Guten Tag!
In einem Hochhaus von ca.52 Wohnung geht es um eine Mieterhöhung von 20 Euro.Diese Mieterhöhung soll für alle Wohnungen gelten. Die Wohnungen sind allerdings veschieden groß.Es beginnt mit einer 1,5 Zimmer Wohnung bis zu 4 Zimmerwohningen.Ist das in dieser Form erlaubt?
LG,Interessant100!
Gleiche Mieterhöhung für verschieden große Wohnungen
9. März 2017
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Frage vom 9. März 2017 | 17:55
Von
Status: Beginner (100 Beiträge, 10x hilfreich)
Gleiche Mieterhöhung für verschieden große Wohnungen
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#1
Antwort vom 9. März 2017 | 18:49
Von
Status: Bachelor (3201 Beiträge, 1444x hilfreich)
Grund der Mieterhöhung?
#2
Antwort vom 9. März 2017 | 19:05
Von
Status: Praktikant (931 Beiträge, 200x hilfreich)
ZitatDie Wohnungen sind allerdings veschieden groß.Es beginnt mit einer 1,5 Zimmer Wohnung bis zu 4 Zimmerwohningen.Ist das in dieser Form erlaubt? :
Ja. Sofern die Voraussetzung für eine Mieterhöhung vorhanden ist.
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#3
Antwort vom 9. März 2017 | 21:30
Von
Status: Beginner (100 Beiträge, 10x hilfreich)
Genaueres habe ich bis lang noch nicht erfahren.Bin aber bemüht darum.
LG,Intzeressant100!
#4
Antwort vom 9. März 2017 | 21:46
Von
Status: Unbeschreiblich (119666 Beiträge, 39759x hilfreich)
ZitatIst das in dieser Form erlaubt? :
Ja, ist es.
Die festlegung des Mietpreises muss nicht gerecht sein, sie muss nur den gesetzlichen Regelungen entsprechen.
#5
Antwort vom 10. März 2017 | 10:41
Von
Status: Student (2979 Beiträge, 1379x hilfreich)
ZitatGenaueres habe ich bis lang noch nicht erfahren.Bin aber bemüht darum. :
Wäre es grundsätzlich nicht zielführender, du würdest zuvor alle Fakten aus diesem Stammtischgerede in Erfahrung bringen, bevor du hier deine Parolen verkündest?
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