Sehr geehrte Forenteilnehmer,
was ich mir immer schon gefragt habe.
Die ISO Norm von der Pixelfehlerklasse ist doch gar nicht im Gesetz festgeschrieben und wieso kann eine Firma schreiben, dass soviel Defekte ein Kunde akzeptieren darf?
Pixelfehler sind defekte Transistoren, also ganz klar defekte. Ein Monitor mit Pixelfehler ist nicht frei von Mängeln. Also wie sieht es eigentlich rein Juristisch aus? Darf eine Firma einfach sagen, soviel und soviel defekte muss ein Kunde das akzeptieren?
Also könnte ich Akkus auf NiZn produzieren und sagen, bei einem 10er Pack Akku darf einer dead on arrival sein?
Gruß
Gewährleistung, ISO Norm und Pixelfehlerklasse
3. Februar 2017
Thema abonnieren
Frage vom 3. Februar 2017 | 19:19
Von
Status: Beginner (128 Beiträge, 17x hilfreich)
Gewährleistung, ISO Norm und Pixelfehlerklasse
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 3. Februar 2017 | 19:51
Von
Status: Unbeschreiblich (119644 Beiträge, 39758x hilfreich)
ZitatDie ISO Norm von der Pixelfehlerklasse ist doch gar nicht im Gesetz festgeschrieben :
Muss sie ja auch nicht.
Dennoch kann sie angewendet werden, wovon die Gerichte auch Gebrauch machen.
ZitatDarf eine Firma einfach sagen, soviel und soviel defekte muss ein Kunde das akzeptieren? :
Ja, selbstverständlich darf sie das.
Warum sollte die Firma nicht eine solche Minung vertreten dürfen?
Zitatund wieso kann eine Firma schreiben, dass soviel Defekte ein Kunde akzeptieren darf? :
Schilcht weil der Kunde akzeptieren darf was er mag.
Selbst wenn die Firma geschrieben hätte, das der Kunde soviel Defekte akzeptieren muss, wäre das erlaubt.
#2
Antwort vom 3. Februar 2017 | 20:31
Von
Status: Beginner (128 Beiträge, 17x hilfreich)
Mit dürfen meine ich ob es vor Gericht standhält.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Kaufrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 3. Februar 2017 | 21:19
Von
Status: Unbeschreiblich (119644 Beiträge, 39758x hilfreich)
ZitatMit dürfen meine ich ob es vor Gericht standhält. :
Klar kann das sein.
Geschuldet wird ohne gesonderte Vereinbarung nur eine Ware mittlerer Art und Güte. Und das kann dann eine gewisse Anzahl an Fehlern sein.
Gerichte ziehen wie bereits erwähnt gerne Normen bei der Entscheidungsfindung heran. Oder Sachverständige (die dann mit entsprechenden Normen arbeiten).
#4
Antwort vom 6. Februar 2017 | 16:45
Von
Status: Master (4953 Beiträge, 2376x hilfreich)
ZitatPixelfehler sind defekte Transistoren, also ganz klar defekte. :
Einfach man beschäftigt sich mit Technik, dann käme kein solcher Blödsinn raus, eine LED ist eine Diode welche bei Spannung entsprechend Licht abgibt. Ein Transistor schaltet dagegen.
ZitatAlso könnte ich Akkus auf NiZn produzieren und sagen, bei einem 10er Pack Akku darf einer dead on arrival sein? :
Nö, was ganz anderes, Pixel sind das Teil eines ganzen und lassen sich nicht austauschen, Produktionsbedingt gibt es kein LED Display ohne Fehler, von Pixelfehler redet man eben nur für die Sichtbaren.
#5
Antwort vom 6. Februar 2017 | 17:00
Von
Status: Weiser (16928 Beiträge, 5885x hilfreich)
Der TE hat nichts von LED geschrieben! Du weißt doch gar nicht um welche Art Gerät es überhaupt geht. Ein TFT Display verwendet zur Pixel Darstellung sehr wohl Transistoren!ZitatEinfach man beschäftigt sich mit Technik, dann käme kein solcher Blödsinn raus, eine LED ist eine Diode welche bei Spannung entsprechend Licht abgibt. Ein Transistor schaltet dagegen. :
@Sep87 Es ist in der Tat so, dass Stand der Technik ist, dass ein Gerät Pixelfehler haben darf. Erst wenn 0 Pixelfehler zugesagt wurden ist das Vorhandensein eines Mangels auch ein Sachmangel im rechtlichen Sinn. Nicht jeder Mangel ist auch ein Sachmangel.
Korrekt, aber die Mängelfreiheit wird auch durch kein Gesetz verlangt sondern lediglich die Freiheit von Sachmängeln. Sachmängel sind Mängel die von der Sollbeschaffenheit abweichen. Bei einem Monitor ist die Sollbeschaffenheit durch die Pixelfehlerklassen definiert. Je nach Geräteart wird das meist so II oder III sein. Halt eine mittlere Güte.ZitatEin Monitor mit Pixelfehler ist nicht frei von Mängeln. :
-- Editiert von micbu am 06.02.2017 17:03
#6
Antwort vom 6. Februar 2017 | 17:46
Von
Status: Beginner (128 Beiträge, 17x hilfreich)
LED ist der Backlight. Jedes LCD hat das. Ich habe nie über Defekte im Backlight gesprochen.
#7
Antwort vom 6. Februar 2017 | 19:44
Von
Status: Unbeschreiblich (119644 Beiträge, 39758x hilfreich)
ZitatLED ist der Backlight. :
Nö. je nach Displayart nicht.
Aber ist ja jetzt kein Technikgrundkurs ...
#8
Antwort vom 6. Februar 2017 | 19:49
Von
Status: Beginner (128 Beiträge, 17x hilfreich)
Zitat:ZitatLED ist der Backlight. :
Nö. je nach Displayart nicht.
Aber ist ja jetzt kein Technikgrundkurs ...
Es gibt auch andere Backlights. Aber oben wurde LED genannt. LED LCDs <-- Dort wird LEDs als Backlight verwendet.
Und jetzt?
Schon
267.044
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
7 Antworten
-
3 Antworten
-
6 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten