Holding AG verkauft Mietwohnung an privat - Eigenbedarfskündigung?!?

7. Mai 2016 Thema abonnieren
 Von 
Supergirl81
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 13x hilfreich)
Holding AG verkauft Mietwohnung an privat - Eigenbedarfskündigung?!?

Guten Tag! Wir bewohnen unsere Mietwohnung jetzt seit ca. 3,5 Jahren. Der Vermieter unsere Wohnung ist eine Holding AG. Die Wohnung befindet sich in einem Wohnkomplex, die meisten Wohnungen sind Eigentumswohnungen und werden von ihren Eigentümern selbst bewohnt. Einige Wohnungen in diesem Komplex gehören noch dieser Holding AG, die jetzt aber alle Wohnungen verkaufen will. Wir müssen ständig Besichtigungen zulassen und es ist abzusehen, dass die potentiellen Käufer (Familie mit zwei Kindern) selbst einziehen wollen, also werden wir wohl doch recht bald die Kündigung wegen Eigenbedarf erhalten, sobald die Wohnung verkauft ist. Haben wir dann irgendwelche Rechte, oder müssen wir dann wirklich innerhalb von 3 Monaten ausziehen?
Spielt es denn gar keine Rolle, dass wir ja von einer Kapitalgesellschaft gemietet haben und die Wohnung ja quasi jetzt erst in eine Eigentumswohnung umgewandelt wird? Gibt es da keinen besonderen Kündigungsschutz?!? Ich will da zum jetzigen Zeitpunkt echt nicht raus, ein Umzug kostet nicht nur viel Geld, sondern v. a. eine Menge Nerven und ich hätte wirklich gerne noch etwas mehr Zeit.
Über hilfreiche Tipps würde ich mich wirklich sehr freuen! LG

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



23 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Hat die Holding AG ein Angebot zum Verkauf an dich gemacht? Dies hätte Sie machen müssen. Aber du hättest die Immobilie nicht gekauft?

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat:
Die Wohnung befindet sich in einem Wohnkomplex, die meisten Wohnungen sind Eigentumswohnungen

Es sind wohl eher alle Wohnungen Eigentumswohnungen.



Zitat:
Spielt es denn gar keine Rolle, dass wir ja von einer Kapitalgesellschaft gemietet haben und die Wohnung ja quasi jetzt erst in eine Eigentumswohnung umgewandelt wird?

Die dürfte der Schilderung bereits eine Eigentumswohnung sein.
Und wenn der neue Vermieter Eigenbedarf hat, dann hat er ihn halt.



Zitat:
Ich will da zum jetzigen Zeitpunkt echt nicht raus,

Nun, erstmal muss ja verkauft werden.
Dann muss der neue Eigentümer eingetragen werden.
Das dauert ...

Und dann kommt erst (eventuell) die Kündigung.




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Supergirl81
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 13x hilfreich)

Ich danke vielmals für die schnellen Antworten, auch wenn ich lieber etwas anderes gelesen hätte. ;-)
Ja, das hatte ich befürchtet, dass die Wohnung schon als Eigentumswohnung und nicht als Mietwohnung gilt, egal, wem sie gehört, wenn das Haus quasi schon aufgeteilt ist. :-(

Ein offizielles Angebot haben wir nicht vorgelegt bekommen. Bei einer der Besichtigungen hat der Makler mal so nebenbei gefragt "Kaufen wollte Ihr ja nicht, oder?"...

Und nein, wir wollen die Wohnung nicht kaufen, aber ich hoffe sehr, dass sich das mit dem Verkauf noch eine Weile hinzieht, bzw. muss der neue Eigentümer ja auch erstmal eingetragen werden usw. Ich bin halt echt traurig, weil ich die Wohnung damals sicher nicht gemietet hätte, wenn ich gewusst hätte, dass es nur auf Zeit sein wird. :-(

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat:
weil ich die Wohnung damals sicher nicht gemietet hätte, wenn ich gewusst hätte, dass es nur auf Zeit sein wird.

Was sollte es denn sonst sein? Du hast gemietet, nicht gekauft.
Mieter sind immer nur Mieter. Dieses Status sollte man sich bewusst sein.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Ob die Wohnungen ETWs sind bzw. es schon bei Anmietung waren läßt sich relativ einfach raus finden.

