Gewährleistung, ISO Norm und Pixelfehlerklasse

3. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Sep87
Status:
Beginner
(128 Beiträge, 17x hilfreich)
Gewährleistung, ISO Norm und Pixelfehlerklasse

Sehr geehrte Forenteilnehmer,

was ich mir immer schon gefragt habe.

Die ISO Norm von der Pixelfehlerklasse ist doch gar nicht im Gesetz festgeschrieben und wieso kann eine Firma schreiben, dass soviel Defekte ein Kunde akzeptieren darf?

Pixelfehler sind defekte Transistoren, also ganz klar defekte. Ein Monitor mit Pixelfehler ist nicht frei von Mängeln. Also wie sieht es eigentlich rein Juristisch aus? Darf eine Firma einfach sagen, soviel und soviel defekte muss ein Kunde das akzeptieren?

Also könnte ich Akkus auf NiZn produzieren und sagen, bei einem 10er Pack Akku darf einer dead on arrival sein?

Gruß

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Sep87):
Die ISO Norm von der Pixelfehlerklasse ist doch gar nicht im Gesetz festgeschrieben

Muss sie ja auch nicht.
Dennoch kann sie angewendet werden, wovon die Gerichte auch Gebrauch machen.



Zitat (von Sep87):
Darf eine Firma einfach sagen, soviel und soviel defekte muss ein Kunde das akzeptieren?

Ja, selbstverständlich darf sie das.
Warum sollte die Firma nicht eine solche Minung vertreten dürfen?



Zitat (von Sep87):
und wieso kann eine Firma schreiben, dass soviel Defekte ein Kunde akzeptieren darf?

Schilcht weil der Kunde akzeptieren darf was er mag.
Selbst wenn die Firma geschrieben hätte, das der Kunde soviel Defekte akzeptieren muss, wäre das erlaubt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Sep87
Status:
Beginner
(128 Beiträge, 17x hilfreich)

Mit dürfen meine ich ob es vor Gericht standhält.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Sep87):
Mit dürfen meine ich ob es vor Gericht standhält.

Klar kann das sein.

Geschuldet wird ohne gesonderte Vereinbarung nur eine Ware mittlerer Art und Güte. Und das kann dann eine gewisse Anzahl an Fehlern sein.

Gerichte ziehen wie bereits erwähnt gerne Normen bei der Entscheidungsfindung heran. Oder Sachverständige (die dann mit entsprechenden Normen arbeiten).



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Sep87):
Pixelfehler sind defekte Transistoren, also ganz klar defekte.

Einfach man beschäftigt sich mit Technik, dann käme kein solcher Blödsinn raus, eine LED ist eine Diode welche bei Spannung entsprechend Licht abgibt. Ein Transistor schaltet dagegen.
Zitat (von Sep87):
Also könnte ich Akkus auf NiZn produzieren und sagen, bei einem 10er Pack Akku darf einer dead on arrival sein?

Nö, was ganz anderes, Pixel sind das Teil eines ganzen und lassen sich nicht austauschen, Produktionsbedingt gibt es kein LED Display ohne Fehler, von Pixelfehler redet man eben nur für die Sichtbaren.

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#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Einfach man beschäftigt sich mit Technik, dann käme kein solcher Blödsinn raus, eine LED ist eine Diode welche bei Spannung entsprechend Licht abgibt. Ein Transistor schaltet dagegen.
Der TE hat nichts von LED geschrieben! Du weißt doch gar nicht um welche Art Gerät es überhaupt geht. Ein TFT Display verwendet zur Pixel Darstellung sehr wohl Transistoren!

@Sep87 Es ist in der Tat so, dass Stand der Technik ist, dass ein Gerät Pixelfehler haben darf. Erst wenn 0 Pixelfehler zugesagt wurden ist das Vorhandensein eines Mangels auch ein Sachmangel im rechtlichen Sinn. Nicht jeder Mangel ist auch ein Sachmangel.

Zitat (von Sep87):
Ein Monitor mit Pixelfehler ist nicht frei von Mängeln.
Korrekt, aber die Mängelfreiheit wird auch durch kein Gesetz verlangt sondern lediglich die Freiheit von Sachmängeln. Sachmängel sind Mängel die von der Sollbeschaffenheit abweichen. Bei einem Monitor ist die Sollbeschaffenheit durch die Pixelfehlerklassen definiert. Je nach Geräteart wird das meist so II oder III sein. Halt eine mittlere Güte.

-- Editiert von micbu am 06.02.2017 17:03

Signatur:

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#6
 Von 
Sep87
Status:
Beginner
(128 Beiträge, 17x hilfreich)

LED ist der Backlight. Jedes LCD hat das. Ich habe nie über Defekte im Backlight gesprochen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Sep87):
LED ist der Backlight.

Nö. je nach Displayart nicht.

Aber ist ja jetzt kein Technikgrundkurs ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
Sep87
Status:
Beginner
(128 Beiträge, 17x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Sep87):
LED ist der Backlight.

Nö. je nach Displayart nicht.

Aber ist ja jetzt kein Technikgrundkurs ...


Es gibt auch andere Backlights. Aber oben wurde LED genannt. LED LCDs <-- Dort wird LEDs als Backlight verwendet.

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