Gemeinsames ABR und Sorgerecht

29. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb458624-74
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Gemeinsames ABR und Sorgerecht

Hallo!
Wir haben eine gemeinsame Tochter 1 Jahr alt, getrennt leben meine Lebensgefährtin und ich seid 2.1.
Ich selbst habe unser Kind das letzte Mal am 28.12. in den Arm nehmen können und verabschiedete mich von meiner Tochter nichtsahnend, den meine Lebensgefährtin wollte ihre Eltern bis Silvester besuchen mit unserem Kind.
Am 2.1. trennten wir uns, bei einem letzten Gespräch sagte sie, das liebste wäre wir würden eine super Freundschaft führen und getrennt Tür an Tür weiterleben und uns gemeinsam um unser Kind zu kummern. Dann ist Sie zurück zu ihren Eltern, die 40 km entfernt wohnen, brach jeglichen Kontakt (Telefon, Soziale Netzwerke u.s.w) ab.
Ich bin darauf zum Jugendamt gegangen und erklärte die Situation.
Das Jugendamt schrieb ihr, um Klärung des Kindeswohls, da wir uns Mal geeinigt hatten nach dem ersten Krach das wir das sogenannte Wechselmodell im Fall einer Trennung praktizieren wollen, um ein Termin zur gütigen Einigung.
Diesen Termin sagte sie ab und das Jugendamt riet mir ein Anwalt zu nehmen.
Ich informierte weiter den KITA Tip da wir einen KITA Platz am Lebensmittelpunkt und gewohnten Umfeld (fast 1 Jahr) für unser gemeinsames Kind ab September 2017 unterschrieben haben.
Vor 14 Tagen rief mich die nette Dame vom KITA Tip an und ließ mich wissen, saß meine Lebensgefährtin eine E-Mail geschickt habe, der KITA Platz sei nicht mehr von nöten.
In der Zwischenzeit habe ich versucht über E-Mail, über unsere Familienlotsin, Kontakt zur Lebensgefährtin zu bekommen um endlich Klarheit zu schaffen, wie es mit uns weitergehen soll, jedoch alles ohne Erfolg.
Durch Zufall bzw. durch einen Anruf meiner Seite beim zuständigen Landkreis wo ihre Eltern wohnen erfuhr ich das sie sich und unser Kind im Landkreis bereits am 30.12. um bzw. unser Kind angemeldet hat, ohne mich darüber zu informieren, dann wir haben das gemeinsame Sorgerecht und ABR.
Jetzt versuche ich im Moment die Ummeldung unseres Kind beim Landkreis rückgängig zu machen, auch unter Androhung einer Dienstaufsichtsbeschwerde.

Desweiteren würde ich meine Lebensgefährtin gerne Anzeigen, da Sie gegen das gemeinsame ABR verstoßen hat.
Was können Sie mir denn außer einer Anzeige raten oder ist es das Beste jetzt sie anzuzeigen und ihr das ABR wegzunehmen da sie dagegen verstoßen hat und es wahrscheinlich wieder tun würde.
Ich würde gern mein Kind wieder sehen, wie kann eine Mutter so herzlos sein und mir mein Kind bzw. dem Kind den Papa vorzuenthalten ???? Ich bin verzweifelt

Ich brauche dringend einen Rat und welche Paragraphen des BGB oder StGB werden wirksam?

Danke im voraus


-- Editier von fb458624-74 am 29.01.2017 04:48

-- Editier von fb458624-74 am 29.01.2017 04:48

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

ich denke du solltest nicht überstürzen.

Was du aber nicht machen solltest, soziale Netzwerke, Handy,eMail und den gesamten neuen Kram nutzen.

Treffe dich persönlich mit der Lebensgefährtin.

Wenn du gleich mit Anzeige usw. kommst, wird die weitere Situation nicht besser.( für das Kind schon gar nicht).

lg
edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Wenn das Kind in dem Landkreis lebt, dann ist es da auch zu melden. Notfalls wird es auch von Amts wegen angemeldet. Das ist öffentliches Recht, hat mit Familienrecht gar nichts zu tun. Was soll also die Dienstaufsichtsbeschwerde?

Ihr braucht klare Regeln hinsichtlich des Umgangs. Warum nimmst Du die Anregung des Jugendamtes nicht auf, und suchst einen Anwalt auf? Anders werdet Ihr kaum weiter kommen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb458624-74
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Bei gleichem Sorge-bzw. ABR darf sie das Kind nur mit Zustimmung des anderen Partner's beim Einwohnermeldeamt Um-bzw. Anmelden.
Sie hat sich schon einmal bei einer vorherigen Trennung nicht daran gehalten und mir unser Kind entzogen, doch damals hatte ich noch Kontakt zu ihr.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Du, das stimmt so nicht. Das Kind ist da zu melden, wo es seinen Wohnsitz hat. Und wenn es da Streit gibt, dann kommt im Auftrag des Jugendamtes bei uns z.B. das Ordnungsamt vorbei, um zu überprüfen, wo das Kind wohnt. Das hat mit familienrechtlichen Ansprüchen gar nichts zu tun. Ob das Kind zusätzlich bei Dir gemeldet bleibt, das ist eine ganz andere Frage.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
fb458624-74
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Wohnsitz des Kindes ist in der elterlichen Wohnung, sie hat es ohne mein Wissen umgemeldet. Das Kind hat hier den Lebensmittelpunkt, hat hier das gewohnte Umfeld und bereits unterschriebenen KITA Platz.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Ja aber es lebt im Augenblick nicht da. Das ist der springende Punkt. Und nochmals, die familenrechtliche Problematik hat überhaupt nichts mit den öffentliche-rechtlichen Meldevorschriften zu tun. Du kannst aus der Meldung bei Dir gar nichts herleiten. Allerdings Dir ein Bußgeldverfahren eineheimsen, wie die Mutter auch, wenn Ihr diesen Teil nicht ordnungsgemäß abhandelt.

So, jetzt geh endlich zum Anwalt.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.356 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen