Geschädigter Fahrerflucht vor 1 Jahr, kommt dabei noch was raus?

3. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12303.06.2017 17:42:29
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Geschädigter Fahrerflucht vor 1 Jahr, kommt dabei noch was raus?

Hallo Leute,

vorab das ganze ist jetzt schon wieder ein Jahr her ( Anfang August 2016 )!

Anfang August 2016 kam mir auf einer Dorfstraße ein anderes Fahrzeug ( altes Baujahr ungefähr 1996 ) entgegen was zu weit auf meiner Spur fuhr.
Daraufhin " streiften " sich unsere beiden Außenspiegel.
Mein Außenspiegel klappte darauf nach inne ein und Außenspiegelglas kaputt gewesen.
Die Fahrerin des anderen Autos ist einfach weiter gefahren und kam auch nicht mehr zurück.
Ich habe 35 Minuten am " Unfallort " gewartet aber Sie kam nicht zurück.

Ich habe mir kein Kennzeichen merken können, weil es einfach zu schnell ging und sie zu schnell weg war.

Mein Schaden belief sich auf 15 Euro ( Außenspiegelglaskaputt ), sonst keinerlei Schäden!

Ich habe den Vorfall 5 Tage später zuerst der Polizei telefonisch mitgeteilt...Sie hat sich damals bis HEUTE nicht gemeldet.
Die 4 Polizisten haben sich zu meinem Anruf keinerlei Notiz gemacht und auch kein Schaden aufgenommen damals.
Ich weiß das weil ich die Woche zuerst einen Beamten deswegen gefragt habe, wiegesagt Sie hat keine Anstalten gemacht und sich natürlich nicht gemeldet,
15 Euro ist eine Bagatelle und da liegt keine Unfallflucht vor haben die Beamten mir gesagt. Auch wenn ich noch Anzeige gegen Unbekannt stelle ist es zwecklos erst Recht nach einen Jahr.

Wir waren alleine auf der Dorfstraße unterwegs, also Aussage gegen Aussage.

Jetzt meine eigentliche Frage.

Ist die ganze Sache jetzt nun gegessen, habe seit dem Jahr nichts mehr deswegen gehört! Oder kann da noch was nachkommen?

Oder kann die nach nem Jahr noch was ausrichten bzw unternehmen?
Sie könnte ja sonst was behaupten Beispiel das ich abgehauen bin. Wiegesagt es gibt leider keine Zeugen ( Aussage gegen Aussage ).
Da könnte ja eigentlich faktisch jetzt jeder kommen oder sehe ich das falsch?


Danke schon mal für eure Antworten.



-- Editier von Wrestlemania1994 am 03.06.2017 10:15

-- Editier von Wrestlemania1994 am 03.06.2017 10:18

-- Editier von Wrestlemania1994 am 03.06.2017 10:19

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Verstehe ich nicht. Weiß man jetzt, wer es war?
Ansonsten macht das keinen Unterschied, ob 5 Tage oder 1 Jahr. Wahrscheinlich findet man die andere nicht.

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#2
 Von 
guest-12303.06.2017 17:42:29
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein die haben Sie nicht gefunden!
Weil es keine Ermittlungen gab, habe damals keine Anzeige Erstattet gegen Unbekannt!

Es wurde ja nicht mal mein Anruf notiert!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12303.06.2017 17:42:29
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Um keine Missverständnisse hervorzurufen, die " Flüchtige " hat sich bisher ein Jahr später NICHT gemeldet.

-- Editiert von Wrestlemania1994 am 03.06.2017 10:51

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#4
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)

Was willst du denn erreichen?

Ihr habt beide Unfallflucht begangen. Das dürfte noch nicht verjährt sein, wenn es jemand anzeigt.

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