Gewährleistung Uhrenkauf

30. September 2016 Thema abonnieren
 Von 
Alia2016
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewährleistung Uhrenkauf

Hallo zusammen,
ich habe mir am 20.8.2016 von einem Juwelier eine Rolex Uhr Oyester Air King aus dem Jahr 1989 gekauft. Die Uhr wurde von diesem Juwelier überprüft, überholt und auf die Werksseitig versprochene Wasserdichtigkeit bis 10Bar garantiert mit Zertifikat vom 15.5.2016. Die Uhr wurde mir als Tresoruhr im neuwertigen Zustand für 3789 € verkauft. Eine Garantie habe ich für 1000 Tage erhalten. 2 Wochen später bin ich mit dieser Uhr in den Urlaub gefahren. Am 1. Tag habe ich ein wenig am Strand geplanscht, nicht geschwommen oder getaucht. Nur die Hände a bissle durchs Wasser gezogen...und schon hatte ich Wasser in der Uhr. Den korrekten Verschluß der Krone hatte ich übrigens vorher überprüft.
Nach dem Urlaub wieder zu diesem Juwelier. Dieser teilte mir mir, eine Garantie auf Wasserdichtigkeit gäbe es nicht, da es ja auch ein Bedienfehler sein könne. Er könne jetzt mal die Uhr trocknen und dann mal sehen. Ich ließ die Uhr dort und bekam 2 Tage später die Info, dass die Bodendichtung undicht sei und dies könne durch einen Schlag passiert sein, den die Uhr bei erhalten hätte. Hat sie aber nicht! Reparatur bzw Revision kostet 465 €. Aus Kulanz würde mir 200 € erlassen. Nach der Frage wegen eines Rückkaufs wurde mir ein Angebot über 2400 € gemacht. Also ein Wertverlust innerhalb von 3 Wochen auf den Kaufpreis von fast 1400 €. Ich habe übrigens auch noch eine schriftliche Bestätigung für den Neu-/Wiederbeschaffungswert in Höhe von 5300 € bekommen.

Jetzt habe ich mich in einem mehrfachen email-Wechsel auf mein Gewährleistungsrecht berufen. Wird aber nicht drauf reagiert. Habe aber jetzt nochmals Angebot zum Rückkauf in Höhe von jetzt 2800 € oder eine Reparatur zum Preis von 250 €.

Was soll ich jetzt machen? Die Uhr hat von mir wirklich keinen Schlag bekommen. Wasserdichteprüfung war im Mai, gekauft habe ich die Uhr mit diesem Prüfzertifikat im August. Was ist in der Zwischenzeit beim Juwelier passiert? Die behaupten zum Zeitpunkt meines Kaufes war die Uhr wasserdicht. Stimmt dann aber auch nicht. Wasserdicht war die dann wohl nur zum Zeitpunkt der Überprüfung im Mai.

Übrigens zur Info: Die Rolex Oyster war die erste wasserdichte Uhr von Rolex. Garantiert und getestet in mehreren 1000 Metern Wassertiefe! Und so wird es auch in den Originalpapieren zu der Uhr beschrieben. Dort wird zum Beispiel ( voll witzig anhand des jetzigen Vorfalls) empfohlen, die Uhr unter fließendem Wasser mit Seife zu reinigen. Na das hätte ich mal gleich vor meinem Urlaub machen sollen....:-)

So jetzt bin ich mal auf Meinungen und Ratschläge gespannt.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Wenn Du die Uhr gekauft hast mit Zertifikat, dass sie wasserdicht ist, würde ich mich auch darauf berufen.
Ich hatte auch schon wasserdichte Uhren - allerdings keine Rolex*g* -, wo man mir beim Batteriewechsel immer sagte, dass die Uhr anschließend wohl nicht mehr wasserdicht ist.
Aber wenn der Dir ne gebrauchte verkauft mit Zertifikat als wasserdicht, dann sollte sie auch wasserdicht sein.
Andererseits: wenn ich mit einer Uhr an den Strand gehe. Vielleicht bekam sie wirklich einen Schlag ab und man hat es nur nicht mitbekommen. Kann ja auch passieren.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat (von Alia2016):
und auf die Werksseitig versprochene Wasserdichtigkeit bis 10Bar garantiert mit Zertifikat vom 15.5.2016.

Da wäre mal der genaue Wortlaut interessant.



Zitat (von Alia2016):
Stimmt dann aber auch nicht.

Und das weis man woher genau?



Zitat (von Alia2016):
Jetzt habe ich mich in einem mehrfachen email-Wechsel auf mein Gewährleistungsrecht berufen. Wird aber nicht drauf reagiert.

Kann er doch gar nicht darauf reagieren, weil die nicht angekomen sind die Mails...



Zitat (von Alia2016):
dass die Bodendichtung undicht sei und dies könne durch einen Schlag passiert sein, den die Uhr bei erhalten hätte.

Naja, das Gewährleistungsrecht ist keine Quizshow, daher wird der Verkäufer beweisen müssen, das seine Behauptung korrekt ist.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Karl-Heinz1234
Status:
Beginner
(117 Beiträge, 46x hilfreich)

Hallo
die Dichtheitsprüfung von Armbanduhren ist tatsächlich eine Momentaufnahme bzw. momentaner IST Zustand.
Kein Uhrmacher /Uhrenhersteller dieser Welt gibt da Garantie drauf.Siehe AGB der Hersteller.(Ich würde die 250 ,- Euro Revisionskosten als Lehrgeld abbuchen und die schöne Uhr machen lassen).
Gruß

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