Immobilie nach Eheschliessung --- Was passiert bei eventueller Scheidung?

14. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
traxx2010
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Immobilie nach Eheschliessung --- Was passiert bei eventueller Scheidung?

Hallo,

dies ist meine erste Frage in diesem Forum und ich hoffe, dass ich die Frage anständig und klar stelle.

Zur Sachlage:
Meine Verlobte und ich bewohnen eine Doppelhaushälfte und möchten im Jahr 2016 heiraten. Das Haus wurde bereits im Mai 2013 fertiggestellt und ich stehe zu 100% als Eigentümer im Grundbuch als Eigentümer. Zu diesem Zeitpunkt waren wir noch kein Paar.
Für uns stellen sich nun, aufgrund der Hochzeit, einige Fragen und der Absicherung meiner Verlobten im Falle einer Scheidung.
- Was für einen rechtlichen Anspruch auf die Immobilie hat meine Frau?
- Sollte das Haus verkauft werden, wieviel % des Verkaufserlöses stehen ihr zu?
- Bekommt Sie ihren eingebrachten Anteil während der Ehe wieder heraus?
- Wie und wo würde man dies rechtlich festhalten bzw. muss dies überhaupt erfolgen?


MfG
TraxX

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

Ihre zukünftige Ehefrau hätte keinen direkten Anspruch am Haus.

Sie hätte jedoch einen sog. Zugewinnausgleichsanspruch (beim gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft).

Ich empfehle hier einen Termin beim Notar (Ehevertrag).

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
aspergius
Status:
Praktikant
(926 Beiträge, 226x hilfreich)

Ich würde mir das dreimal überlegen, was ich hier mache und ob sie abzusichern ist. Was hat sie zum Erwerb dieses Hauses beigetragen? Nichts, wenn ich es richtig sehe. Also sollte dir das Haus auch bleiben, im Falle einer Scheidung. Etwas anderes ist es beim Zugewinn nach der Eheschließung.
Stell dir doch mal den sicher weit hergeholten Fall vor, dass ihr vereinbart, dass das Haus im Falle einer Scheidung je zur Hälfte euch beiden gehört. Und nun ergibt sich es, dass nach einer kurzen Ehe es zur Scheidung kommt. Dann gehört ihr das halbe Haus...

Signatur:

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47657 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zitat:
- Was für einen rechtlichen Anspruch auf die Immobilie hat meine Frau?


Kein direkteer Anspruch. Wenn es gemeinsame Kinder gibt, kann es aber durchaus sein, dass sie im Haus bleiben kann und Du ausziehen musst.

Zitat:
- Sollte das Haus verkauft werden, wieviel % des Verkaufserlöses stehen ihr zu?


Auch kein direkter Anspruch und als Prozentzahl kann man das sowieso nicht ausdrücken.

Zitat:
- Bekommt Sie ihren eingebrachten Anteil während der Ehe wieder heraus?


Der Zugewinnausgleich funktioniert wie folgt:

Das Haus hat 300.000€ gekostet und war bei der heirat noch mit einem Darlehen von 200.000€ belastet. Die Ehefrau bringt 50.000€ Bargeld mit in die Ehe.

Anfangsvermögen: Ehemann 100.000€, Ehefrau 50.000€

Nun werden die 50.000€ der Ehefrau zur Sondertilgung verwendet und weitere 30.000€ des Darlehens werden durch die Darlehensraten getilgt, bevor es zu einer Scheidung kommt. Es liegt noch ein Restdarlehen von 100.000€ vor

Endvermögen: Ehemann 180.000€, Ehefrau 0€

Zugewinn: Ehemann 80.000€, Ehefrau 0€, da es einen negativen Zugewinn nicht gibt

Zugewinnausgleich von Ehemann an Ehefrau zu zahlen: 40.000€

Die Ehefrau ist also dann benachteiligt, wenn sie einen negativen Zugewinn hat, d.h. bei der Scheidung hat sie weniger Vermögen als bei der Heirat. Wenn sie einen positiven Zugewinn hat, dann kommt ein aus meiner Sicht gerechtes Ergebnis heraus.

Entweder sie bringt kein (nennenswertes) vermögen in die Ehe ein, dann sieht die Rechnung wie folgt aus:
Anfangsvermögen: Ehemann 100.000€, Ehefrau 0€
Endvermögen: Ehemann 130.000€, Ehefrau 0€
Zugewinn: Ehemann 30.000€, Ehefrau 0€
Zugewinnausgleich von Ehemann an Ehefrau zu zahlen: 15.000€

oder sie investiert ihr eingebrachtes Vermögen nicht in das Haus
Anfangsvermögen: Ehemann 100.000€, Ehefrau 50.000€
Endvermögen: Ehemann 130.000€, Ehefrau 50.000€
Zugewinn: Ehemann 30.000€, Ehefrau 0€
Zugewinnausgleich von Ehemann an Ehefrau zu zahlen: 15.000€

Sie bekommt also die Hälfte der gemeinsam erwirtschafteten Vermögenssteigerung heraus unabhängig davon, wer die Mittel aufgebracht hat. Das ist die grundsätzliche Idee beim gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft mit dem Stolperstein, dass der Ehegatte benachteiligt sein kann, der einen negativen Zugewinn erwirtschaftet.

Auf der anderen Seite stellt die Investition der im Beispiel genannten 50.000€ in das Haus des Mannes eine unbenannte Zuwendung dar, die im Rahmen der Scheidung zurückgefordert werden kann.

Insgesamt sorgen die gesetzlichen Regelungen daher für eine angemessene Absicherung Deiner Verlobten.

Zitat:
- Wie und wo würde man dies rechtlich festhalten bzw. muss dies überhaupt erfolgen?


Wenn man diese gesetzlichen Regelungen für gerecht hält, dann wird kein Ehevertrag benötigt. Abweichungen von den gesetzlichen Regelungen sind nur über einen notariellen Ehevertrag möglich.

2x Hilfreiche Antwort

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