Heizkosten in Nebenkosten - Vermieter kann Betrag nicht erklären

19. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
Moni_Ca
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)
Heizkosten in Nebenkosten - Vermieter kann Betrag nicht erklären

Hallo liebe Geimeinde,

es geht bei meiner Frage um die Miete bzw. den Vermieter meiner Schwester.
Sie zahlt monatlich ihre Kaltmiete + Heiz-, Neben- und Betriebskosten. Zusätzlich zahlt sie einen monatlichen Abschlag für Gas an die örtlichen Stadtwerke.
Nun ist es so, dass meine Schwester Leistungen beim Amt beantragen musste. Dort legte sie ihren Mietvertrag und alle anderen geforderten Unterlagen vor.
Nun fragt das Amt, was es mit den 39,00 Euro monatlichen Heizkosten in der Miete auf sich hat, wenn sie doch Gas an die Stadtwerke zahlt.
Meine Schwester stellte also, wie von der Hausverwaltung gewünscht, eine schriftliche Anfrage. Nachdem hier fast 3 Wochen keine schriftliche Rückmeldung kam und meine Schwester am Telefon immer wieder nur vertröstet wurde, erhielt sie heute eine Mietbescheinigung, jedoch nicht die gewünscht Erläuterung der in der Miete enthaltenen Heizkosten.
Als meine Schwester also erneut bei der Hausverwaltung anrief um die gewünschte Information zu erhalten, teilte man ihr mit, dass sie nicht wüssten was genau das ist - "das sind normale Heizkosten".
Schön und gut... aber damit wird das Amt nicht glücklich sein und die Miete kann dann auch nicht gezahlt werden.

Es gibt im Haus keine Räume für die Allgemeinheit, die beheizt werden, was den Betrag rechtfertigen würde.

Grob gesagt: Vermieter will keine Erklärung abgeben, Miete kann zukünftig nicht gezahlt/übernommen werden - Teufelskreis!

Muss man das so hinnehmen?
Ich meine... wenn der Vermieter die Kosten berechnet, muss er doch auch wissen wofür und darüber eine Erklärung abgeben können oder irre ich mich da?

Wir sind mittlerweile ratlos - habt ihr Ratschläge und/oder Ideen?

Lieben Dank vorab!

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36 Antworten
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#1
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6444 Beiträge, 2318x hilfreich)

Wird die Beheizung des Hauses überhaupt mit Gas betrieben ?
Heizkosten werden die Kosten der Heizanlage des Hauses sein.
Werden in der Wohnung etwa Geräte mit Gas betrieben, wie Gasherd, Warmwassergerät oder ähnliches ?
Der Mieterin muss doch bekannt sein, wofür sie einen Abschlag für Gas an die örtlichen Stadtwerke zahlt !

-- Editiert von Spezi-2 am 19.07.2017 18:34

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#2
 Von 
Moni_Ca
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):

Der Mieterin muss doch bekannt sein, wofür sie einen Abschlag für Gas an die örtlichen Stadtwerke zahlt !


Werde ich erfragen. Weiß sie mit Sicherheit.

Dennoch bleibt die Frage im Raum, ob der Vermieter nicht auch einfach eine Erklärung abgeben kann/muss. Er muss ja auch wissen für was er da Geld verlangt.

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#3
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6444 Beiträge, 2318x hilfreich)

Zitat:
Dennoch bleibt die Frage im Raum, ob der Vermieter nicht auch einfach eine Erklärung abgeben kann/muss. Er muss ja auch wissen für was er da Geld verlangt.


Und aus dem Vertrag wird sich auch ergeben , ob die Wohnung/das Haus vom Vermieter beheizt wird oder der Mieter eine unbeheizte Wohnung gemietet hat und für die Beheizung (Etagenheizung, Öfen usw,) selbst sorgen muss.
Dann erklärt sich der Begriff Heizkosten = für die Beheizung der Wohnung von selbst.

