Innerhalb welchen Zeitraus MUSS Pflichtteil ausgezahlt werden? Und Haftung bei Schulden?

14. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
Sandra.G
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Innerhalb welchen Zeitraus MUSS Pflichtteil ausgezahlt werden? Und Haftung bei Schulden?

Hallo, ich bin Alleinerbe meiner verstorbenen Tante. Mein Cousin wurde enterbt, hat als Einzelkind dann den Anspruch auf die 50%. Sehe ich das richtig, ich muss mich um alles kümmern (Wohnung auflösen, Konten klären, alles kündigen, Wohnung und Garten verkaufen etc.), der Cousin bekommt das gleiche wie ich, nur dass er einfach auf die Festlegung des Wertes des Erbes warten muss, richtig?
Ich gehe mal davon aus, dass keine Schulden bestehen, wie lange habe ich Zeit, den Cousin auszuzahlen, bzw. wie schnell kann er auf den Betrag bestehen?
Und sollten Schulden bestehen, teilen wir uns die auch, haben also beide das Risiko?
Danke schon mal für Infos!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8019 Beiträge, 4498x hilfreich)

Zitat:
Sehe ich das richtig, ich muss mich um alles kümmern (Wohnung auflösen, Konten klären, alles kündigen, Wohnung und Garten verkaufen etc.),

Als Alleinerbe musst Du Dich um alles kümmern, der Garten muss allerdings nicht zwingend verkauft werden.
Zitat:
der Cousin bekommt das gleiche wie ich, nur dass er einfach auf die Festlegung des Wertes des Erbes warten muss, richtig?

Der Pflichtteilsberechtigte kann von Dir zunächst die Erstellung eines Nachlassverzeichnisses fordern. Der Pflichtteil muss aktiv gefordert werden, dieser verjährt nach 3 Jahren.
Zitat:
... wie lange habe ich Zeit, den Cousin auszuzahlen, bzw. wie schnell kann er auf den Betrag bestehen?

Wenn er den Pflichteil fordert, solltest Du ihn zügig auszahlen.
Zitat:
Und sollten Schulden bestehen, teilen wir uns die auch, haben also beide das Risiko?

Für die Schulden haftest nur Du. Allerdings werden diese vom vorhanden Nachlass abgezogen und mindern so auch den Pflichtteil. Der Pflichtteil wird aus dem reinen Nachlasswert (Guthaben minus Schulden) berechnet.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47504 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Sehe ich das richtig, ich muss mich um alles kümmern (Wohnung auflösen, Konten klären, alles kündigen, Wohnung und Garten verkaufen etc.),


Ja

Zitat:
nur dass er einfach auf die Festlegung des Wertes des Erbes warten muss, richtig?


Dein Erbe legt niemand fest. Warten, bist Du irgendwann eine Nachlassaufstellung erstellt hast, muss er auch nicht. Was alles zum Nachlass gehört, musst Du selbst feststellen.

Zitat:
wie schnell kann er auf den Betrag bestehen?


Mit der Pflichtteilsforderung kann er Dir eine relativ kurze Zahlungsfrist setzen (14 Tage). Danach gerätst Du in ´Verzug und musst Verzugszinsen zahlen.

Zitat:
Und sollten Schulden bestehen, teilen wir uns die auch, haben also beide das Risiko?


Der Nachlasswert, von dem Dein Cousin 50% bekommt ist das positive Vermögen abzgl. Schulden. Er trägt daher die Schulden zu 50% mit. Er trägt aber keine Risiken.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Der Nachlasswert, von dem Dein Cousin 50% bekommt ist das positive Vermögen abzgl. Schulden. Er trägt daher die Schulden zu 50% mit. Er trägt aber keine Risiken. Auch die durch den Todesfall entstandenen Kosten wie die Beerdigung mindern das Vermögen. Und wenn es an die Festsetzung der Erbschaftssteuer geht, zahlen Sie natürlich nur auf das nach Abzug des Pflichtteils übriggebliebene Erbe Steuer.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

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