Führerscheinentzug war nicht Rechtens wie vorgehen

6. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb465223-32
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Führerscheinentzug war nicht Rechtens wie vorgehen

Hallo es geht darum das ich diesen Artikel http://www.bild.de/regional/muenchen/urteil/bekifft-am-steuer-lappen-weg-urteil-erwartet-51461150.bild.html
laß und mir es genauso erging zufälligerweise wurde ich auch im April 2014 im Landkreis Bonn angehalten und mein Führerschein wurde auch erst im Dezember 2014 entzogen und ich musste auch im nachhinein die MPU machen, also es wurde mir keine gelegenheit gegeben die MPU direkt zu machen sondern erst nach dem Führerscheinentzug. Wie kann ich den jetzt dagegen vorgehen es sind nämlich für mich imense Kosten entstanden dadurch das ich z.B. den Führerschein neu beantragen musste? Danke für Antwort im voraus

-- Editiert von Moderator am 08.05.2017 14:37

-- Thema wurde verschoben am 08.05.2017 14:37

-- Editiert von Moderator am 08.05.2017 14:38

-- Thema wurde verschoben am 08.05.2017 14:38

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von fb465223-32):
also es wurde mir keine gelegenheit gegeben die MPU direkt zu machen sondern erst nach dem Führerscheinentzug.

Da das auch gar nicht vorgeschrieben ist, mit hin auch keine Pflicht ist, müsste man erst mal prüfen ob hier überhaupt Erfolgsaussichten bestehen



Zitat (von fb465223-32):
Wie kann ich den jetzt dagegen vorgehen

Vermutlich gar nicht, weil alle Fristen abgelaufen sein dürften.

Am besten einen Fachanwalt beauftragen, der den ganzen Vorgang mal prüft und die Erfolgsaussichten bewertet.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
Rechtsanwalt Marc N. Wandt
Status:
Lehrling
(1169 Beiträge, 633x hilfreich)

Da machen Sie gar nichts. Zum einen bindet eine Entscheidung des VGH München eine Behörde aus NRW nicht unmittelbar und die Ansicht des OVG Münster sieht anders aus. Ferner hätte Ihnen das auch nichts gebracht, da eine MPU im Regelfall ohne entsprechenden Abstinenzzeitraum von 6 Monaten nahezu nicht zu bestehen ist. Kurz: Vergessen Sie es.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12328.06.2022 18:42:04
Status:
Praktikant
(770 Beiträge, 247x hilfreich)

Zitat (von fb465223-32):
Führerscheinentzug war nicht Rechtens wie vorgehen


Warum war der Führerscheinentzug nicht rechtens?

Die FEV ist doch eindeutig.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16551 Beiträge, 9318x hilfreich)

Zitat:
Die FEV ist doch eindeutig.

Das dachte ich eigentlich auch.

Aber das ist die Ambivalenz ein Bayern. Einerseits gibt man gerne den "Hardliner" was die Justiz angeht, und geht z.B. in BtM-Sachen auch härter vor als in anderen Bundesländern - aber andererseits ist man in Bayer sehr großzügig, wenn es ums Autofahren geht („Wenn man die zwei Maß in sechs, sieben Stunden auf dem Oktoberfest trinkt, ist Autofahren noch möglich", sagte Bayerns Ministerpräsident Günther Beckstein von der CSU dem Bayerischen Rundfunk in München.).

Der VGH München vertritt offenbar die Ansicht, dass "gelegentlicher Konsum" plus "fehlendes Trennungsvermögen" nur eine MPU, aber keinen sofortigen Entzug rechtfertigt.
Dass andere hochrangige Gerichte das anders sehen, haben die Münchener elegant ignoriert.
Angesichts der doch klaren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts glaube ich kaum, dass die Münchener Ansicht eine Revision beim BVG überstehen würde.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.296 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen