Händler verweigert Widerrufsrecht aufgrund von Gebrauchsspuren

10. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
carlo.mlg
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Händler verweigert Widerrufsrecht aufgrund von Gebrauchsspuren

Hallo Leute.
Käufer bestellt online bei einem großen Elektronik Händler, welcher so ähnlich heißt wie unser früherer Bundeskanzler "Konrad Adenauer" ein iPhone 7 in der Farbe Diamantschwarz (wird gleich noch wichtig).
Nach vier Tagen normaler(!) Benutzung, kein Sturz o.ä. und eigentlich sorgsamen Umgangs schickt der Käufer das iPhone aufgrund Missgefallens zurück an den Händler. 14 Tage später erhält der Käufer plötzlich das Paket zurück mit dem Handy und einem Zettel auf dem steht "Vom Widerrufsrecht kann nicht Gebrauch gemacht werden weil eindeutige Gebrauchsspuren vorhanden sind".

Der Käufer sieht sich das iPhone genauer an. Tatsächlich sind auf der Rückseite kleine, aber im richtigen Winkel, sichtbare Mikro Kratzer zu sehen. Er informiert sich im Internet darüber und findet heraus dass dies ein bekanntes und weit verbreitetes Problem ist mit dem iPhone 7 in der Farbe diamantschwarz. Viele Nutzer ärgern sich im Internet darüber weil anscheinend auf der Rückseite ein minderwertiges Material benutzt wurde. Käufer fragt sich jetzt welche Rechte ihm bleiben. Muss er die Verweigerung akzeptieren? Schließlich hat er das Handy so benutzt, wie er es im Laden auch benutzen würde und das Problem eher beim Produkt liegt. Wie sollte er als nächstes handeln?

Hoffe auf eure Beiträge zu diesem Thema :)


-- Editier von carlo.mlg am 10.05.2017 00:31

-- Editier von carlo.mlg am 10.05.2017 01:25

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 755x hilfreich)

Der Widerruf kann nicht verweigert werden. Allerdings kann der Händler Wertersatz verlangen und hat da auch ganz gute Karten. 4 Tage Nutzung gehen natürlich über das hinaus, was im Ladengeschäft möglich ist - ich denke da sind wir uns einig.

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#2
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

.

Zitat (von carlo.mlg):
Nach vier Tagen normaler(!) Benutzung,



Zitat (von carlo.mlg):
Schließlich hat er das Handy so benutzt, wie er es im Laden auch benutzen würde




Wie fm sagt, das geht über eine eingehende Prüfung weit hinaus.
In welchem Landen kannst du denn ein Handy vier Tage lang Testen?



gruß charly

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Gruß Charly

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von carlo.mlg):
Käufer fragt sich jetzt welche Rechte ihm bleiben. Muss er die Verweigerung akzeptieren?

Nö, er könnte sogar widerrufen und nur die Asche des Gerätes zurücksenden.

Allerdings schuldet er Wertersatz für die Minderung die dadurch entstanden ist, das er das Gerät in normalem Gebrauch hatte.



Zitat (von carlo.mlg):
Schließlich hat er das Handy so benutzt, wie er es im Laden auch benutzen würde

Mit Sicherheit nicht, diese Argumentation kann man also vergessen.



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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 406x hilfreich)

Wenn der Defekt tatsächlich auf einen Sachmangel zurückzuführen ist, muss der Käufer dafür allerdings nicht einstehen.

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#5
 Von 
Kampfradler
Status:
Schüler
(261 Beiträge, 109x hilfreich)

Kein Sachmangel, selbst Apple weist auf die Kratzempfindlichkeit hin:

Zitat:
2.Das glänzende Finish des iPhone 7 in Diamantschwarz ist das Resultat eines Prozesses, bei dem in neun Stufen eloxiert und poliert wird. Die Oberfläche ist genauso hart, wie bei anderen eloxierten Apple Produkten. Dennoch können mit der Zeit winzige Abnutzungserscheinungen sichtbar werden. Um dem vorzubeugen, empfehlen wir, eines der vielen verfügbaren Cases zu verwenden, mit denen das iPhone geschützt werden kann.


https://www.apple.com/de/shop/buy-iphone/iphone-7#00

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Alle Äußerungen spiegeln eigene Meinungen und Erfahrungen wieder!

