Jetzt man angenommen ich bekomme eine Schenkung einer Immobilie, muss aber im Gegenzug alle Verbindlichkeiten übernehmen. Diese Verbindlichkeiten sind sehr hoch, höher als sogar der Wert der Immobilie. Muss ich trotzdem auf den vollen Wert der Immobilie Pflichtteil auszahlen? Denn im Pinzip, wenn man es genau nimmt, hab ich ja kaum etwas geschenkt bekommen
Immobilien Schenkung mit Übernahme alle Verbindlichkeiten
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Zitat:Muss ich trotzdem auf den vollen Wert der Immobilie Pflichtteil auszahlen?
Was meinst Du damit? Geht es etwas genauer?
Jetzt mal angenommen ich bekomme vom Erblasser ( der Verstorbene) eine Immobilie geschenkt, die sagen wir mal 150 tsd Euro wert ist. In der Schenkungsurkunde unterschreibe ich, dass ich alle Kredite die diese Immobilie betreffen, übernehmen muss. Was ich auch mache. Diese Kredite betragen ebenfalls 150 tsd Euro. Nun fordern die Pflichtteilsberechtigten von mir Pflichtteilsergänzungsansprüche. Zu Recht?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt mal angenommen ich bekomme vom Erblasser ( der Verstorbene) eine Immobilie geschenkt, die sagen wir mal 150 tsd Euro wert ist. In der Schenkungsurkunde unterschreibe ich, dass ich alle Kredite die diese Immobilie betreffen, übernehmen muss. Was ich auch mache. Diese Kredite betragen ebenfalls 150 tsd Euro. Nun fordern die Pflichtteilsberechtigten von mir Pflichtteilsergänzungsansprüche. Zu Recht?
Zitat:Jetzt mal angenommen ich bekomme vom Erblasser ( der Verstorbene)
das ist eine wichtige Aussage - Du hast also vor längerer Zeit eine Schenkung erhalten und jetzt ist der Schenker verstorben.
Zitat:Nun fordern die Pflichtteilsberechtigten von mir Pflichtteilsergänzungsansprüche. Zu Recht?
Nein, das ist ja eine Null-Nummer.
Zitat:Jetzt man angenommen ich bekomme eine Schenkung einer Immobilie, muss aber im Gegenzug alle Verbindlichkeiten übernehmen.
In der Höhe der Übernahme der Verbindlichkeiten liegt ein Kauf und keine Schenkung vor.
Zitat:Diese Verbindlichkeiten sind sehr hoch, höher als sogar der Wert der Immobilie.
In dem Fall wäre der Teil, der den Wert der Immobilie übersteigt eine Schenkung von Dir an den Erblasser.
Zitat:Denn im Pinzip, wenn man es genau nimmt, hab ich ja kaum etwas geschenkt bekommen
Rechtlich gesehen hast Du nichts geschenkt bekommen, sondern etwas gekauft.
Da rechtlich gesehen keine Schenkung vorliegt, kann es auch keinen Pflichtteilergänzungsanspruch geben.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
4 Antworten
-
8 Antworten
-
8 Antworten