Hallo!
Wir (mein Mann und ich) wohnen in einer 3-Zimmer-Eigentumswohnung in der Stadt München.
Grundsätzlich denken wir über Familienplanung nach und suchen deshalb nach einer 4-Zimmerwohnung zum Kauf.
Leider ist der Immobilienmarkt in München sehr schwierig, ab und an finden wir allerdings eine preiswerte Eigentumswohnung
bei den Immobilienangeboten, die aber nicht ganz genau unseren Wunschkriterien entspricht.
Die absolute Traumwohnung war bisher noch nicht dabei, die Suche kann sich noch ein paar Jahre hinziehen.
Meine Frage: Ist es erlaubt, jetzt eine Eigentumswohnung zu erwerben, diese nur wenige Monate oder Jahre zu behalten (z.B. vermieten) und diese dann wieder weiter zu verkaufen, wenn wir unsere Wunschwohnung gefunden haben?
Das hört sich nun nach "schnellem Geld"- Konzept an, ist aber garnicht von uns beabsichtigt.
Wir würden nun eine preiswerte Wohnung kaufen, dann in ein paar Jahren diese weiterverkaufen, aber erst zu dem
Zeitpunkt, wenn wir unsere Traumimmobilie entdeckt haben.
Gibt es eine Frist, die wir hier beachten sollten?
Danke für Ihre Hilfe!
Immobilie kaufen und später verkaufen
10. September 2017
Thema abonnieren
Frage vom 10. September 2017 | 15:27
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Immobilie kaufen und später verkaufen
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
Ein erfahrener Anwalt im WEG und Immobilienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im WEG und Immobilienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 10. September 2017 | 15:58
Von
Status: Master (4953 Beiträge, 2378x hilfreich)
ZitatGibt es eine Frist, die wir hier beachten sollten? :
Bei einer selbst genützten Immobilie gibt es keine Frist, ansonsten sind es für Privatpersonen 10 Jahre.
https://www.bauemotion.de/bauwissen/kauf-verkauf-miete/17517004/
#2
Antwort vom 10. September 2017 | 18:34
Von
Status: Unbeschreiblich (120295 Beiträge, 39867x hilfreich)
ZitatMeine Frage: Ist es erlaubt, jetzt eine Eigentumswohnung zu erwerben, diese nur wenige Monate oder Jahre zu behalten (z.B. vermieten) und diese dann wieder weiter zu verkaufen, wenn wir unsere Wunschwohnung gefunden haben? :
Klar.
Das können sogar nur Tage oder Minuten sein.
ZitatGibt es eine Frist, die wir hier beachten sollten? :
Die steuerliche Spekulationsfrist hat 0815Frager ja schon erwähnt, wäre die einzige die mir als relevant bekannt wäre.
Es sei denn die Wohnung wäre noch bewohnt, dann kämen diverse Kündigungsfristen zum tragen.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "WEG, Wohnungseigentum, Immobilien" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 11. September 2017 | 13:36
Von
Status: Gelehrter (10701 Beiträge, 4212x hilfreich)
Mir erschließt sich der Sinn dahinter nicht wirklich, denn geplant in die "neu gekaufte" ETW zu ziehen habt ihr ja offensichtlich nicht.
Und jetzt?
Schon
268.233
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
16 Antworten
-
3 Antworten
-
7 Antworten
-
4 Antworten