Führerschein neu beantragen nach BTM

7. November 2016 Thema abonnieren
 Von 
Der Reumütige
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Führerschein neu beantragen nach BTM

Hallo zusammen,

Ich bin vor fast 10 Jahren in einer Verkehrskontrolle positiv auf Cannabis getestet worden. Die Führerscheinstelle verlangte von mir keine MPU sondern lediglich ein medizinisches Gutachten was ich mir damals (Frau Schwanger + Mutter krank + Alleinverdiener) leider nicht leisten konnte. Es folgte der Führerschein Entzug (Ich habe nicht verzichtet).
Seit dem geht es stetig Bergauf (Kohle vorhanden)
Meine Frage wie krieg ich den jetzt wieder? Was muss ich tun? Erfahrungen würden mir sehr weiterhelfen.

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Meine Frage wie krieg ich den jetzt wieder? Was muss ich tun? Na, zunächst mal mal muß das ärztliche Gutachten absolviert werden. Das war es eigentlich schon - gemäß einer neckischen Gesetzesänderung muß die Fahrprüfung nicht neu abgelegt werden, wenn die Fahrerlaubnis länger als 2 Jahren entzogen war: Keine Ahnung, was da für eine Logik dahintersteckt... http://www.straffrei-mobil.de/fahrerlaubnis/wiedererteilung/466-neue-fahrpruefung-nach-langem-fuehrerscheinentzug-entbehrlich

-- Editiert von muemmel am 07.11.2016 18:54

-- Editiert von muemmel am 07.11.2016 18:55

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Au-dee
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 71x hilfreich)

Zitat (von Der Reumütige):
Hallo zusammen,

Ich bin vor fast 10 Jahren in einer Verkehrskontrolle positiv auf Cannabis getestet worden. Die Führerscheinstelle verlangte von mir keine MPU sondern lediglich ein medizinisches Gutachten was ich mir damals (Frau Schwanger + Mutter krank + Alleinverdiener) leider nicht leisten konnte. Es folgte der Führerschein Entzug (Ich habe nicht verzichtet).
Seit dem geht es stetig Bergauf (Kohle vorhanden)
Meine Frage wie krieg ich den jetzt wieder? Was muss ich tun? Erfahrungen würden mir sehr weiterhelfen.

Deine Verfehlung durch beibringung des geforderten Nachweises der Verkehrstüchtigkeit, hast du nicht erbracht.
Somit ohne weiteres, bekommst du nach Neu beantragen der Fahrerlaubnis diese erst nach 10+5 Jahren also 15 Jahren, ohne weitere Überprüfung zurück.
Hast du bereits eine Neu Erstellung der Fahrerlaubnis beantragt, solltest du diese sofort zurück ziehen. Da die Frist ab da wieder von vorne anfängt.





-- Editiert von Moderator am 09.11.2016 23:13

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47495 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Hast du bereits eine Neu Erstellung der Fahrerlaubnis beantragt, solltest du diese sofort zurück ziehen. Da die Frist ab da wieder von vorne anfängt.


Unsinn.

Die Führerscheinstelle wird Dir auf Nachfrage sagen, welche Nachweise sie für die Neuerteilung des Führerscheins sehen will.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16473 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat:
Unsinn.

Nicht ganz.
Kommt halt darauf an, was das Ziel des Fragestellers ist.

Zitat:
Die Führerscheinstelle wird Dir auf Nachfrage sagen, welche Nachweise sie für die Neuerteilung des Führerscheins sehen will.

Bei der Entscheidung, welche Nachweise wird derzeit die Führerscheinstelle den damaligen Cannabiskonsum berücksichtigen. D.h. das medizinische Gutachten wird voraussichtlich immer noch gefordert werden.

Wenn der Fragesteller allerdings wartet, bis der damalige Cannabiskonsum aus der Führerscheinakte wegen Verjährung gelöscht ist, dann wird er den Führerschein auch ohne medizinisches Gutachten zurück bekommen. Der Cannabiskonsum wird 15 Jahre nach dem FS-Entzug aus der Akte gelöscht - wenn die Verjährung nicht zwischendurch unterbrochen wird. Der Fragesteller ist also gut beraten, keine Unterbrechung der Verjährung herbeizuführen. Ein vergeblicher Anlauf bei der Führerscheinstelle wäre so ein Unterbrechungstatbestand. *Wenn* der Fragesteller also jetzt bei der Führerscheinstelle einen neuen Führerschein beantragt, er die einzureichende Nachweise doch nicht erbringt (weil die mediziischen Gutachten mittlerweile unverschämt teuer geworden sind) und deshalb der neue Führerschein abgeleht wird, dann fängt die Verjährungsfrist wieder von vorne an.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

D.h. das medizinische Gutachten wird voraussichtlich immer noch gefordert werden. Das schreckt den TE ja offenbar nicht, worauf er mit "Kohle vorhanden" hingewiesen hat.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16473 Beiträge, 9287x hilfreich)

Allerdings hat sich der Fragesteller wohl vor 10 Jahren das letzte Mal nach den Kosten eines solchen Gutachtens erkundigt.
Und zwischenzeitlich gibt es Labore, die die Fahreignungsdiagnostik (Untersuchung von Urinproben auf Drogenkonsum bzw. Drogenfreiheit) als lukratives Geschäftsfeld entdeckt haben. Wenn es darum geht, den Führerschein zurückzubekommen, wird halt nicht aufs Geld geschaut - weshalb sich entsprechende Anbieter eine goldene Nase verdienen.
Wenn der Fragesteller die aktuellen Preise erfährt, könnte es sein, dass er dann doch lieber auf die Verjährung warten möchte.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Au-dee
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 71x hilfreich)

Zitat (von hh):
Zitat:
Hast du bereits eine Neu Erstellung der Fahrerlaubnis beantragt, solltest du diese sofort zurück ziehen. Da die Frist ab da wieder von vorne anfängt.


Unsinn.

Die Führerscheinstelle wird Dir auf Nachfrage sagen, welche Nachweise sie für die Neuerteilung des Führerscheins sehen will.

(Pampigkeit editiert)

-- Editiert von Moderator am 14.11.2016 13:06

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Der Reumütige
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo zusammen,
zuerst einmal Danke für eure investierte Zeit.
Also Geld verpulvern muss ja nicht sein:). Ich wollte letzte Woche zur Führerscheinstelle, habs zeitlich leider nicht geschafft (vielleicht doch besser). Das mit der Verjährungsfrist 10+5 was bedeutet das. Mein Vorfall ereignete sich im Juli 2007?
Freue mich auf eure Antworten. und wünsche einen schönen Sonntag.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16473 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat:
Das mit der Verjährungsfrist 10+5 was bedeutet das. Mein Vorfall ereignete sich im Juli 2007?

Die Verjährungsfrist eines FS-Entzugs beträgt 10 Jahre.
Interessant ist, wann die 10 Jahre anfangen. Sie fangen nämlich nicht mit dem FS-Entzug an.
a) Die Bemühungen um einen neuen Führerschein sind innerhalb von 5 Jahren nach Entzug erfolgreich -> Die 10 Jahre beginnen mit dem Wiedererhalt des Führerscheins.
b) Man bemüht sich gar nicht oder erst mehr als 5 Jahre nach dem Entzug um einen neuen Führerschein -> Die 10 Jahre beginnen 5 Jahre nachdem der Entzug rechtskräftig geworden ist, so dass sich insgesamt eine Wartezeit von 15 Jahren ergibt.
Bei Ihnen trifft b) zu.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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