Info zu urlaub

20. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Krisssiii
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Info zu urlaub

Hallo ich habe mal eine Frage. Ich arbeite 4 Tage die Woche ich habe eine 6 Tage Woche. Ich habe 21 Tage Urlaub. Im August hat der Betrieb zu dort muss ich 12 Tage Urlaub nehmen stimmt das? Muss nicht nur 8 Tage genommen werden?

Die andere frage, ich habe jeden Montag frei. Am Ostermontag muss ich arbeiten da wir offen haben. Steht mir dann ein anderer freier Tag zu?

Danke für die Antworten.

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119621 Beiträge, 39756x hilfreich)

Und Du hast 3 Arbeitsstellen oder warum 3x die gleiche Frage?



Zitat (von Krisssiii):
Im August hat der Betrieb zu dort muss ich 12 Tage Urlaub nehmen stimmt das?

Kann sein oder auch nicht.
Ohne zu wissen von wann bis wann den Betrieb zu hat wird das wohl keiner beantworten können



Zitat (von Krisssiii):
Die andere frage, ich habe jeden Montag frei.

Wie begründet? Durch "Einfach so" oder per vertraglicher Reglung?



Zitat (von Krisssiii):
Am Ostermontag muss ich arbeiten da wir offen haben.

Und an den anderen Montagen hat der Betrieb geschlossen?



Zitat (von Krisssiii):
Steht mir dann ein anderer freier Tag zu?

Die Frage verstehe ich nicht, Du hast 4 Tage die Woche zu arbeiten. Sollst Du dann 5 Tage arbeiten?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Krisssiii
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo

Erstmals Entschuldigung bei mir kam immer wieder das Thema ist vorhanden bitte ein anderes auswählen habe das gar nicht gemerkt das es 3x online war.

Also ich arbeite im Einzelhandel der Laden hat von Montag bis Samstag geöffnet. Ich arbeite nur Dienstag bis Freitag also 4 mal die Woche. Jeden Montag und Samstag habe ich frei. Ich habe 21 Tage Urlaub. Im August hat der Betrieb vom 07.08.17-20.08.17 geschlossen. Im Vertrag steht das ich in diesen 2 Wochen 12 Tage Urlaub nehmen muss stimmt das? Muss ich nicht nur 8 Tage nehmen?

Ostermontag ist eigentlich ein Feiertag normalerweise haben alle Läden zu. Wir haben aber geöffnet und ich muss arbeiten obwohl Montag mein freier Tag ist. Bekomme ich dafür an einem anderen Tag frei! Steht mir das zu?

Hoffe es ist jetzt verständlicher.

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#3
 Von 
Krisssiii
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo

Erstmals Entschuldigung bei mir kam immer wieder das Thema ist vorhanden bitte ein anderes auswählen habe das gar nicht gemerkt das es 3x online war.

Also ich arbeite im Einzelhandel der Laden hat von Montag bis Samstag geöffnet. Ich arbeite nur Dienstag bis Freitag also 4 mal die Woche. Jeden Montag und Samstag habe ich frei. Ich habe 21 Tage Urlaub. Im August hat der Betrieb vom 07.08.17-20.08.17 geschlossen. Im Vertrag steht das ich in diesen 2 Wochen 12 Tage Urlaub nehmen muss stimmt das? Muss ich nicht nur 8 Tage nehmen?

Ostermontag ist eigentlich ein Feiertag normalerweise haben alle Läden zu. Wir haben aber geöffnet und ich muss arbeiten obwohl Montag mein freier Tag ist. Bekomme ich dafür an einem anderen Tag frei! Steht mir das zu?

Hoffe es ist jetzt verständlicher.

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#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17379 Beiträge, 6471x hilfreich)

(Du drückst anscheinend leicht doppelt und dreifach auf 'absenden' - deine ausführlichere Darstellung ist auch doppelt vorhanden)

Wenn du betriebsüblich oder vertraglich Di-Fr zu arbeiten hast, kann die Firma dich nicht ohne weiteres am Ostermontag arbeiten lassen - allerdings kann dein Vertrag auch einen Passus enthalten, dass du zu Mehrarbeit verpflichtet bist und das wäre dann eine Anordnung zu Überstunden.
Zum Betriebsurlaub: Der Laden macht 2 Wochen zu - folglich fallen auch nur 8 Tage an, an denen du arbeitspflichtig wärest, also 8 Tage Urlaub. Der Vertrag kann dich nicht zwingen, mehr Urlaub zu beantragen. (Vielleicht ein Relikt aus einer Zeit, als der Betrieb 3 Wochen geschlossen hat??)

