Habe ich Anrecht auf Ebayartikel bei unzulässigen Transaktionsabbruch?

28. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
perla85
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Habe ich Anrecht auf Ebayartikel bei unzulässigen Transaktionsabbruch?

Guten Tag Community. Ich bin und Handle schon lange bei Ebay. Ich habe da ja schon einiges Erlebt, aber jetzt fühle ich mich doch Hintergangen. Das Problem. Ein Verkäufer stellte einen Artikel für 100 Startgebot und 350 Sofortkauf rein. Ich bot die 100 Euro, und war bis kurz vor Abblauf Höchstbietender. Nun musste ich Feststellen das er die Transaktion einfach Abbgebrochen hatte. Er stellte den Artikel umgehend mit gleichen Fotos und Beschreibung erneut ins Netz. Diesmal mit 200 Euro Startgebot und 350 Sofortkauf. Für mich riecht es nach Beschiss. Habe ich jetzt eine Handhabe mir diesen Artikel Einzufordern bzw. Rechtlich was zu machen? So eine Art und Weise möchte ich mir nicht bieten lassen. Ich gebe hier mal die Auktionsnummern an.

1 Auktion:182495696796
2 Auktion:182506251636

Ich bin für Hilfe sehr dankbar. In dem Rechts Dschungel sehe ich selber leider nicht durch.

Problem bei eBay und Co?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 406x hilfreich)

Seltsame Auktion: Schon im Januar soll der Verkäufer eine Angabe zum Angebot hinzugefügt haben.. Allerdings kann ich nur die aktuelle Auktion sehen.

Prinzipiell hättest du nach spontaner Einschätzung einen Anspruch auf den Artikel und nachrangig auf Schadensersatz. Aber wie willst du den durchsetzen? Möchtest du wirklich ihn notwendigenfalls verklagen; unsicher darüber, ob bei ihm finanziell etwas zu holen ist?

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