Immobilie kaufen und später verkaufen

10. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
go474306-30
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Immobilie kaufen und später verkaufen

Hallo!

Wir (mein Mann und ich) wohnen in einer 3-Zimmer-Eigentumswohnung in der Stadt München.
Grundsätzlich denken wir über Familienplanung nach und suchen deshalb nach einer 4-Zimmerwohnung zum Kauf.

Leider ist der Immobilienmarkt in München sehr schwierig, ab und an finden wir allerdings eine preiswerte Eigentumswohnung
bei den Immobilienangeboten, die aber nicht ganz genau unseren Wunschkriterien entspricht.
Die absolute Traumwohnung war bisher noch nicht dabei, die Suche kann sich noch ein paar Jahre hinziehen.

Meine Frage: Ist es erlaubt, jetzt eine Eigentumswohnung zu erwerben, diese nur wenige Monate oder Jahre zu behalten (z.B. vermieten) und diese dann wieder weiter zu verkaufen, wenn wir unsere Wunschwohnung gefunden haben?

Das hört sich nun nach "schnellem Geld"- Konzept an, ist aber garnicht von uns beabsichtigt.

Wir würden nun eine preiswerte Wohnung kaufen, dann in ein paar Jahren diese weiterverkaufen, aber erst zu dem
Zeitpunkt, wenn wir unsere Traumimmobilie entdeckt haben.

Gibt es eine Frist, die wir hier beachten sollten?

Danke für Ihre Hilfe!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von go474306-30):
Gibt es eine Frist, die wir hier beachten sollten?

Bei einer selbst genützten Immobilie gibt es keine Frist, ansonsten sind es für Privatpersonen 10 Jahre.
https://www.bauemotion.de/bauwissen/kauf-verkauf-miete/17517004/

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von go474306-30):
Meine Frage: Ist es erlaubt, jetzt eine Eigentumswohnung zu erwerben, diese nur wenige Monate oder Jahre zu behalten (z.B. vermieten) und diese dann wieder weiter zu verkaufen, wenn wir unsere Wunschwohnung gefunden haben?

Klar.
Das können sogar nur Tage oder Minuten sein.



Zitat (von go474306-30):
Gibt es eine Frist, die wir hier beachten sollten?

Die steuerliche Spekulationsfrist hat 0815Frager ja schon erwähnt, wäre die einzige die mir als relevant bekannt wäre.


Es sei denn die Wohnung wäre noch bewohnt, dann kämen diverse Kündigungsfristen zum tragen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Mir erschließt sich der Sinn dahinter nicht wirklich, denn geplant in die "neu gekaufte" ETW zu ziehen habt ihr ja offensichtlich nicht.

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