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#4
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Die Kosten werden ja Teil der Betriebskosten sein. Rechnet der VM hierüber jährlich ab?
Wenn ja hat sie das Recht Einsicht in die Belege des VM zu nehmen. Spätestens da wird klar, was das ist.

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#5
 Von 
amz470540-25
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Also ich sehe das so, die Hausverwaltung rechnet die Beheizung der Wohnung mit den Heizkosten ab

Das sie was mit Gasbenutzt müsste sie selber wissen und so wie sich das anhört Zahlt sie ein Abschlag an die Gaswerke und das deutet drauf hin das sie ein Vertrag mit den Gaswerken geschlossen hat wovon die Hausverwaltung nichts wissen muss.

Sie müsste aber wissen ob eine Gasleitung vorhanden ist und wofür sie genutzt wird.

Und im Notfall erstmal die Kosten für Gas nicht im Vertrag angeben. Dann kann das Amt die Kosten übernehmen und wenn der Sachverhalt geklärt ist die Kosten nachbeantragen.

So müsstet ihr erstmal die Kosten selber tragen. Aber besser als überhaupt nichts zu bekommen.

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#6
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Gut möglich, dsas sie mit dem Gas lediglich das warme Wasser herstellt und die Wohnung über eine Zentralheizung erwärmt wird.

39,90 € HK für das ganze Jahr oder pro Monat?

Wenn der VM HK abrechnet, dann muss auf der Abrechnung auch stehen, was da beheizt worden ist, wenn das Gemeinschaftsräume sind (gibt ja auch beheizte Treppenhäuser und dergl.) dann wäre das eine Erkärung.
Ob das Amt sowas zahlen muss? Ich denke ja, aber das sollte nach Kärung was diese Kosten denn nun sind, in einem anderen Zweig dieses Forums geklärt werden.

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#7
 Von 
Moni_Ca
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die vielen Beiträge schon einmal :)

Also, ich habe mir das nun noch einmal von meiner Schwester zusenden lassen. In ihrem MV steht:

Grundmiete: 180,00
Vorauszahlungen für Betriebskosten: 51,00 Euro
Vorauszahlungen für Heizungs-und Warmwasserkosten: 39,00 Euro

Demnach ist es doch Schwachsinn, dass meine Schwester zusätzlich an die Stadtwerke zahlt oder?
Weil Warmwasser und Heizung laufen über die Gastherme in ihrem Bad. Eine Doppelanmeldung auf einem Zähler ist laut meines Wissens nicht möglich.

Also entweder ist einer von beiden auf einem falschen Zähler angemeldet oder für den Fall, dass meine Schwester auf dem richtigen angemeldet ist, kassiert die Hausverwaltung das Geld für nichts und müsste dies korrigieren (?).

Zu dumm, dass man von denen immer nur vertröstet wird...

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#8
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Gut möglich, dass es sich um beheizte Gemeinschaftsräume handelt. Sind denn Heizungen im Trockenkeller, Treppenhaus oä?

Wenn die Therme in der Wohnung ist, dann zahlt sie ihren Verbrauch selber. Allerdings kommen da ja dann noch die Kosten des Schornsteinfegers und die Wartung der Therme hinzu (auch Heizkosten), allerdings belaufen die sich auf einen jährlichen Betrag zwischen 120und 150 € (in unseren Liegenschaften), und wenn SIe meinen, dass Gemeinschaftsräume erwärmt werden, dann muss es da auch eine Therme geben.

Hier hilft nur eins: Einsicht in die Belege. Schriftlich anfordern (Einwurf-Einschreiben) Lieber VM, ich hätte gerne Einsciht in die Belege der letzten HK-Abrechnung, da hier nicht zu erklären ist, wofür die mtl. Vorauszahlungen verwendet wurden(werden).
MfG
Mieter

So ungefähr würd ich das schreiben, Einwurf-Einschreiben

-- Editiert von AltesHaus am 19.07.2017 21:00

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#9
 Von 
Moni_Ca
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Gut möglich, dass es sich um beheizte Gemeinschaftsräume handelt. Sind denn Heizungen im Trockenkeller, Treppenhaus oä?

