Grundlose Kontolöschung in den AGB einer Website festlegen?

15. Juli 2016 Thema abonnieren
 Von 
Embo28
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Grundlose Kontolöschung in den AGB einer Website festlegen?

Hallo,
mal angenommen ich habe eine Website auf der Leute Geld einzahlen können. Dann kann man Geschicklichkeitsspiele spielen und je nachdem, wie gut man abschneidet, wird das Geld vermehrt oder man verliert es. Bei der Registrierung muss man ja die AGB akzeptieren. Dürfte ich in die AGB eine Klausel einfügen, wie z.B.:
"Der Anbieter behält sich das Recht vor ihren Account zu jeder Zeit grundlos sperren zu lassen." Ich darf ja in die AGB schreiben, was ich will, doch theoretisch wäre es ja Betrug, wenn ich Konten, die Geld haben ohne Grund sperre oder nicht?
(Ich füge die Klausel nicht ein, weil ich betrügen möchte, sondern, um Konten zu sperren, die Codemanipulation für die Spiele nutzen und ich es nicht richtig beweisen kann.)
MfG

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 999x hilfreich)

Ungültig und daher nichtig. 308ff BGB.

So nicht!

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat:
Ungültig und daher nichtig. 308ff BGB.

Nicht unbedingt ...

Erst mal müsste ja deutsches Recht zur Anwendung kommen.

Dann müsste man mal die komplette Klausel prüfen.

Und zum Schluss haben wir auch noch die Vertragsfreiheit. Ohne Kontrahierungszwang kein Rechtsanspruch das man überhaupt Kunde sein darf.



Zitat:
Grundlose Kontolöschung in den AGB einer Website festlegen?

Zitat:
"Der Anbieter behält sich das Recht vor ihren Account zu jeder Zeit grundlos sperren zu lassen."

Was denn nun, Kontolöschung oder Kontosperre?



Zitat:
Ich darf ja in die AGB schreiben, was ich will,

Korrekt.
Und man darf dann auch mit den Folgen leben, wenn einem dann die AGB um die Ohren fliegen.



Zitat:
doch theoretisch wäre es ja Betrug, wenn ich Konten, die Geld haben ohne Grund sperre oder nicht?

Nö.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Embo28
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für die Antwort!

Zitat:
Erst mal müsste ja deutsches Recht zur Anwendung kommen.

Dann müsste man mal die komplette Klausel prüfen.

Und zum Schluss haben wir auch noch die Vertragsfreiheit. Ohne Kontrahierungszwang kein Rechtsanspruch das man überhaupt Kunde sein darf.


Kannst du das bitte erläutern? Bin unerfahren in dem Bereich und verstehe die Begriffe bzw den Zusammenhang nicht ganz.
Im BGB steht ja, dass Klauseln, die sagen, dass ich eine Leistung nicht erbringen muss ungültig sind....

Hmm...im Endeffekt einfach das Konto stilllegen...ich würde sagen "löschen", wozu bloß sperren...

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat:
Bin unerfahren in dem Bereich und verstehe die Begriffe bzw den Zusammenhang nicht ganz.

Welche Begriffe?



Zitat:
Im BGB steht ja, dass Klauseln, die sagen, dass ich eine Leistung nicht erbringen muss ungültig sind....

Zumindest im Deutschen BGB steht das nicht drin ...



Zitat:
Hmm...im Endeffekt einfach das Konto stilllegen...ich würde sagen "löschen", wozu bloß sperren...

Löschen = eleminierung aller Daten inkl. Guthaben etc.
Sperren = kein Zugriff mehr, aber erhalt aller Daten inkl. Guthaben etc.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von Embo28):
"Der Anbieter behält sich das Recht vor ihren Account zu jeder Zeit grundlos sperren zu lassen." Ich darf ja in die AGB schreiben, was ich will, doch theoretisch wäre es ja Betrug, wenn ich Konten, die Geld haben ohne Grund sperre oder nicht?


Ich sehe folgendes auf Sie zukommen: Unterlassungserklärungen / Abmahnungen von Wettbewerbern und des Verbraucherschutzes.
Strafanzeigen wegen Unterschlagung und oder Eingehungsbetrug

Zitat (von Embo28):
(Ich füge die Klausel nicht ein, weil ich betrügen möchte, sondern, um Konten zu sperren, die Codemanipulation für die Spiele nutzen


Das wäre problemlos möglich, sollte dann aber auch genau so in den AGB stehen.

Zitat:
[und ich es nicht richtig beweisen kann.)


Das ist schlicht gesagt Ihr Problem und unternehmerisches Risiko.

-- Editiert von spatenklopper am 18.07.2016 14:09

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