Gehacktes Ebay-Konto

27. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Hammer2706
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Gehacktes Ebay-Konto

Hallo zusammen,

ich habe leider bei Ebay über ein gehacktes Konto ein Iphone gekauft...

Kurz die Geschichte: Wir wollten über Ebay ein Iphone 7 kaufen und haben irgendwann zwei Verkäufer gefunden, die wohl aus Vertragsverlängerung ihr Handy verkaufen wollten.

Ich habe einen Preisvorschlag von 560 Euro gemacht, es kam ein Gegenvorschlag von 580 Euro und ich habe zugeschlagen. Eine Rechnung mit Namen und Anschrift war übrigens als Bild hinterlegt!

Eigentlich mache ich alles per Paypal - dieses Mal leider nicht (ja, ich weiß, es war ziemlich dösig). Mein Mann hat also 580 Euro überwiesen. Das ganze passierte am 17.01.2017. Ich habe vom Verkäufer noch eine kurze Antwort erhalten und dann nichts mehr.

Ich weiß nicht warum, aber ich hatte zwei Tage später ein "komisches Bauchgefühl" und habe noch mehrmals versucht den Verkäufer anzuschreiben, ohne Erfolg, es kam keine Antwort.

Am Sonntag, 22.01.2017 bekam ich eine Mail von Ebay, dass der Verkauf von einem wahrscheinlich kompromittierenden Konto kam... Montag zur Bank, keine Chance das Geld zurückzubekommen. Ab zur Polizei Strafanzeige gestellt, mit wenig Aussicht auf Erfolg.

Ich habe also nun 580 Euro bezahlt, keinen Käuferschutz und drei Namen. Ich bin der Meinung, dass Ebay schon länger Bescheid gewusst haben muss, denn bei Tante Google findet man tatsächlich den Namen des Kontoinhabers mit Warnung.

Meine Frage: Habe ich irgendeine Möglichkeit Ebay dafür zur Verantwortung zu ziehen, oder bin ich einfach in "den Po gekniffen"?

Ich freue mich über ein kurzes Feedback :-)

Viele Grüße

Problem bei eBay und Co?

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo

Zitat:
Ich bin der Meinung, dass Ebay schon länger Bescheid gewusst haben muss,
Der Meinung sein genügt nicht, man muss es beweisen können.

Das bei Google würd ich jetzt eher nicht als guten Beweis ansehen, bzw woher hat Google das überhaupt, Hat EBAY das bei Google geschrieben, oder irgendjemand anderes?

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#2
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 296x hilfreich)

Zitat:
Eigentlich mache ich alles per Paypal - dieses Mal leider nicht (ja, ich weiß, es war ziemlich dösig

PainPal zu benutzen wäre noch schlechter gewesen....

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#3
 Von 
Memme
Status:
Beginner
(96 Beiträge, 25x hilfreich)

Zitat (von The Mentalist):

PainPal zu benutzen wäre noch schlechter gewesen....


Wiso das? Als Käufer hat man doch eher die Vorteile und mehr als Geld weg und keine Ware kann auch nicht passieren.

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#4
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von Hammer2706):
Ab zur Polizei Strafanzeige gestellt, mit wenig Aussicht auf Erfolg.


Der tatsächliche Kontoinhaber, der die Überweisung erhalten hat, sollte schon zu ermitteln sein. Dann müsste man zivilrechtlich gegen den vorgehen.

-- Editiert von Retels am 27.01.2017 23:45

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#5
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 296x hilfreich)

Zitat:
Wiso das? Als Käufer hat man doch eher die Vorteile und mehr als Geld weg und keine Ware kann auch nicht passieren.

Weil PayPal deutsche Gesetze mit Füßen Tritt: willkürliche "Käuferschutz"entscheidungen, eingefrorene Konten, Geld wird einbehalten, Verstoß gegen Handelsembargos der USA, Geld wird einfach zurückgebucht weil der Käufer angeblich "gehakt" wurde etc. Und das alles unter dem Mantel einer "Bank".
PayPal hat noch nie geklagt bzw. die Klage immer kurz davor zurückgezogen, wohl wissend, dass die Verhandlung nach 5 Minuten beendet wäre.
Im Internet steht dazu genug.

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#6
 Von 
Memme
Status:
Beginner
(96 Beiträge, 25x hilfreich)

Schön richtig, aber hier ist der Betroffene der Käufer. Folglich hätte er eher von dem Verhalten von PayPal profitieren können.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo

Zitat:
Schön richtig, aber hier ist der Betroffene der Käufer.
Ja und? Man sollte sich als K duchaus bewusst sein, dass ein eigenmächtiges zurückholen des Geldes gut und gerne mal im strafrechtlichen Bereich enden kann! Dass kann durchaus als Diebstahl gewertet werden.

Auch als geprellter Kaäufer hat man immer noch den ordentlichen Rechtsweg zu bestreiten, was bedeutet, man muss das Geld ordentlich einklagen, wenn der Schädiger nicht freiwillig zahlt.

Meinen Frage Oben ist leider noch unbeantwortet...


0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Hammer2706
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Schönen guten Morgen,

erst mal zu lesen-denken-handeln: Ich habe, nachdem mich Ebay angeschrieben hat, gegoogelt und u. a. unter www.auktionshilfe.info eine Warnung zu dem Namen gefunden. Demnach könnte man denken, dass das hier nicht das erste Mal passiert ist und bekannt hätte sein müssen. Denn, wieso ist denn Ebay jetzt darauf gekommen? Ich hatte mich ja noch gar nicht beschwert!

Die Polizei hat mir mitgeteilt, dass zurzeit die Betrugsanzeigen von 2013 bearbeitet werden und ich wahrscheinlich in drei Jahren etwas hören werden, also für den Pöter...

Nun ja, wenn ich die Antworten lese, habe ich wohl keine Chance etwas zu erreichen und werde es unter "Erfahrungen die keiner braucht" ablegen.

Danke für die Anworten :-)

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Hammer2706):
Demnach könnte man denken, dass das hier nicht das erste Mal passiert ist und bekannt hätte sein müssen.

Du glaubst ernsthaft das eBay jedes Mitglied googelt? Und dann auch noch sperrt weil auf irgendeiner ominösen Seite unverifizierte Infos zu dem Mitglied auftauchen?

Das dürfte nicht funktionieren, da steht nicht nur das wirtschaftliche Denken sondenr auch der Rechtsstaat dazwischen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#10
 Von 
Hammer2706
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

... und wie ist Ebay dann darauf gekommen?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Hammer2706):
und wie ist Ebay dann darauf gekommen?

Ganz einfach:
1) konkrete Beschwerden der Käufer an eBay
2) die haben mehrere Softwareprogramme am laufen, die bei Verdächtigen Aktivitäten anschlgen und dann schaut das Sicherheitsteam nach+
3) Kombination aus 1) und 2)



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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