Wenn die Therme in der Wohnung ist, dann zahlt sie ihren Verbrauch selber. Allerdings kommen da ja dann noch die Kosten des Schornsteinfegers und die Wartung der Therme hinzu (auch Heizkosten), allerdings belaufen die sich auf einen jährlichen Betrag zwischen 120und 150 € (in unseren Liegenschaften), und wenn SIe meinen, dass Gemeinschaftsräume erwärmt werden, dann muss es da auch eine Therme geben.

Hier hilft nur eins: Einsicht in die Belege. Schriftlich anfordern (Einwurf-Einschreiben) Lieber VM, ich hätte gerne Einsciht in die Belege der letzten HK-Abrechnung, da hier nicht zu erklären ist, wofür die mtl. Vorauszahlungen verwendet wurden(werden).
MfG
Mieter

So ungefähr würd ich das schreiben, Einwurf-Einschreiben

-- Editiert von AltesHaus am 19.07.2017 21:00


Beheizte Gemeinschaftsräume gibt es keine. Nur die normalen kleinen Kellerräume pro Mieter. Diese werden aber nicht beheizt (zumindest gibt es davon kein Anzeichen und auch keine Therme, die im Kellerbereich/Hausflur ersichtlich ist.

Werden das mit dem Einschreiben mal versuchen! Vielen Dank bis hierhin!

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#10
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

39 Euro monatlich für die gesamte Heizung+Warmwasser-Bereitung wäre sehr sehr wenig - nur für Fixkosten, die bei einer Gastherme (Kaminkehrer, Wartung der Gastherme) anfallen, wäre der Betrag dagegen wieder sehr hoch.
Wie groß ist die Wohnung denn?
Wie hoch ist der Betrag der an die Stadtwerke zu zahlen ist? Welcher Verbrauch+Kosten laut letzter Jahresabrechnung der Stadtwerke?

Wie lange wohnt die Schwester denn schon dort?
Sie hat doch sicher Betriebskosten-Abrechnungen der letzten Jahre vorliegen (aus denen sich auch die aktuellen monatlichen Vorauszahlungen ergeben). Die vorliegenden Abrechnungen müsst ihr euch halt mal näher anschauen und ggf. das Einsichtsrecht in die Belege wahrnehmen, denn der Vermieter darf nur das abrechnen/umlegen, was er selbst auch verauslagt hat.

Du kannst auch mal eine der letzten Abrechnungen des Vermieters hochladen - vielleicht finden wir ja etwas Erleuchtendes.

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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#11
 Von 
Moni_Ca
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Lolle):

Wie groß ist die Wohnung denn?
Wie hoch ist der Betrag der an die Stadtwerke zu zahlen ist? Welcher Verbrauch+Kosten laut letzter Jahresabrechnung der Stadtwerke?

Wie lange wohnt die Schwester denn schon dort?
Sie hat doch sicher Betriebskosten-Abrechnungen der letzten Jahre vorliegen (aus denen sich auch die aktuellen monatlichen Vorauszahlungen ergeben). Die vorliegenden Abrechnungen müsst ihr euch halt mal näher anschauen und ggf. das Einsichtsrecht in die Belege wahrnehmen, denn der Vermieter darf nur das abrechnen/umlegen, was er selbst auch verauslagt hat.

Du kannst auch mal eine der letzten Abrechnungen des Vermieters hochladen - vielleicht finden wir ja etwas Erleuchtendes.


1,5 Zimmer auf 42qm
Sie zahlt aktuell 77 Euro im Monat an die Stadtwerke. Der Betrag wurde bei den Stadtwerken 3 Monate nach Einzug so festgelegt (nachdem wir einen weiteren Zählerstand mitteilten und darum baten den Verbauch bzw. die Abschlagshöhe zu prüfen).

Sie wohnt dort erst seit Januar. Hat also bisher weder vom Vermieter, noch von den Stadtwerken Jahresrechnungen erhalten.

Denke wir müssen uns dann weiter mit der Hausverwaltung auseinandersetzen und dort entsprechende Unterlagen/Einsichten anfordern.

