Gleiche Mieterhöhung für verschieden große Wohnungen

9. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12314.04.2018 21:46:33
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 10x hilfreich)
Gleiche Mieterhöhung für verschieden große Wohnungen

Guten Tag!
In einem Hochhaus von ca.52 Wohnung geht es um eine Mieterhöhung von 20 Euro.Diese Mieterhöhung soll für alle Wohnungen gelten. Die Wohnungen sind allerdings veschieden groß.Es beginnt mit einer 1,5 Zimmer Wohnung bis zu 4 Zimmerwohningen.Ist das in dieser Form erlaubt?


LG,Interessant100!

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Grund der Mieterhöhung?

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Banane123
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 200x hilfreich)

Zitat (von Interessant100):
Die Wohnungen sind allerdings veschieden groß.Es beginnt mit einer 1,5 Zimmer Wohnung bis zu 4 Zimmerwohningen.Ist das in dieser Form erlaubt?


Ja. Sofern die Voraussetzung für eine Mieterhöhung vorhanden ist.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12314.04.2018 21:46:33
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 10x hilfreich)

Genaueres habe ich bis lang noch nicht erfahren.Bin aber bemüht darum.


LG,Intzeressant100!

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119666 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von Interessant100):
Ist das in dieser Form erlaubt?

Ja, ist es.
Die festlegung des Mietpreises muss nicht gerecht sein, sie muss nur den gesetzlichen Regelungen entsprechen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

Zitat (von Interessant100):
Genaueres habe ich bis lang noch nicht erfahren.Bin aber bemüht darum.

Wäre es grundsätzlich nicht zielführender, du würdest zuvor alle Fakten aus diesem Stammtischgerede in Erfahrung bringen, bevor du hier deine Parolen verkündest?

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.066 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen