hallo Allerseits,
Habe schon vorab ewig gesucht und wurde leider nicht fündig.
Folgendes:
Ich gebe einem Freund mein Auto in Obhut damit er kleine optische Mängel beseitigt, weil er ja sowas beruflich macht, logisch dass er dann auch den Schlüssel benötigt.
Ich weiß dass er keinen Führerschein besitzt deswegen stand das Auto bei Ihm vor die Türe, damit er das gleich bei sich erledigen kann, mit der Bitte das Auto nicht auf öffentlichen Straßen zu bewegen wo ein Führerschein notwendig ist!
Nach schon etwa einer Woche bekam ich ein Brief zur Äußerung wegen "Fahren ohne Fahrerlaubnis".
In diesem steht beschrieben, dass mein Freund ca. 400 KM von seinem Wohnsitz entfernt beim "Fahren ohne Führerschein" erwischt worden ist.
Wie kann ich mich jetzt dazu äußern und womit muss ich rechnen??
Ich bin auf Eure Antworten gespannt und bedanke mich recht herzlich schon im Voraus.
Freund fährt mein Auto ohne mein Wissen ohne Führerschein
24. März 2017
Thema abonnieren
Frage vom 24. März 2017 | 23:57
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Freund fährt mein Auto ohne mein Wissen ohne Führerschein
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 25. März 2017 | 00:35
Von
Status: Philosoph (13746 Beiträge, 4362x hilfreich)
Hallo,
vorweg, die ganze Story mit der Reparatur ist nicht sehr glaubhaft, sieht eher nach Schutzbehauptung aus. Daher wären Beweise für diesen "Auftrag" hilfreich.
Warum benötigt man dazu die Schlüssel (wird dich ein Richter fragen können)? Und warum benötigt er für "kleine Mängel" so lange, dass es dir nicht auffällt, dass er über 400 km weit gefahren ist?Zitat:Ich gebe einem Freund mein Auto in Obhut damit er kleine optische Mängel beseitigt, weil er ja sowas beruflich macht, logisch dass er dann auch den Schlüssel benötigt.
Übrigens, wie ist das Fahrzeug eigentlich die 400 km wieder retour gekommen?
Dieses Wissen würde ich lieber bestreiten, macht das Ganze etwas besser.Zitat:Ich weiß dass er keinen Führerschein besitzt ...
Natürlich muss man sich die Fahrerlaubnis zeigen lassen [auch wenn das in echt fast niemand tut], aber trotzdem könnte eine Zurverfügungstellung mit besagtem Wissen strafverschärfend sein (imho fahrlässig gegenüber grob fahrlässig).
Auch diese Formulierung wäre schlecht. Du hättest ihn nicht nur bitten sondern ausdrücklich ein Verbot aussprechen müssen.Zitat:mit der Bitte das Auto nicht auf öffentlichen Straßen zu bewegen wo ein Führerschein notwendig ist!
Stefan
#2
Antwort vom 25. März 2017 | 11:40
Von
Status: Student (2594 Beiträge, 994x hilfreich)
ZitatHallo, :
vorweg, die ganze Story mit der Reparatur ist nicht sehr glaubhaft, sieht eher nach Schutzbehauptung aus. Daher wären Beweise für diesen "Auftrag" hilfreich.
Warum benötigt man dazu die Schlüssel (wird dich ein Richter fragen können)? Und warum benötigt er für "kleine Mängel" so lange, dass es dir nicht auffällt, dass er über 400 km weit gefahren ist?Zitat:Ich gebe einem Freund mein Auto in Obhut damit er kleine optische Mängel beseitigt, weil er ja sowas beruflich macht, logisch dass er dann auch den Schlüssel benötigt.
Übrigens, wie ist das Fahrzeug eigentlich die 400 km wieder retour gekommen?
Dieses Wissen würde ich lieber bestreiten, macht das Ganze etwas besser.Zitat:Ich weiß dass er keinen Führerschein besitzt ...
Natürlich muss man sich die Fahrerlaubnis zeigen lassen [auch wenn das in echt fast niemand tut], aber trotzdem könnte eine Zurverfügungstellung mit besagtem Wissen strafverschärfend sein (imho fahrlässig gegenüber grob fahrlässig).
Auch diese Formulierung wäre schlecht. Du hättest ihn nicht nur bitten sondern ausdrücklich ein Verbot aussprechen müssen.Zitat:mit der Bitte das Auto nicht auf öffentlichen Straßen zu bewegen wo ein Führerschein notwendig ist!
Stefan
Was willst du uns damit sagen? Der TS ist natürlich für illegale Handlungen dritter mit seinem Fahrzeug gar nicht zuständig.
Den Schlüssel hätte er jederzeit geben können.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Verkehrsrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 25. März 2017 | 14:00
Von
Status: Richter (8512 Beiträge, 4061x hilfreich)
Hallo
Optische Mängel gibts nicht nur aussen am Auto, die könen auch drinnen seinZitat:Warum benötigt man dazu die Schlüssel (wird dich ein Richter fragen können)?