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#5
 Von 
Krisssiii
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo

Nein in meinem Vertrag steht nix von Mehrarbeit. Jedoch muss ich an Ostermontag arbeiten da da am meisten los ist. Dann steht mir also ein anderer freier Tag zu?

Nein wir haben immer 2 Wochen Betriebsferien. Deswegen frag ich da bei mir im Vertrag steht das im August 12 Tage Urlaub genommen werden müssen was ja dann nicht stimmt? Also steht mir zu das nur 8 genommen werden?

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#6
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17379 Beiträge, 6471x hilfreich)

Ostermontag: eigentlich musst du gar nicht, wenn Di mit Fr vereinbart ist - du kannst das ablehnen; 'viel los' reicht nicht. Wenn du dich darauf einlässt, steht dir ein Ersatztag zu.

Betriebsferien: Es geht nicht an, dass du 12 Tage nehmen musst, wenn der Betriebsurlaub nur 8 deiner arbeitspflichtigen Tage umfasst - mit welchem Recht auch? Es geht doch, wenn du tatsächlich die Woche davor oder danach auch noch Urlaub machst und machen willst.

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#7
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Sie haben 21 Tage Urlaub. Wieviele Wochen sind das denn in den vergangenen Jahren gewesen?
Wieviele Tage Urlaub müssen Sie denn sonst für eine Woche nehmen?
Wie meine Vorschreiber schon festgestellt haben, wenn Sie immer 4 Tage arbeiten müssen Sie auch nur 8 Tage für 2 Wochen beantragen.
Ein Extra-Tag frei steht IHnen für den Ostermontag nicht zu, da Sie ja sowieso einen Wochentag frei haben. Das darf so gerechnet werden.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#8
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17379 Beiträge, 6471x hilfreich)

Nachtrag:
Wie immer die 12 Tage in deinen AV geraten sein mögen - der AG wird schwerlich darauf pochen können. Im Ergebnis würde er dir den Urlaubsanspruch von 21 Tagen, den er an anderer Stelle zusichert, damit um 4 Tage klammheimlich kürzen. Wird gewiss nicht durchgehen.

@altona: /// Ein Extra-Tag frei steht IHnen für den Ostermontag nicht zu, da Sie ja sowieso einen Wochentag frei haben. Das darf so gerechnet werden.

Verstehe ich nicht, wenn die Vereinbarung Die auf Fr lautet. Wäre doch sozusagen ein Tausch von Tagen im Einvernehmen, wenn Krisssili mitspielt.

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#9
 Von 
Krisssiii
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Super danke für die Infos. Davor habe ich Vollzeit gearbeitet da wurden mir 12 Tage abgezogen. Da ich nun Mama bin und nicht mehr Voll arbeiten kann arbeite ich nun 4 Tage die Woche.

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#10
 Von 
Krisssiii
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

@altona01
Wenn ich z.b. Dienstags Urlaub möchte wird dies als ganzer Tag Abgerechnet.

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#11
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):

@altona: /// Ein Extra-Tag frei steht IHnen für den Ostermontag nicht zu, da Sie ja sowieso einen Wochentag frei haben. Das darf so gerechnet werden.
Verstehe ich nicht, wenn die Vereinbarung Die auf Fr lautet. Wäre doch sozusagen ein Tausch von Tagen im Einvernehmen, wenn Krisssili mitspielt.

Der Ersatzruhetag kann durch einen Werktag gewährt werden, der ohnehin arbeitsfrei ist. Und das ist hier ja jeder Montag. Fies aber m.W. eben legal.

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#12
 Von 
Krisssiii
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo

ich hätte jetzt nochmal ne frage. Unzwar behauptet mein Chef das er mir im August da wo wir 2 Wochen Betriebsferien haben, mir einen Samstag als Urlaub abziehen darf d.h. 9 Tage. Er hätte sich informiert und meine das ist rechtens stimmt das?

Ich habe 21 Tage Urlaub und arbeite 4 Tage die Woche wenn ich mir Urlaub nehme wird dies als ganzer Tag abgerechnet.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Zitat (von Krisssiii):

Undzwar behauptet mein Chef das er mir im August da wo wir 2 Wochen Betriebsferien haben, mir einen Samstag als Urlaub abziehen darf d.h. 9 Tage. Er hätte sich informiert und meine das ist rechtens stimmt das?

Das ist ausgemachter Blödsinn. Fragen Sie doch einfach mal den Chef, wo Sie das nachlesen können. :devil:

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