Führerschein von der Post oder Behörde nach Fahrverbot verloren

7. Dezember 2016 Thema abonnieren
 Von 
M1991
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
Führerschein von der Post oder Behörde nach Fahrverbot verloren

Hallo liebes 123recht Forum.
Der Führerschein wurde per Einschreiben zum Regierungspräsidium geschickt. Es kam per Post eine Empfangsbestätigung. Nach dem Fahrverbot kam der Führerschein nicht. Mit einem Telefonat erfuhr mann das der Führerschein vor 3 Wochen per Normalbrief mit der Post angeblich verschickt wurde und wohl verloren ging. Meine fragen sind: Wer zahlt einen Neuen? Werden so wichtige dokumente eigentlich nicht per Einschreiben geschickt? Der führerscheinbesitzer sollte vor 1 Woche eine neue Arbeit antretten als Kraftfahrer. Geht jetz nicht weil eine neu beantragte Fahrerkarte beim tüv liegt und nur mit vorlage des orginalen Führerscheins abgehollt werden kann. Somit besteht jetzt ein Verdiehnstausfall?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120357 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von M1991):
Somit besteht jetzt ein Verdiehnstausfall?

Schon mal nachgefragt, sollte da nicht auch die Verlustanzeige über den alten Führerschein reichen?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
M1991
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja schon gefragt. nur mit dem orginalen Führerschein geben die die fahrerkarte. Wohl weil es die erste ist die beantragt wurde. Wo muss man die verlustanzeige machen?

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#3
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von M1991):
Wo muss man die verlustanzeige machen?


Bei der Polizei.
Mit dem Durchschlag und Passfotos zum Straßenverkehrsamt (Führerscheinstelle) und einen vorläufigen Führerschein beantragen. (den gibt es sofort!), damit dann die Fahrerkarte abholen.

Warum liegt die eigentlich beim TÜV?
Meine gab es ebenfalls von der Führerscheinstelle, bzw. Stadt.

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#4
 Von 
M1991
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Sie liegt beim tüv weil die der tüv jetzt macht. Mit einem vorläufigem gehts laut denen nicht weil es das erste mal ist. Die fahrerkarte wurde mit einem vorläufigem führerschein beantragt. Und muss gegen vorlage des orginalen abgehollt werden. Was kostet jetzt das gantze neu beantragen? Gibts bei der polizei irgendwelche kosten? Hab hier irgendwo gelesen das man ein eid bei einem notar geben muss. Stimmt das? Kann man sich das geld irgendwo wieder hollen?

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