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#12
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Sie zahlt dann also aktuell 39 Euro plus 77 Euro pro Monat für Heizung und Warmwasserbereitung
also zusammen 2,76 Euro je m²/Monat

Das wäre zwar relativ viel - aber noch nicht so viel, dass es völlig unmöglich wäre.

M.E. bringen nur die letzten Betriebskosten-Abrechnungen Klarheit und/oder Belegeinsicht.

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#13
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat (von Lolle):
Sie zahlt dann also aktuell 39 Euro plus 77 Euro pro Monat für Heizung und Warmwasserbereitung
also zusammen 2,76 Euro je m²/Monat

Das wäre zwar relativ viel - aber noch nicht so viel, dass es völlig unmöglich wäre.

M.E. bringen nur die letzten Betriebskosten-Abrechnungen Klarheit und/oder Belegeinsicht.


Nö das stimmt nicht. Sie zahlt dem VM 39,00 € für HK und den Gaswerken 77 € mtl für das Gas mit welchem sie die Therme betreibt., so dass sich hier die Frage stellt, welcher Art die HK sind, die sich der VM da mtl. vorausbezahlen läßt.. 39,00 € für Wartung und Schornsteinfeger erscheint mir doch recht üppig

-- Editiert von AltesHaus am 20.07.2017 09:26

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#14
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Sieht definitiv erstmal so aus, dass Inkompetenz die bessere Antwort des VM waere..

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#15
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6444 Beiträge, 2318x hilfreich)

Wenn an die Stadtwerke für einen Gasverbrauch monatlich 77 € Vorschüsse gezahlt werden, dann ist dies für einen angemeldeten Zähler. Über dies Anmeldung muss es doch Unterlagen und Ableseergebnisse geben !
Auch sollte festzustellen sein, welche Verbrauch welcher Geräte über diesen Zähler laufen.

Zunächst sollte mal geklärt werden, ob dies der Zähler ist, welcher den Verbrauch für

Zitat:
Weil Warmwasser und Heizung laufen über die Gastherme in ihrem Bad.

misst.
Ist es wirklich eine Gasetagenheizung, also nur für die Beheizung der gemieteten Wohnung ?
Gibt es evtl. noch einen Gasherd oder womit kocht die Mieterin ??

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#16
 Von 
Moni_Ca
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Also, habe gerade selbst mit der Hausverwaltung geredet.
Wieder hat man versucht einfach abzuwimmeln - mag bei meiner Schwester funktionieren, aber bei mir nicht.
Nach dem 3. Mal hat die Mitarbeiterin dann imerhin verstanden worum es eigentlich geht.
Zum Schluss sagte sie, dass da von meiner Schwester definitiv zu viel gezahlt wird - entweder an Stadtwerke oder an den VM.
Sie gibt es nun weiter an denjenigen, der vor Ort bei meiner Schwester zuständig ist und der wird klären, ob in Zukunft an den VM oder an Stadtwerke gezahlt werden soll - mal gucken wie lange das wieder dauert.

Lustig ist auch, dass sie direkt sehen konnte und von sich aus sagte, dass meine Schwester das ja schon schriftlich vor mehr als 3 Wochen angefragt hatte....

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#17
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6444 Beiträge, 2318x hilfreich)

Zitat:
Zum Schluss sagte sie, dass da von meiner Schwester definitiv zu viel gezahlt wird - entweder an Stadtwerke oder an den VM.


Das war doch sicherlich eine Antwort darauf wenn eine Schilderung so wäre.
Dass nämlich für die gleiche Leistung sowohl an den Eigentümer als auch an die Stadtwerke gezahlt wird.
Und genau das glaube ich nach den bisherig gewonnenen Erkenntnissen aus den Schilderungen nicht. Ist aber nicht mein Problem. Falsche Schilderungen führen zu falschen Ergebnissen.

Wie wird denn nun gekocht ? Gas-Herd oder E-Herd ?
Von Stromkosten an die Stadtwerke ist übrigens bisher auch nicht die Rede.