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#6
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 406x hilfreich)

Das würde ich so zumindest nicht mit absoluter Gewissheit annehmen. Tauchen die Kratzer bereits nach vier Tagen auf, ist das nicht "mit der Zeit" geschehen. Noch weniger überzeugt mich der Hinweis auf das Case. Danke aber für den Apple-Link.

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

Die Kratzer gibt es eigentlich bei allen Geräten (Auch bei Samsung etc.) son zeitnah nach demGebrauch, nur fallen die bei dem schwarzen IPhone Modellen halt besonders auf.



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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
carlo.mlg
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Die Kratzer gibt es eigentlich bei allen Geräten (Auch bei Samsung etc.) son zeitnah nach demGebrauch, nur fallen die bei dem schwarzen IPhone Modellen halt besonders auf.


Was wäre euer Rat? Paypal einschalten? Mit wie viel Schadensersatz müsste der Käufer rechnen bei solchen Kratzern? Nur grob natürlich. 100€ oder mehr?

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#9
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 406x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Die Kratzer gibt es eigentlich bei allen Geräten (Auch bei Samsung etc.) son zeitnah nach demGebrauch, nur fallen die bei dem schwarzen IPhone Modellen halt besonders auf.


Da ist sicher etwas dran; deshalb will ich mich auch nicht unbedingt festlegen.

@carlo.mlg: Wie viel würdest du denn für das Handy zahlen, wenn es im Internet angeboten wird? Vielleicht kannst du so eine Vorstellung gewinnen, wie viel abzugsfähig ist, wenn man die Ersatzfähigkeit der Wertminderung bejaht. Und uns im Forum würde natürlich auch interessieren, wie viel der Verkäufer dann tatsächlich behauptet; also bitte ich diesbezüglich um Rückmeldung ;)

-- Editiert von Droitteur am 10.05.2017 15:23

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von carlo.mlg):
Was wäre euer Rat?

Dem Verkäufer mitteilen, das man ihm die Regeln der Gesetzgebung bezüglich Widerrufsrecht gerne kostenpflichtig von einem Gericht erklären lässt.

Das man das Gerät zur Abholung bereit hält bzw. nach Vorrauszahlung der notwendigen Versandkosten erneut versendet.

Das er das Geld bis spätestens zum TT.MM.JJJJ (mindestens 14 Tage) erstatten soll, da man sonst das Geld auf anderem Wege beitreibt.



Zitat (von carlo.mlg):
Paypal einschalten?

Noch zu früh. Abwarten bis die Frist um ist.







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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#11
 Von 
carlo.mlg
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Erstmal vielen Dank für eure starken Antworten!!

@Harry: Welche Frist meinst du? Die 14 Tage? Sind ja schon lange um weil das Handy so lange in der Retourenabwicklung war, oder wird die Frist dann pausiert?
Und wieso ist es besser wenn erst nach der Frist Paypal eingeschalten wird?

-- Editiert von carlo.mlg am 10.05.2017 15:29

-- Editiert von carlo.mlg am 10.05.2017 15:30

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#12
 Von 
carlo.mlg
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von carlo.mlg):
Paypal einschalten?

Noch zu früh. Abwarten bis die Frist um ist.

Oder war das jetzt Sarkasmus? ^^

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#13
 Von 
carlo.mlg
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Käufer hat jetzt den Paypal Käuferschutz aktiviert und ist auf den Vorschlag des Verkäufers eingegangen für die entstandene Wertminderung 80€ zu verrechnen. Der Käufer wird diesen Drecksladen in Zukunft dennoch meiden und nicht mal Batterien dort einkaufen. So eine Servicewüste!

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#14
 Von 
axxx123
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 2x hilfreich)

Mit den 80€ hast du wohl die richtige Wahl getroffen und dir sicherlich viel Stress erspart.

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#15
 Von 
carlo.mlg
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von axxx123):
Mit den 80€ hast du wohl die richtige Wahl getroffen und dir sicherlich viel Stress erspart.


Danke für eure Hilfe

-- Editiert von carlo.mlg am 12.05.2017 16:00

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