Headset - Rücktritt vom Kaufvertrag

17. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
nistral
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Headset - Rücktritt vom Kaufvertrag

Guten Montag,

ich habe mir ein Headset (für Computer) gekauft und es vorgestern in Betrieb genommen.

Beim Abnehmen ist mir aufgefallen, dass es irgendwie an meinen Haaren zieht. Nachdem das zweimal passiert ist habe ich es inspiziert und nix gefunden, ich dachte das Kopfpolster ist etwas klebrig (Fabrikrückstände weil neu) und habe es mit einem feuchten Tuch gereinigt.

Beim nächsten abziehen wurden mir recht schmerzhaft mehrere Haare ausgerissen und es hat sich herausgestellt, dass sich das Gummipolster vom Kopfbügel gelöst hatte und die Haare dazwischen eingeklemmt wurden. Aua aua aua.

Jetzt will ich das Biest natürlich dem Händler um die Ohren hauen. Ich habe aber aufgrund des Vorfalls kein Interesse an einem Umtausch/Reparatur also Nacherfüllung, mir wäre ein Rücktritt vom Kaufvertrag lieber.

Kann ich das in diesem Fall fordern oder muss ich damit leben, dass ich nochmal das gleiche Headset bekomme?

TNX



-- Editier von nistral am 17.04.2017 14:37

Probleme nach Kauf?

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4 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von nistral):
Kann ich das in diesem Fall fordern

Zu wenig Infos.
Wenn online gekauft, kannst du den Kauf innerhalb von 14 Tagen widerrufen.
Dann war es das!

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
nistral
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von radfahrer999):
Zu wenig Infos.


Sry, wie ungeschickt von mir.
Hab ich im Eifer des Gefechts wohl vergessen.

Es ist online gekauft und länger als 14 Tage her.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119665 Beiträge, 39759x hilfreich)

Dann bliebe nur noch die gesetzliche Sachmängelhaftung (früher Gewährleistung).
Da Nachbesserung vorgeht, gäbe es erst mal - nach Wahl des Käufers - nur Reparatur oder Austausch gegen Neugerät.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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