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#18
 Von 
Moni_Ca
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Zitat:
Zum Schluss sagte sie, dass da von meiner Schwester definitiv zu viel gezahlt wird - entweder an Stadtwerke oder an den VM.


Das war doch sicherlich eine Antwort darauf wenn eine Schilderung so wäre.
Dass nämlich für die gleiche Leistung sowohl an den Eigentümer als auch an die Stadtwerke gezahlt wird.
Und genau das glaube ich nach den bisherig gewonnenen Erkenntnissen aus den Schilderungen nicht. Ist aber nicht mein Problem. Falsche Schilderungen führen zu falschen Ergebnissen.

Wie wird denn nun gekocht ? Gas-Herd oder E-Herd ?
Von Stromkosten an die Stadtwerke ist übrigens bisher auch nicht die Rede.


Meine Schwester ist mit Strom und Gas (je 1 Zähler) bei den Stadtwerken angemeldet. Gekocht wird mit einem E-Herd.

Was das Ganze nun mit dem Strom zu tun hat, erschließt sich mir auch noch nicht so recht...

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Na ja, wenn die Schwester in einer vermieteten Eigentumswohnung wohnt, dann kann sowas schon mal passieren. Neulinge in der Vermietung machen die ulkigsten Sachen OHNE böse Hintergedanken. Sowas kann passieren, ist aber auch gut zu korrigieren.

Hier sollte dringend der VM angeschrieben werden und um Prüfung gebeten werden, mit dem Hinweis, dass bezgl. der 39,00 € diese erst mal zukünftig - bis zur Klärung - unter Vorbehalt gezahlt werden. (das dann bitte auf der Anweisung der Miete auch so festhalten). So kommt sie nicht in die Predoullie, weil sie was zurückhält.

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#20
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 628x hilfreich)

Und wieso frägt deine Schwester nicht einfach ihren Vermieter ?

Mir ist es ein Rätsel, was sie von der Hausverwaltung will, die hat damit doch nicht das geringste zu tun.

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#21
 Von 
Moni_Ca
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von werner_r):
Und wieso frägt deine Schwester nicht einfach ihren Vermieter ?

Mir ist es ein Rätsel, was sie von der Hausverwaltung will, die hat damit doch nicht das geringste zu tun.


Ok, vlt habe ich mich da etwas unklar ausgedrückt. Es handelt sich um eine Wohnungsbaugesellschaft (oder wie auch immer man die nennt). Denen gehört die Wohnung und die vermieten sie auch.

Ist nur schwer dort einen Ansprechpartner zu finden, weil man sich dummerweise an eine Hotline wenden muss....

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat (von werner_r):
Und wieso frägt deine Schwester nicht einfach ihren Vermieter ?

Mir ist es ein Rätsel, was sie von der Hausverwaltung will, die hat damit doch nicht das geringste zu tun.


Hat sie doch ... aus TE

Zitat:
Meine Schwester stellte also, wie von der Hausverwaltung gewünscht, eine schriftliche Anfrage. Nachdem hier fast 3 Wochen keine schriftliche Rückmeldung kam und meine Schwester am Telefon immer wieder nur vertröstet wurde, erhielt sie heute eine Mietbescheinigung, jedoch nicht die gewünscht Erläuterung der in der Miete enthaltenen Heizkosten.


;) ... aber der VM antwortet nicht, deswegen überlegt sie sich, was sie noch machen kann. Ist doch gut so.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest-12327.11.2017 09:42:06
Status:
Schüler
(479 Beiträge, 64x hilfreich)

Hallo,

ein Callcenter darf gar keine Auskunft an Mieter erteilen! Dieser ist lediglich für die Weiterleitung der Fragen und der TelNr für den Rückruf des Vermieters beim Mieter zuständig! Die Callcenter werden eingesetzt, um die Mieter (genau wie beim Jobcemter) abzuwimmeln und zum schriftverkehr zu zwingen! Was dir eine am callcentertelefon erzählt, die weder das Haus kennt noch je vor ort war, ist absoluter Bull****t - kannst getrosst verzichten dort je anzurufen! Die besetzen es mir Studenten (oft schlecht deutsch sprechend) oder Quereinsteigern für 450 € als Minijob, nur damit die Mieter die Verwalter "in Ruhe arbeiten lassen".