Du nimmst Deinen Mietvertrag, gehst damit zum Grundbuchamt und bittest um Auskunft wer Eigentümer Deiner Wohnung ist.

Ist es Max Mustermann in Buxtehude und nicht die Holding AG war die Wohnung schon bei Anmietung eine ETW.

Da gibt es keine Kündigungsbeschränkung für eine Eigenbedarfskündigung bei Verkauf.

So ein Immobilienverkauf geht auch nicht wie der Kauf von Brötchen in 3 Minuten. Das kann Monate dauern. Und ob der neue Eigentümer wirklich wegen Eigenbedarf kündigt ist auch nicht sicher.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4246 Beiträge, 2421x hilfreich)

Zitat (von Supergirl81):
Ich bin halt echt traurig, weil ich die Wohnung damals sicher nicht gemietet hätte, wenn ich gewusst hätte, dass es nur auf Zeit sein wird. :-(
Dann solltet ihr, wie schon vorgeschlagen, die Wohnung kaufen. Aus den bisherigen Äußerungen entnehme ich "wir wollen uns hier nicht (z. B. durch einen Kauf) fest binden, aber der Vertragspartner darf keine anderen Zukunftspläne haben als die Vermietung an uns"
Das wäre doch recht unfair, oder?

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Supergirl81
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 13x hilfreich)

Aber heisst das denn, wenn die Holding AG im Grundbuch eingetragen ist, dass es sich um eine Mietwohnung handelt? Kann eine Holding AG keine ETW besitzen?

Vielen Dank nochmal für die zahlreichen hilfreichen Antworten!!!

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
RMHV
Status:
Lehrling
(1204 Beiträge, 475x hilfreich)

Zitat (von Supergirl81):
Aber heisst das denn, wenn die Holding AG im Grundbuch eingetragen ist, dass es sich um eine Mietwohnung handelt?
Zitat:
Das ist Unsinn...

Zitat:
Kann eine Holding AG keine ETW besitzen?

Selbstverständlich kann auch eine Aktiengesellschaft Eigentümer einer Wohnung sein. Das relevante Kriterium ist nicht der Eigentümer, sondern der Zeitpunkt der Bildung von Wohnungseigentum, die auch als Aufteilung bezeichnet wird.

"Die meisten Wohnungen sind Eigentumswohnungen" ist uebrigens ausgeschlossen. Entweder alle oder keine. Dazwischen ist kein Weg.

4x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Supergirl81
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 13x hilfreich)

Ah, okay, das hatte ich schon befürchtet. Damit wird auch unsere Wohnung ne ETW sein, da in unserem Haus alle Bewohner auch Eigentümer sind. Tja, Pech gehabt, dann kann ich nur hoffen, dass sich der Verkauf noch ne Weile hinzieht...

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat:
Ist es Max Mustermann in Buxtehude und nicht die Holding AG war die Wohnung schon bei Anmietung eine ETW.

Wie kommt man denn darauf?

Der Eigentümer ist in der Frage unerheblich.
Relevant ist, wann die Wohnung als Eigentumsetage gebildet wurde.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von Supergirl81):
. Tja, Pech gehabt, dann kann ich nur hoffen, dass sich der Verkauf noch ne Weile hinzieht...


In der heutigen Zeit sind Immobilien schnell verkauft, 14 Tage Bedenkfrist bis zum Notar, 4 Wochen bis zur Auflassung, dann noch ein paar Wochen bis zur Grunderwerbssteuer.

Sind vielleicht 10 Wochen, danach kann der neue Eigentümer schon aggieren.
Besser den Zeitvorteil jetzt schon für eine Wohnungssuche nützen.

3x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
In der heutigen Zeit sind Immobilien schnell verkauft, 14 Tage Bedenkfrist bis zum Notar, 4 Wochen bis zur Auflassung, dann noch ein paar Wochen bis zur Grunderwerbssteuer.


In Zeiten des Internets, braucht die Auflassungserklärung ab dem Notartermin nur noch 3 - 5Tage, bis sie beim Käufer sind, einschließlich des Postwegs! Da muss der Verkäufer allerdings schon die Hypotheken abgelöst haben und den entsprechenden Wisch dabei haben.

