Immobilien Schenkung mit Übernahme alle Verbindlichkeiten

30. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
FantaFanta
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 17x hilfreich)
Immobilien Schenkung mit Übernahme alle Verbindlichkeiten

Jetzt man angenommen ich bekomme eine Schenkung einer Immobilie, muss aber im Gegenzug alle Verbindlichkeiten übernehmen. Diese Verbindlichkeiten sind sehr hoch, höher als sogar der Wert der Immobilie. Muss ich trotzdem auf den vollen Wert der Immobilie Pflichtteil auszahlen? Denn im Pinzip, wenn man es genau nimmt, hab ich ja kaum etwas geschenkt bekommen

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8056 Beiträge, 4512x hilfreich)

Zitat:
Muss ich trotzdem auf den vollen Wert der Immobilie Pflichtteil auszahlen?

Was meinst Du damit? Geht es etwas genauer?

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#2
 Von 
FantaFanta
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 17x hilfreich)

Jetzt mal angenommen ich bekomme vom Erblasser ( der Verstorbene) eine Immobilie geschenkt, die sagen wir mal 150 tsd Euro wert ist. In der Schenkungsurkunde unterschreibe ich, dass ich alle Kredite die diese Immobilie betreffen, übernehmen muss. Was ich auch mache. Diese Kredite betragen ebenfalls 150 tsd Euro. Nun fordern die Pflichtteilsberechtigten von mir Pflichtteilsergänzungsansprüche. Zu Recht?

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#3
 Von 
FantaFanta
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 17x hilfreich)

Jetzt mal angenommen ich bekomme vom Erblasser ( der Verstorbene) eine Immobilie geschenkt, die sagen wir mal 150 tsd Euro wert ist. In der Schenkungsurkunde unterschreibe ich, dass ich alle Kredite die diese Immobilie betreffen, übernehmen muss. Was ich auch mache. Diese Kredite betragen ebenfalls 150 tsd Euro. Nun fordern die Pflichtteilsberechtigten von mir Pflichtteilsergänzungsansprüche. Zu Recht?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8056 Beiträge, 4512x hilfreich)

Zitat:
Jetzt mal angenommen ich bekomme vom Erblasser ( der Verstorbene)

:) das ist eine wichtige Aussage - Du hast also vor längerer Zeit eine Schenkung erhalten und jetzt ist der Schenker verstorben.
Zitat:
Nun fordern die Pflichtteilsberechtigten von mir Pflichtteilsergänzungsansprüche. Zu Recht?

Nein, das ist ja eine Null-Nummer.


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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zitat:
Jetzt man angenommen ich bekomme eine Schenkung einer Immobilie, muss aber im Gegenzug alle Verbindlichkeiten übernehmen.


In der Höhe der Übernahme der Verbindlichkeiten liegt ein Kauf und keine Schenkung vor.

Zitat:
Diese Verbindlichkeiten sind sehr hoch, höher als sogar der Wert der Immobilie.


In dem Fall wäre der Teil, der den Wert der Immobilie übersteigt eine Schenkung von Dir an den Erblasser.

Zitat:
Denn im Pinzip, wenn man es genau nimmt, hab ich ja kaum etwas geschenkt bekommen


Rechtlich gesehen hast Du nichts geschenkt bekommen, sondern etwas gekauft.

Da rechtlich gesehen keine Schenkung vorliegt, kann es auch keinen Pflichtteilergänzungsanspruch geben.

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