Es gab doch sicherlich eine Wohnungsübergabe und es wurde ein Protokoll angefertigt, in dem die Zähler (für Heizung, Warmwasser, Strom etz) und deren Stände zum Einzug festgehalten wurden? Was steht darin?

Mir scheint es gibt zentrale Heizungsversorgung UND Gasboiler für Warmwassererhitzung! Es steht zwar im MV, dass 39 € für Heiz-und Warmwasser zu zahlen sind, aber von der Höhe her kann es nur um reine Heizkosten ohne Warmwasser handeln! Es scheint ein Standart-Formular zu sein - auch für andere Häuser, wo auch Warmwasser mitabgerechnet wird, was nicht heißt, dass es Warmwasser als Abrechnungsposition bei deiner Schwester auftauchen wird!

Die Gaskosten muss das Jobcenter übernehmen, sofern es für das Warmwasser gebraucht wird, wenns für Kochen eben nicht!
Einfach Übergabeprotokoll dem Jobcenter vorlegen, sofern es dort ersichtlich ist, dass die Wohnung mit Elektroherd UND Warmwassergasboiler ausgestattet ist. identische Zählernummer im Protokoll UND in der Rechnung der Stadtwerke anmackern als Nachweis, dass es um Wasserboiler handelt - das mus das Jobcenter anerkennen! 77€ sind zwar etwas hoch für eine Person, aber man kann nach drei Monaten eine Zwischenabrechnung der Stadtwerke fordern, um die Höhe der angemessenen Abschläge für Gas (genau wie für den Stromverbrauch) feststellen zu lassen.

Ist aber nicht notwendig, spätestens wenn es erste Abrechnung geben wird, müssen die zuviel bezahlte Abschläge als Guthaben zurückgezahlt werden. Der Vermieter darf nur kaltes Wasser in der Abrechnung berechnen (kalte Betribskosten Vorauszahlungen) und Heizkosten, die keine Kosten der Warmwassererwäermung enthalten dürfen!

Deine Schwester kann einen Termin mit Vermieter verinbaren, um in die Abrechnung der vergangenen Jahre Einsicht zu nehmen! Sie wird allerdings keine bestimmte Kosten des Vormieters zu Gesicht bekommen, sondern lediglich eine Gesamtkostenaufstellung, die an HK-Abrechner gemeldet werden: Heizung kann ebenfalls mit GAS beheitzt werden, ABER dafür gibt es ganz sicher eigenen Zähler, der NICHT identisch mit dem von Wasserboiler sein wird. Also keine "Doppelberechnung" sein kann.

Alles gute

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von Moni_Ca):
teilte man ihr mit, dass sie nicht wüssten was genau das ist - "das sind normale Heizkosten".
Schön und gut... aber damit wird das Amt nicht glücklich sein und die Miete kann dann auch nicht gezahlt werden.


Das sollte dem Amt doch erst einmal reichen. Wie sich das genau zusammensetzt, wird sich doch hinterher bei der Abrechnung herausstellen. Dann muss eben das Amt was nachzahlen oder es entsteht ein Guthaben.

Bescheinigen lassen, dass es sich um Heizkosten handelt und gut ist es.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120350 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von mina37):
ein Callcenter darf gar keine Auskunft an Mieter erteilen! Dieser ist lediglich für die Weiterleitung der Fragen und der TelNr für den Rückruf des Vermieters beim Mieter zuständig!

Das ist schlicht und ergreifend Unfug. Genau wie der Rest des Absatzes. Da helfen auch keine ! ...



Zitat (von mina37):
Der Vermieter darf nur kaltes Wasser in der Abrechnung berechnen (kalte Betribskosten Vorauszahlungen) und Heizkosten, die keine Kosten der Warmwassererwäermung enthalten dürfen!