#4
Antwort vom 25. März 2017 | 15:03
Von
Status: Philosoph (13746 Beiträge, 4362x hilfreich)
Hallo,
Wenn es nur so einfach wäre. Schon mal was von StVG §21 Abs. 1 Nr. 2 gehört?Zitat:Was willst du uns damit sagen? Der TS ist natürlich für illegale Handlungen dritter mit seinem Fahrzeug gar nicht zuständig.
Können ja, aber nicht unbedingt dürfen.Zitat:Den Schlüssel hätte er jederzeit geben können.
Mir brauchst du das nicht zu erklären ...Zitat:Optische Mängel gibts nicht nur aussen am Auto, die könen auch drinnen sein
Stefan
#5
Antwort vom 28. März 2017 | 00:12
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
so
danke vorerst
ich bzw. wir haben eine andere lösung gefunden
jedoch an alle recht herzlichen dank
#6
Antwort vom 28. März 2017 | 00:33
Von
Status: Student (2030 Beiträge, 934x hilfreich)
ZitatWenn es nur so einfach wäre. Schon mal was von StVG §21 Abs. 1 Nr. 2 gehört? :
Bedeutet das Zulassen aber nicht, dass ich praktisch daneben stehe und nicht verhinder, dass der andere fährt? Sonst dürfte ich ja nie wem ohne Führerschein meine Autoschlüssel geben, weil er Einkäufe aus dem Auto holen soll oder oder. Muss ich wirklich damit rechnen, dass jeder, dem ich meine Autoschlüssel anvertraue, dann auch gleich mit dem Auto losfährt?
#7
Antwort vom 28. März 2017 | 11:13
Von
Status: Philosoph (13746 Beiträge, 4362x hilfreich)
Hallo Yogi1,
Die Abgrenzung ist sicher nicht einfach, genau deshalb hab' ich oben von "fahrlässig" und "grob fahrlässig" gesprochen (dazu kommt dann natürlich noch vorsätzlich, was im Fall des TS noch nicht unbedingt zu erkennen ist).Zitat:Sonst dürfte ich ja nie wem ohne Führerschein meine Autoschlüssel geben, weil er Einkäufe aus dem Auto holen soll oder oder.
Mal ein paar Beispiele (wobei ich nicht jedes davon auf die Goldwaage legen möchte, sondern nur eine grobe Leitlinie zeigen will):
1. Ich lasse einen Fahrschüler ein paar Übungsrunden drehen - vorsätzlich.
2. Ich weiß, dass mein Kumpel ein Fahrverbot hat, bin aber selber angetrunken und lasse deshalb lieber ihn fahren - ehrenwert, aber trotzdem vorsätzlich (wobei es einen Unterschied macht, ob jemand nur ein Fahrverbot hat oder noch nie eine Fahrerlaubnis hatte).
3. Meine Autoschlüssel liegen - wie bei den meisten - auf einer Kommode im Flur. Dort stibitzt sie mein Kind und macht eine Spritztour - leicht fahrlässig (allenfalls).
4. Wiederholung von 3. - fahrlässig (weil ich dann damit rechnen und ergo den Schlüssel hätte anders aufbewahren müssen).
5. Ich lasse den potentiellen Autokäufer eine Probefahrt machen - fahrlässig.
6. Ich lasse mein Auto von einem Mitarbeiter einer Werkstatt abholen - straffrei (weil ich davon ausgehen darf, dass die dazu eingesetzten Mitarbeiter eine Fahrerlaubnis haben - aber 7. beachten).
7. Ein Arbeitgeber unterlässt die regelmäßige Führerschein-Kontrolle, beauftragt aber trotzdem einen Mitarbeiter für eine Fahrt - mindestens fahrlässig (bei Personenbeförderung würde ich sogar grob fahrlässig sagen).
Der Unterschied "leicht fahrlässig" und "fahrlässig" liegt darin, ob man die fehlende Fahrerlaubnis hätte erahnen können (bei einem Fremden muss man eigentlich immer davon ausgehen, bei Bekannten wenn eine entsprechende Vorgeschichte bekannt ist).
Und grob fahrlässig ist es, wenn man von der Fahrt hätte wissen müssen (wie bei dem TS - er hätte davon ausgehen müssen, dass der Bekannte nicht nur repariert sondern auch fährt).
Über vorsätzlich brauchen wir nicht reden, da wusste man (Indikativ) sowohl von der fehlenden Fahrerlaubnis als auch von der Fahrt (oder war sogar dabei, siehe 1. und 2.).
Die (leicht) fahrlässigen Fälle werden imho in der Regel eingestellt, eventuell gegen kleine Auflagen.
Aber wie immer sind es alles Einzelfälle, jeder ist anders, und jeder Richter auch (selbst der selbe Richter kann heute so und morgen anders entscheiden).
Stefan
Und jetzt?
Schon
268.343
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
11 Antworten
-
6 Antworten
-
6 Antworten
-
3 Antworten
Top Verkehrsrecht Themen
-
26 Antworten