing.
Wenn ich weiß, dass jemand ein Produkt mit einen gewissen Namen raus bringen möchte, aber der Namen noch nirgendwo registriert wurde.
Kann ich auf mich bedenkenlos die Domain
mit dem Namen registrieren oder wäre ich im unrecht sobald die Person/Firma die Domain haben möchte?
Ist Domaingrabbing im vorraus legal?
23. November 2016
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Frage vom 23. November 2016 | 12:23
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 2x hilfreich)
Ist Domaingrabbing im vorraus legal?
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#1
Antwort vom 23. November 2016 | 13:38
Von
Status: Unbeschreiblich (120326 Beiträge, 39874x hilfreich)
Zumindest ist derzeit kein strafrechtlich relevanter Sachverhalt zu sehen.
Allerdings kann man sich mit solchem Verhalten zivilrechtlich (Markenrecht, Wettbewerbsrecht) angreifbar machen.
#2
Antwort vom 24. November 2016 | 11:01
Von
Status: Junior-Partner (5398 Beiträge, 1814x hilfreich)
Zitat:Wenn ich weiß, dass jemand ein Produkt mit einen gewissen Namen raus bringen möchte, aber der Namen noch nirgendwo registriert wurde.
Dann wird dieser Dritte also auch noch keine (älteren) Rechte an dem Namen haben können (weil die nur durch Markeneintragung *oder* Benutzung mit Verkehrsgeltung entstehen können).
Von daher wäre das grundsätzlich unproblematisch.
Wie immer gibt es aber Ausnahmen (hierzu ist relativ irrelevant, ob wir von Markenanmeldung oder Domainregistrierung reden):
Der BGH hat das Konstrukt der "Hinterhaltsmarke" erfunden, um es für wettbewerbswidrig anzusehen, eine Marke dann zu registrieren, wenn diese im (europäischen?) Ausland besteht und zu erwarten ist, daß der Markeninhaber sie demnächst im Inland anmelden werde. (Im konkreten Fall ging es um eine frz. Marke "Classe S", die dann in DE als "S-Klasse" angemeldet wurde, um dem Markeninhaber zuvor zu kommen, es ging natürlich um das Auto mit dem Stern.)
Dasselbe könnte man analog etwa dann annehmen, wenn bekannt ist, daß der Coca-Cola-Konzern sein neues US-Produkt "Apple Coke" demnächst auch in Deutschland einführen möchte und man denkt, man ist "schlau", wenn man sich jetzt "Apple Coke" für Getränke als Marke registriert, um dann abzukassieren.
Ebenso könnte es im Einzelfall relevant sein, woher man das "wußte". So könnte es sich um ein Geschäftsgeheimnis handeln, das - je nach Vertragsgestaltung der Involvierten - besonders schutzwürdig ist.
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#3
Antwort vom 24. November 2016 | 17:01
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 2x hilfreich)
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