Nö, der Vermieter darf abrechnen was
- vertraglich vereinbart
- gesetzlich erlaubt
und
- tatsächlich angefallen
ist.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Nö, der Vermieter darf abrechnen was
- vertraglich vereinbart
- gesetzlich erlaubt
und
- tatsächlich angefallen
ist.


Und da bin ich jetzt wieder.
Es geht zwar jetzt aktuell um die Vorauszahlungsbeträge für das Jobcenter.
Aber die Thematik zeigt ja auch auf, das hier irgendwas insgesamt faul ist.
Dass die Hausverwaltung nicht durchblickt, heisst ja nicht, dass man nicht selbst ergründen könnte, wo der Fehler liegt und zudem zahlt die Schwester hier wahrscheinlich irgendwo zuviel.

Vorauszahlungsbeträge ergeben sich aus dem Mietvertrag bzw. werden im laufenden Mietverhältnis jeweils nach einer Betriebskostenabrechnung angepasst. Es muss also irgendwo eine Grundlage für die beiden monatlichen Beträge bestehen.

In der Betriebskostenabrechnung dürfen aber nur Beträge umgelegt werden, bei denen die obigen 3 Voraussetzungen allesamt zutreffen.

Also nochmal die Fragen
> wie lange wohnt die Schwester schon dort
> liegt bereits eine Betriebskostenabrechnung vor?
> wenn ja, schau dort mal rein (oder lade sie hoch)
> wenn nein, dann müssen sich die monatlichen Vorauszahlungen aus dem Mietvertrag ergeben und der Fehler muss/sollte sich spätestens bei der ersten Betriebskostenabrechnung relativieren



Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
guest-12327.11.2017 09:42:06
Status:
Schüler
(479 Beiträge, 64x hilfreich)

So zum dritten Mal – warum wird gelöscht mitten im Posting, wenn es um Jobcenter geht???
Es geht hier NICHT um Mietrecht oder Mietvertrag sondern um SGB II und der Handhabung des Jobcenters. Steht im MV, dass die Wohnung mit einem Gaswasserboiler ausgestattet ist, so wird die Miete um „im Regelsatz enthaltenen Anteil für Kochstrom und Wassererwärmungskosten" gemindert. Das sind so ca. 9 pro Person. Badewasser ist damit eigentlich nicht abgegolten!

Also dem Jobcenter schriftlich (am besten mit Fax oder Einwurfeinschreiben) mitteilen, dass bei den 39 € VZ im MV um REINE Heizkosten handelt und die Kosten für Strom und Wasserboiler direkt an den Versorger Stadtwerke geleistet werden. Die Nachweise beifügen. Das Schreiben des Vermieters, das besagt, dass 39 € für die HK gedacht sind UND die beiden Rechnungen für Strom und Gas (bitte unbedingt mit der Seite, wo Zählernummer zu sehen ist) und Übergabeprotokoll der Wohnung, indem die Zähler aufgeführt sind als Bestand der Wohnung.
Die Miete darf nicht noch mal gekürzt werden, da die Kosten bereits extra nicht über die Miete bezahlt werden.
Bei der Nebenkostenabrechnung darauf achten, dass keine Kosten der Warmwassererwärmung in der HK-Abrechnung auftauchen. Sollte das dennoch geschehen, dann hat der Vermieter (was derzeit gang und gäbe bei Kauf/Verkauf der Immobilien schnell passiert) tatsächlich noch gar nicht das Objekt vor Ort gesehen und verwaltet es „blind". Sofort der NK sodann widersprechen und Belegeinsicht verlangen. Sollte es soweit sein, dann helfe ich gerne auch per PM weiter.

0x Hilfreiche Antwort


#29
 Von 
Moni_Ca
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von werner_r):
Dass die Hausverwaltung nicht durchblickt,

Keine sorge, die blickt schon durch.
Wir haben auf der einen Seite eine professionelle Hausverwaltung, die das berufsmässig macht.
Und auf der anderen Seite eine Sozialhilfeempfängerin, die in ihrem ganzen Leben wahrscheinlich noch keine 3 zusammenhängende Tage gearbeitet hat.
Wirklich komisch, dass ausgerechnet diesen Leuten immer so etwas passiert.