Grunderwerbssteuer dauert immer noch, doch das erfolgt doch erst nach der Eintragung ins Grundbuch.

Entscheidet ist -mWn- die Eintragung des Käufers als neuer Eigentümer ins Grundbuch und die erfolgt, sobald die Kaufsumme bezahlt ist, der Verkäufer den Zugang des Geldes an den Notar meldet und der Notar die Umschreibung daraufhin vornehmen kann.



-- Editiert von Ver am 09.05.2016 09:35

2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Zitat (von Ver):
Grunderwerbssteuer dauert immer noch, doch das erfolgt doch erst nach der Eintragung ins Grundbuch.


Wenn ich mich recht entsinne ist das umgekehrt.

Erst Zahlung der Grunderwerbssteuer, dann Grundbucheintrag.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

2x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Genauso ist es

Keine Steuer -> kein Grundbucheintrag.....
Der Staat rennt seinem Geld da nicht hinterher.

3x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von Anitari):
Zitat (von Ver):Grunderwerbssteuer dauert immer noch, doch das erfolgt doch erst nach der Eintragung ins Grundbuch.
Wenn ich mich recht entsinne ist das umgekehrt. Erst Zahlung der Grunderwerbssteuer, dann Grundbucheintrag.


Stimmt, ich erinnere mich, dass ging irre schnell. Habe es mit dem Grundsteuerbescheid verwechselt, der hat gedauert.

2x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9914 Beiträge, 4489x hilfreich)

Zitat (von Ver):
Stimmt, ich erinnere mich, dass ging irre schnell. Habe es mit dem Grundsteuerbescheid verwechselt, der hat gedauert.

Das muss dann wohl lokal sehr verschieden sein. Ich erinnere mich an Monate (im Plural), die alleine die Auflassung gebraucht hat. Und das war vor 2 Jahren.

2x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Das muss dann wohl lokal sehr verschieden sein. Ich erinnere mich an Monate (im Plural), die alleine die Auflassung gebraucht hat. Und das war vor 2 Jahren.


Kann schon sein. Ich erinnere mich an einen Notartermin am Dienstag. Die Auflassung war am folgenden Samstag da, per Post! Das war vor 6 Jahren.

2x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Paragrafenreiter
Status:
Praktikant
(771 Beiträge, 478x hilfreich)

Es kann schnell gehen und auch länger dauern. Das hängt ganz vom Notar, Grundbuchamt, Käufer und evtl. involvierten Banken ab. Das sind so viele Faktoren, das eine Schätzung reine Spekulation ist.

Viele Wohnungen werden auch an Kapitalanleger verkauft,,,vielleicht auch eure. Es kann aber auch jemand mit Eigenbedarf sein. Ihr macht euch also um ungelegte Eier Gedanken. Man sollte aber sicherheitshalber schonmal einen Blick auf den Wohnungsmarkt werfen und anfangen zu beobachten.

Warum ist kaufen keine Option?

2x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Zitat (von Paragrafenreiter):
Das sind so viele Faktoren, das eine Schätzung reine Spekulation ist.


Zum Bleistift Ferien-/Urlaubszeit.

Das war bei mir so. Notarvertrag am 1. Juli und Grundbucheintrag dann endlich zum 1. Oktober.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

2x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von Paragrafenreiter):
Warum ist kaufen keine Option?


Verstehe ich auch nicht. Die Zinsen sind so niedrig wie nie und sogar 120% Finanzierungen sind möglich.

2x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Supergirl81
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 13x hilfreich)

Weil wir leider aufgrund eines befristeten Arbeitsvertrages nicht genügend Kredit bekommen würden. Ein Immobilenkauf passt momentan einfach nicht rein.

2x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Supergirl81
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 13x hilfreich)

Weil wir leider aufgrund eines befristeten Arbeitsvertrages nicht genügend Kredit bekommen würden. Ein Immobilenkauf passt momentan einfach nicht rein.

3x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Supergirl81
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 13x hilfreich)

Aber es stimmt schon: NOCH ist ja gar nichts passiert, Abwarten und Tee trinken! ;-) Vielen lieben Dank nochmal, dass sich hier soviele Leute Gedanken gemacht haben!!!

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.292 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen