Folgende Sachverhaltsannahme:
Käufer K kauft bei einem gewerblichen Fahrradhändler F auf einer Auktionsplattform ein neues Fahrrad für 500 Euro. Nach etwa 8 Wochen (max. 200 km) kommen die ersten Mängel, die nicht auf unsachgemäßen Gebrauch zurückzuführen sind (insb. geht es um einen Hinterraddefekt). F teilt mit, dass K das Hinterrad ausbauen soll und per Post (auf seine Kosten) zurückschicken soll. Dieses würde dann repariert und er erhalte es zurück. K ist der Auffand zu groß, zumal es noch einen anderen Defekt gibt, der nicht auf das Hinterrad zurückzuführen ist. K würde das Rad gerne komplett zurücksenden und repariert wissen, jedoch hat er den Originalkarton nicht aufgehoben. F nimmt das Fahrrad nur zur Reparatur an, wenn der Karton noch vorhanden sei.
Welche Rechte hätte K hier?
Danke für eure Rechtsmeinung ;-)
Gregor
Gewährleistung beim Fahrradkauf im Internet
8. September 2017
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Frage vom 8. September 2017 | 15:24
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewährleistung beim Fahrradkauf im Internet
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 8. September 2017 | 21:51
Von
Status: Unbeschreiblich (120362 Beiträge, 39881x hilfreich)
Die Erbringung der gesetzlichen Sachmängelgewährleistung ist unabhängig davon ob man die Original- / Tranportverpackung noch hat.
ZitatF nimmt das Fahrrad nur zur Reparatur an, wenn der Karton noch vorhanden sei. :
Hat man das schriftlich?
#2
Antwort vom 8. September 2017 | 22:13
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:
ZitatF nimmt das Fahrrad nur zur Reparatur an, wenn der Karton noch vorhanden sei. :
Hat man das schriftlich?
Das hat F als eBay Nachricht mitgeteilt, also quasi schriftlich. Ja!
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 9. September 2017 | 11:37
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Abwandlung: Mittlerweile sagt er, das ich es bei Händler XY reparieren lassen soll. Soll ich mich darauf einlassen oder eine Voranzahlung der Reperaturkosten anfordern (ich habe nach dem bisherigen Verhalten meine Zweifel) bzw. kann ich durch die Reperatur durch ihn bestehen. Reperatur wäre für mich jedenfalls okay...
#4
Antwort vom 9. September 2017 | 12:10
Von
Status: Master (4953 Beiträge, 2378x hilfreich)
ZitatMittlerweile sagt er, das ich es bei Händler XY reparieren lassen soll. Soll ich mich darauf einlassen oder eine Voranzahlung der Reperaturkosten anfordern ( :
Man sollte Händler XY bei der Abgabe des Fahrrad klar machen, das der Verkäufer auch Auftraggeber ist, und die Rechnung an den Auftraggeber zu stellen sei.
#5
Antwort vom 10. September 2017 | 22:32
Von
Status: Unbeschreiblich (120362 Beiträge, 39881x hilfreich)
ZitatMan sollte Händler XY bei der Abgabe des Fahrrad klar machen, das der Verkäufer auch Auftraggeber ist, und die Rechnung an den Auftraggeber zu stellen sei. :
Ohne eine entsprechende Übernahme-/HAftungserklärungerklärung des Verkäufers darf XY das aber verweigern.
Genau genommen darf er das sogar mit einer entsprechenden Erklärung des Verkäufers verweigern.
Aber insgesamt ist das ja schon mal eine positive Entwicklung.
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