Ich weiß nicht, warum hier solche anmaßenden Bemerkungen gemacht werden.
Sie kennen weder meine Schwester, noch kennen Sie die Umstände, in denen die aktuell lebt.
Niemand zwingt sie hier irgendwelche Kommentare abzugeben und ich denke nicht, dass Ihr Kommentar irgendjemandem hier in irgendeiner Form weiterhilft.

Um die Fragen die vorher aufgelaufen sind noch einmal zu beantworten:

- es geht in erster Linie nicht um das Arbeitsamt und dass die gegen etwas verstoßen oder auch nicht, sondern um die Wohnungsbaugesellschaft, die uns nicht erklären kann, warum meine Schwester sich auf ihrem Gaszähler, der den Boiler für Warmwasser und Heizung abrechnet anmelden musste und dafür jeden Monat 77 Euro an die Stadtwerke zahlt und der Vermieter on top noch laut MV 39 Euro für Warmwasser und Heizung berechnet.

- Die Erklärung "das sind normale Heizkosten" reicht dem Arbeitsamt aufgrund dessen, dass meine Schwester Gas für Warmwasser und Heizung auch an die Stadtwerke zahlt nicht aus.

- es gibt ein Übergabe-Protokoll auf denen der Gaszähler und der Stromzähler inklusive Zählerstände aufgelistet sind. Weitere Zäher sind nicht angegeben worden.

- es gibt noch keine Jahresrechnungen, da sie erst seit Januar dort wohnt

Habe mich, wie gestern auch geschrieben, an die Hotline der Wohnungsbaugesellschaft gewandt und man teilte mit, dass sich einer der Mitarbeiter, die vor Ort zuständig sind, mit meiner Schwester in Verbindung setzen.
Passiert das nicht, müssen wir uns schriftlich wohl noch einmal dort melden.

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
guest-12327.11.2017 09:42:06
Status:
Schüler
(479 Beiträge, 64x hilfreich)

Noch mal: auf jeder Rechnung der Stadtwerke stehen die betreffenden Zählernummer daruf, wenn noch keine Rechnung gibt, es muss eine Vertragsbestätigung geben, die die Abschlagshöhe festlegt - da ist der Ze´hler ebenfalls aufgeführt!
Die Hausverwaltung, die keine Kosten hat und somit auch keine Rechnungen vorzuweisen hat, kann weder dazu was sagen noch was erklären!!!
Die haben lediglich ein Übergabeprotokoll, in dem die Zählerstände festgehalten sind! Das hat deine Schwester ebenfalls erhalten. Ein Zähler darf nicht "doppelt abgerechnet werden", genau wie es nur eimal dafür die Rechnung geben kann!

Sollte sich deine Schwester sich "vergessen haben" bei der Stadtwerken anzumelden, würden diese einen Leerstand vermuten und die Rechnung dem Eigentümer (hier vertreten durch Hausverwaltung) zusenden. Verwalter würde feststellen, dass es um DEINER Schwester Zähler handelt UND die Zahlung ablehnen und deine Schwester an deren Stelle als Zahlungsempfängerin angeben. Hier würde also nichts "doppelt laufen" - spätestens bei der Betriebskostenabrechnung würde auffallen, dass die Wohnung vermietet ist und der verbrauch von deiner Schwester verursacht wurde. Dann ist zwar Rechnung bereits von verwaltung bezahlt/verauslagt, aber man wurde deiner Schwester diese "weiterbelasten" und in Rechnung als DIREKTKOSTEN stellen, nicht aber über Nebenkosten abrechnen!

Ist schön, wenn die Verwaltung nun doch bereit ist, ein Gespräch zu führen. Macht das, vor Ort kann man einiges klären, wenn die Unterlagen grifbereit sind.

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